Elternunterhalt bei Patchwork-„Familien“: Neues BGH-Urteil
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Elternunterhalt bei Patchwork-„Familien“: Neues BGH-Urteil

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BGH Urteil– Neues zum Elternunterhalt bei Patchwork-„Familien“

Steht Patchwork dem Elternunterhalt entgegen?

Wenn ein Elternteil pflegebedürftig wird, können generell erwachsene Nachkommen zur Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen werden, wenn die finanziellen Mittel des Elternteils zuzüglich des Anteils der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind, um die Kosten zu decken.

Elternunterhalt auch für Patchwork-„Familien“?

Im März 2016 wird der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden haben, ob ein so genannter erhöhter Familienselbstbehalt auch für Patchwork-„Familien“ gilt. Im vorliegenden Fall lebt der Elternunterhaltspflichtige Mann mit seiner Lebensgefährtin und einem gemeinsamen Kleinkind zusammen. Ebenso gehören zum Haushalt zwei weitere minderjährige Kinder aus der ersten Ehe der Lebensgefährtin. Inwieweit darf der Mann zur Zahlung von Elternunterhalt herangezogen werden?

Bedeutsam wird die Entscheidung für alle Menschen, die in solchen Patchwork-Situationen ohne Trauschein zusammenleben. Deren Zahl steigt, so dass auch die Relevanz des Urteils steigt.

Schließlich versorgt der Mann im vorliegenden Fall – wenn auch ohne Rechtspflicht – seine Familie. Wäre das Paar verheiratet, würde der erhöhte Familienselbstbehalt von Gesetzes wegen gelten, denn es ist wohl kaum zielführend, den Eltern gegenüber unterhaltsverpflichtet zu sein, dabei aber die eigene Familie nicht mehr ausrechend finanziell unterstützen zu können… Die Vorinstanzen hatten den Mann zur Zahlung des Elternunterhalts verpflichtet.

Wir sind gespannt.


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