Unterhaltstabelle: Düsseldorfer Tabelle 2018

Wie viel Unterhalt getrennt lebende Väter oder Mütter ihren Kindern zahlen müssen, bemisst sich nach der aktuellen Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle). Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2018 des OLG Düsseldorf zum Kindesunterhalt bestimmt, dass Scheidungskinder gegenüber dem Vorjahr mehr Unterhalt erhalten.

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unterhaltstabelle

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Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle, auch Unterhaltstabelle genannt, ist der etablierte Maßstab zur Berechnung des Unterhalts. Insbesondere bei der Berechnung und Regelung des Kindesunterhalt. Sie gibt in übersichtlicher Tabellen-Form Auskunft über die Höhe der zu leistenden Unterhaltszahlungen. Wir bieten Ihnen die Tabelle auch als PDF Download an.

Unterhaltsberechnung anhand der Düsseldorfer Tabelle – Unterhaltstabelle

  • Der Unterhaltsbedarf ergibt sich aus dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder/des Kindes.
  • Unterhaltsbedarf ist nicht identisch mit dem letztendlichen Zahlbetrag, vielmehr ergibt sich der Zahlbetrag aus dem Unterhaltsbedarf nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergeldes.
  • Der Zahlbetrag muss der Selbstbehalt (notwendiger Eigenbedarf) berücksichtigt werden. Der Selbstbehalt beträgt (2018) bei einem erwerbstätigen Unterhaltszahler mit schulpflichtigen Kindern bis 21 Jahren im Monat 1.300 €; der eines nicht erwerbstätigen liegt hingegen bei nur 1080 €.

Was ist Ziel der Unterhaltstabelle?

Die Tabelle wurde 1962 durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) in Abstimmung mit dem Deutschen Familiengerichtstag eingeführt und bildet seit über 50 Jahren die allgemein angewandten Richtwerte zur Bemessung des Unterhalts ab. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2018, wurde im November 2017 vom OLG Düsseldorf veröffentlicht und gilt seit dem 1. Januar 2018. Das Ziel von Anfang an: Einen Standard für eine gerechte und transparente Gestaltung der Unterhaltsrechtsprechung zu definieren. Auslöser war die Klage einer Mutter, der die Erhöhung des Kindesunterhalts versagt wurde.

Die 4 Teilbereiche der Düsseldorfer Tabelle

  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Mangelfallberechnung
  • Verwandtenunterhalt

Düsseldorfer Tabelle 2018 – Kindesunterhalt

Nettoeinkommen des BarunterhaltspflichtigenAltersstufen in JahrenAltersstufen in JahrenAltersstufen in JahrenAltersstufen in JahrenProzentsatzBedarfskontrollbetrag
0 - 56 - 1112 - 17ab 18
bis 1.900348399467527100
1.901 - 2.3003664194915541051.300
2.301 - 2.7003864395145801101.400
2.701 - 3.1004014595386071151.500
3.101 - 3.5004184795616331201.600
3.501 - 3.9004465115986751281.700
3.901 - 4.3004745436367171361.800
4.301 - 4.7005025756737591441.900
4.701 - 5.1005296077108021522.000
5.101 - 5.5005576397488441602.100
ab 5.501nach den Umständen des Falles
Nettoeinkommen des BarunterhaltspflichtigenAltersstufen in JahrenAltersstufen in JahrenAltersstufen in JahrenAltersstufen in JahrenProzentsatzBedarfskontrollbetrag
0 - 56 - 1112 - 17ab 18
bis 1.500342393460527100
1.501 - 1.9003604134835541051.180
1.901 - 2.3003774335065801101.280
2.301 - 2.7003944525296071151.380
2.701 - 3.1004114725526331201.480
3.101 - 3.5004385045896751281.580
3.501 - 3.9004665356267171361.680
3.901 - 4.3004935666637591441.780
4.301 - 4.7005205987008021521.880
4.701 - 5.1005486297368441601.980
ab 5.101nach den Umständen des Falles
Nettoeinkommen des BarunterhaltspflichtigenAltersstufen in JahrenAltersstufen in JahrenAltersstufen in JahrenAltersstufen in JahrenProzentsatzBedarfskontrollbetrag
0 - 56 - 1112 - 17ab 18
bis 1.500335384450516100880/1080
1.501 - 1.9003524044735421051.180
1.901 - 2.3003694234955681101.280
2.301 - 2.7003864425185941151.380
2.701 - 3.1004024615406201201.480
3.101 - 3.5004294925766611281.580
3.501 - 3.9004565236127021361.680
3.901 - 4.3004835536487441441.780
4.301 - 4.7005105846847851521.880
4.701 - 5.1005366157208261601.980
ab 5.101nach den Umständen des Falles

Die letzte Aktualisierung fand mit Wirkung ab 01.01.2018 statt.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle zum Download

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf

Neuerungen in der Tabelle 2018

Mindestunterhalt steigt zum Vorjahr

In der aktuellen Unterhaltstabelle für 2018 ist vorgesehen, das der Mindestunterhalt weiter steigt. So gibt es für Kinder bis zum fünften Lebensjahr 6 Euro mehr, der Mindestunterhalt steigt so auf 348 Euro an. Sechs- bis Elfjährige Kinder erhalten ab Januar ebenfalls 6 Euro mehr und somit insgesamt 399 Euro. Die gleiche Erhöhung erhalten die Zwölf- bis 17-Jährigen, diese bekommen ab sofort 467 statt 460 Euro im Monat.

Selbstbehalt für Unterhaltspflichtigen wurde angehoben

Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen wurde in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle angehoben. Der Selbstbehalt wird von 1080 Euro auf 1300 Euro angepasst. Das ist die erste Erhöhung des Selbstbehalts seit der Düsseldorfer Tabelle 2015.

Fakten zur aktuellen Düsseldorfer Tabelle 2018

  • Kinder und andere Unterhaltsberechtigte erhalten ab 2018 mehr Unterhalt
  • Unterhaltspflichtige müssen ab dem 1. Januar 2018 mehr Unterhalt zahlen
  • Die Düsseldorfer Tabelle ist maßgebend für die Ermittlung der Höhe des Unterhalts
  • Der Kindesunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle ist kein verbindlicher Zahlbetrag, er ist nur ein Richtwert
  • Der Selbstbehalt wurde von 1080 € auf 1300 € angehoben
  • Der Unterhaltsrechner dient zur überschlägigen Ermittlung des Unterhalts

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