Ehegattenunterhalt: Unterhalt nach der Ehe

Verheiratete Paare schulden einander Ehegattenunterhalt. Dies gilt während der Ehe, nach der Trennung und auch nach der Scheidung.

Ehegattenunterhalt

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Wann habe ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Nach einer Trennung oder Scheidung hat der finanziell schwächer gestellte Ehepartner möglicherweise Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dabei ist grundsätzlich zwischen zwei Formen des Ehegattenunterhalts zu unterscheiden, denn für beide gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Wenn sich Ehegatten trennen (im Trennungsjahr), hat der wirtschaftlich schwächere Partner bis zur Scheidung Anspruch auf sog. Trennungsunterhalt. Der finanzschwächere Ehegatte soll sich dadurch leichter auf die veränderten Lebensumstände vorbereiten können.

Anspruch auf Ehegattenunterhalt

Nach einer rechtskräftigen Scheidung endet der Anspruch auf den zuvor gewährten Trennungsunterhalt. Beide Ex-Partner sollen ab diesem Zeitpunkt selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

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  • Wer ist unterhaltspflichtig bzw. unterhaltsberechtigt?

Welche Voraussetzungen gelten für den nachehelichen Ehegattenunterhalt?

Auch nach der Scheidung kann sich ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt ergeben. Beispielsweise wenn der finanziell schwächer gestellte Partner durch die Ehe – besonders in Hinsicht auf eine versäumte eigene berufliche Karriere – Nachteile erfahren hat. Besonders gilt das, wenn der Job aufgrund von Kindern aufgegeben wurde. Der Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt wird im Einzelfall vom Gericht entschieden.

Wie erfolgt die Berechnung des Ehegattenunterhalts?

Bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts ist nicht nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen relevant, sondern es werden auch die Einkünfte des Partners herangezogen. Dies ist ein entscheidender Unterschied zum Kindesunterhalt, für den nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen entscheidend ist (Düsseldorfer Tabelle).

Zum Einkommen zählen regelmäßig alle Einkünfte:

  • Mieteinnahmen
  • eingesparte Wohnungsmiete(!)
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Steuererstattungen oder Gratifikationen
  • Sogar das Einkommen, das ein Ehegatte bei zumutbarer Anstrengung erzielen könnte, gilt als Einkommen (“fiktives” Einkommen)

Generell werden davon pauschal 5 Prozent (max. 150 Euro) abgezogen sowie laufende Schulden und der Kindesunterhalt. Aus diesem gesamten Zahlenwerk errechnet sich das unterhaltsrelevante Einkommen beider Ehegatten.

Im nächsten Schritt errechnet man die Differenz beider Einkommen. Aus dieser Differenz ermittelt man einen Anteil von 3/7. Dieser errechnete Betrag bildet den Unterhaltsanspruch.

Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt

Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug des Unterhalts von seinem Einkommen noch so viel Geld übrig bleiben, um sein eigenes Leben finanziell zu sichern (Selbstbehalt).

Wie viel bleibt mir als Unterhaltschuldner zum Leben?

Auch einem unterhaltspflichtigen Ehegatten oder Lebenspartner muss selbstverständlich ein finanzielles Minimum zum Leben übrig bleiben. Dieses nennt man Selbstbehalt oder Eigenbedarf. Er ist gesetzlich geregelt und wird bei der Unterhaltsberechnung regelmäßig berücksichtigt.

Der Selbstbehalt richtet sich nach dem Unterhaltsberechtigten. So geht der Unterhalt für Kinder stets vor. Der Selbstbehalt beträgt aktuell (Stand 2017) € 1.080,-, sofern der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist. Ist er arbeitslos, so verringert sich der Selbstbehalt auf € 880,-.

Ganz entscheidend ist, dass Kindesunterhalt stets vorrangig geleistet werden muss. Erst wenn dieser Anspruch bedient wurde, können eventuell zusätzliche Ansprüche auf Trennungsunterhalt oder Geschiedenenunterhalt durchgesetzt werden.

Wer seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt macht sich strafbar. Die unterhaltsberechtigte Person kann Anzeige erstatten. Darüber hinaus kann der Unterhalt zivilrechtlich beim Familiengericht eingeklagt werden. Wird dieser Anspruch danach noch immer nicht bedient, lässt sich der Unterhalt auch mittels Gerichtsvollzieher eintreiben.

Was bedeutet Betreuungsunterhalt?

Neben dem Geldunterhalt (auch Barunterhalt) wird auch der Begriff Betreuungsunterhalt (oder: Naturalunterhalt) im Zusammenhang mit der Betreuung minderjähriger Kinder verwendet.

Der Betreuungsunterhalt umfasst:

  • Unterkunft
  • Betreuung
  • Krankenpflege
  • Nahrungsmittel
  • Kleidung
  • Unterricht/Erziehung
  • Freizeitgestaltung

Leider wird der Begriff Betreuungsunterhalt doppeldeutig verwendet: Zum Einen als Zahlung des notwendigen Geldbetrags an denjenigen Partner, der den betreuerischen und erzieherischen Naturalunterhalt leistet. Zum Anderen wird er direkt als Unterhaltsleistung in Betreuung, Krankenpflege und Erziehung Minderjähriger verwendet.

Was versteht man unter Aufstockungsunterhalt?

Wer zwar arbeitet, seinen Lebensstandard aber nicht mehr halten kann, hat vielleicht ein Recht auf Aufstockungsunterhalt. Dieser setzt sich zusammen aus dem aktuellen Gehalt und dem verfügbaren Einkommen während der Ehezeit. Bedingung für die Bewilligung von Betreuungsunterhalt ist, dass der Betroffene die ehebedingten Nachteile beweisen kann. Alternativ zählt auch eine Ehe von langer Dauer als Grund für Aufstockungsunterhalt.

Was heißt: Unterhalt aufgrund von Gebrechen oder Krankheit?

Einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt hat auch, wer wegen Krankheit, Gebrechen oder einer geistigen & körperlichen Schwäche seiner Kräfte beeinträchtigt ist. Bedingung ist, dass die gesundheitlichen Probleme bereits während der Scheidung bekannt sind.

Unterhalt aufgrund von Gebrechen oder Krankheit

Sogar möglicherweise selbstverursachte Krankheiten wie Alkoholmissbrauch, Drogenabhängigkeit, Tablettensucht oder Neurosen sind darin eingeschlossen.

Allerdings muss der Betroffene ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen oder eine Therapie beginnen um seinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt geltend machen zu können.

Wie lange muss man Ehegattenunterhalt zahlen?

Es gibt aktuell keine gesetzliche Regelung wie lang ein Partner Ehegattenunterhalt zahlen muss.

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