Umgangsrecht: Besuchsrecht für Mutter und Vater

Verheirate Paare haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht bzw. Umgangsrecht . Doch wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen, kann dies zu einem Problem für Eltern und Kinder werden.

Zwar ist es auch nach einer Trennung oder Scheidung mittlerweile üblich, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht bzw. Umgangsrecht behalten, aber was genau heißt das und wie sieht die Regelung aus?

umgangsrecht

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Was bedeutet Umgangsrecht?

Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts. Umgangsrecht hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (§ 1684 BGB).

Der sorgeberechtigte Elternteil sollte dies nicht erschweren oder verhindern.

Daneben gibt es in § 1685 BGB auch eine Regelung zum Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen, beispielsweise Großeltern, Geschwistern und anderen engen Bezugspersonen.

Sie möchten das Umgangsrecht festlegen?

Unsere Experten der Anwaltshotline beraten Sie, welches Modell für Ihre Situation passt und wie Sie dieses gesetzlich festlegen können.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Wie regelt man Sorgerecht und Umgangsrecht am besten?

Am besten regelt man Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung oder Scheidungen, indem man die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt, nicht die der Eltern.

Wenn es die Ex-Partner schaffen, nach der Trennung zivilisiert miteinander umzugehen, können Wechselmodelle ihre Vorteile ausspielen, bei denen die Kinder im Wechsel bei Vater oder Mutter leben.

Das setzt voraus, dass die Partner eine individuelle Regelung für die eigene Familie finden. Nur dann kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit das Beste für die Kinder und sich selbst erreichen.

Regelungen für das Sorgerecht

  1. Weitreichende Entscheidungen wie das An- und Abmelden von Schulen bzw. Kindergärten oder die religiöse Erziehung müssen die Eltern auch nach der Scheidung gemeinsam treffen.
  2. Alltägliche Dinge des Lebens wie Essen und Schlafen, Taschengeld und sportliche Aktivitäten hingegen darf der Elternteil bei dem das Kind hauptsächlich lebt, alleine regeln.

Das Sorgerecht / Umgangsrecht sorgt häufig für Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen.

  • Wie wurde das Sorgerecht geregelt?
  • Gibt es ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?
  • Welcher Elternteil hat welche Rechte und Pflichten?
  • Wie ist das Umgangsrecht gelöst?
  • etc.

Was bedeutet Kindeswohl?

Unter Kindeswohl versteht man in unserem Familienrecht das gesamte Wohlergehen der Kinder oder Jugendlichen, insbesondere deren gesunde Entwicklung in psychischer wie physischer Hinsicht.

Das Erziehungsrecht ist ein hohes Rechtsgut in unserem Rechtsverständnis. Der Staat darf darin nur in Ausnahmefällen eingreifen. Dies ist dann der Fall, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls anzunehmen oder zu befürchten ist. Diese ist immer dann anzunehmen, wenn es sich um eine erhebliche seelische oder körperliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen handelt.

Beispielsweise eine Vernachlässigung des Minderjährigen oder ein schädliches Verhalten der Sorgeberechtigten gegenüber dem Minderjährigen.

Daher gilt es, das Wohl der Kinder immer in den Mittelpunkt zu stellen. Oder anders gesagt: keine Streitigkeiten vor den Kindern auszutragen und den jeweils anderen Ex-Partner nicht als schlechten Menschen herabzuwürdigen.

Kindeswohlgefährdung

Die Bewertung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird meist dann besonders brisant, wenn das Sorgerecht in einem Scheidungsverfahren noch strittig ist und die Eltern quasi um das Kind „kämpfen“ – oft mit unfairen Mitteln.

Wenn Sie das Gefühl haben das Ihr Partner nicht zum Wohle des Kindes handelt, kontaktieren sie unsere Anwaltshotline.

Wie kann man ich das Sorgerecht / Umgangsrecht einklagen?

Das alleinige Sorgerecht kann ein Ehepartner nach der Trennung oder Scheidung beim Familiengericht einklagen. Dies ist jedoch nur dann notwendig, wenn der andere Partner dem zuvor gestellten Antrag auf alleiniges Sorgerecht nicht zustimmt. Geregelt wird dies in § 1671 BGB.

In einem solchen Fall ist eine genaue Begründung erforderlich, am besten mit Beweisen oder anderen Belegen, um zu erklären, warum der andere Elternteil nicht geeignet ist, ebenfalls die Sorge für das Kind oder die Kinder zu tragen. Eine Beratung erhalten Sie beim Jugendamt oder über unsere kAnwaltshotline.

Wir empfehlen Ihnen in einem solchen Fall mit einem unserer Anwälte an der Anwaltshotline zu sprechen.

Wenn der Antrag begründet ist, entscheidet das Familiengericht, vom gemeinsamen Sorgerecht zum alleinigen Sorgerecht des Antragstellers zu wechseln. Der Entzug des Sorgerechts gem. § 1666 und 1671 BGB ist – nach weniger einschneidenden Maßnahmen – die finale Entscheidung, die das Familiengericht ergreifen kann.
Bei dem gesamten Verfahren geht es jedoch nie um persönliche Animositäten der Partner.

Welche Kriterien gibt es für das Sorgerecht?

Kontinuität beschreibt eine einheitliche, stabile Umgebung und Erziehung des Kindes. Hier wird auch berücksichtigt, bei wem das Kind in der Trennungszeit war und zu welchem Elternteil es die stärkste Beziehung hat.

Förderung ist ein weiterer Aspekt, bei dem das Familiengericht bewertet, wo das Kind die beste Entwicklungsbasis findet, dazu gehören Bildung und auch finanzielle Mittel.

Soziale Bindungen werden ebenso hoch bewertet, denn das Kind soll möglichst in seinem sozialen Umfeld mit Geschwistern, Freunden, Verwandten und der bekannten Schule verbleiben dürfen.

Das Kindeswohl entscheidet

Das Kind wird gehört: In jedem Fall wird immer auch das Kind befragt, wenn es um das Sorgerecht geht. Ab 14 Jahren muss es sogar befragt werden.

Gründe gegen das Sorgerecht

  • Schwere Erziehungsfehler
  • Misshandlung
  • Gesundheitsgefährdung
  • Vernachlässigung
  • Nichteinhaltung der Schulpflicht
  • Gefährdung des Kindesvermögens

Wenn die Gefahr besteht, dass Ihr Partner Ihnen das Sorgerecht entziehen lassen will, sollten Sie immer mit einem erfahrenen Rechtsanwalt sprechen, um Fehler zu vermeiden oder das Kind unnötigen Streitereien auszusetzen. Unsere Anwaltshotline steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Umgangsrecht der Eltern: Welche Modelle gibt es?

Für das Umgangsrecht gibt es zwei entscheidende Modelle – das Residenzmodell und das Wechselmodell.

Wenn sich Eltern trennen, ist es für die Kinder besonders wichtig, den anderen Elternteil möglichst regelmäßig zu treffen. Schließlich hat das Kind ja zwei Eltern, auch wenn diese sich nicht mehr verstehen. Dem trägt der Gesetzgeber in § 1684 BGB Rechnung. Gleich im ersten Absatz steht, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat.

Beim Umgangsrecht zu beachten

Die Eltern sind verpflichtet, „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert“.

Das Residenzmodell

Das Residenzmodell ist die überwiegende Praxis. Das Kind lebt bei einem Elternteil und besucht den anderen Elternteil regelmäßig.

Das Wechselmodell

Beim Wechselmodell wird versucht, das Kind trotz Trennung oder Scheidung in vergleichbarem Umfang bei beiden Elternteilen aufwachsen, betreuen und umsorgen zu lassen. Dies ist in der Praxis meist nicht leicht, vor allem dann, wenn die Eltern nicht im gleichen Ort wohnen.

Egal, in welche Richtung man im Einzelfall tendiert, so entstehen immer dann Probleme, wenn zu entscheiden ist, wo das Kind zu wenig oder zu viel Aufenthalt hat. Das Wechselmodell hat auch Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen. Über all dies wird dann vor den Gerichten gestritten. Im Sinne des Kindes sollten die Eltern hier eine Lösung im Sinne des Kindes anstreben, um es nicht in den Mittelpunkt des Zerreißprozesses zu stellen.

Lösungen für das Umgangsrecht

Um Fehler zu vermeiden und eine sinnvolle – tragfähige Lösung zu finden sprechen Sie bitte mit einem Anwalt für Familienrecht an unserer Anwaltshotline.

Haben Großeltern und Geschwister Anspruch auf ein Umgangsrecht?

§ 1685 Abs. 1 BGB regelt, dass Großeltern und Geschwister – und sogar andere enge Bezugspersonen (§ 1685 Abs.2 BGB) – ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, wenn dieser „dem Wohl des Kindes dient“. Und genau an dieser Stelle wird dann häufig gestritten.

Nach einer Trennung leben ein oder mehrere Kinder meist bei einem Elternteil. Der andere Elternteil hat Anspruch und sogar die Pflicht, das Umgangsrecht auszuüben (§ 1684 Abs. 1 BGB).

Einvernehmliche Regelung des Umgangsrechts

Aus unserer Erfahrung ist es ratsam, im Sinne des Kindes eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Dabei beraten und unterstützen Sie unsere Anwälte gern und stehen ggf. als Mediatoren in einem Gespräch der Beteiligten zur Verfügung.

Wer trägt die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts?

Im Gesetz ist nicht geregelt, wer die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts tragen muss. Die Rechtsprechung entscheidet jedoch überwiegend, dass derjenige, der das Umgangsrecht nutzen möchte, die „üblichen Kosten“ selbst tragen muss.

Zu den Kosten zählen:

  • Fahrkosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • und ggf. Kosten für eine private Betreuungsperson

Sonderfälle sollten Sie mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen, beispielsweise, wenn Ihnen aufgrund eines geringen Einkommens die Ausübung des Umgangsrechts unmöglich wäre. Unsere Anwälte über die Anwaltshotline stehen Ihnen gerne zur Seite.

Wie ist das Sorgerecht bei einer Adoption und Scheidung geregelt?

Ein adoptiertes Kind in rechtlicher Hinsicht bei einer Scheidung leiblichen Kindern gleichgestellt. Das heißt auch, dass eine Scheidung kein Grund ist, um eine Adoption rückgängig zu machen.

Dies gilt auch in dem Fall, dass durch die Scheidung der Kontakt des Kindes zu einem Adoptivelternteil endet.


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