Unterhaltsanspruch: Einkommen ehrlich offenlegen
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Unterhaltsanspruch: Einkommen ehrlich offenlegen

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Wer sein Einkommen steigert, muss dies mitteilen. Es gilt: Kein höherer Unterhalt, wenn keine Ehrlichkeit bezüglich des Einkommens vorliegt.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 20.04.2015 entschieden, dass Empfänger von Unterhalt nach einer Trennung stets ehrlich und umgehend über ihre Einnahmen informieren müssen. Dies gilt auch dann, wenn ein höheres Einkommen letztlich keinen Einfluss auf die Höhe des bezogenen Unterhalts hat.

In dem entschiedenen Fall hatten sich die beiden Ehepartner darauf geeinigt, dass der Ex-Mann seiner Frau einen monatlichen Unterhalt in Höhe von € 450,- zahlen würde. Zu diesem Zeitpunkt verdiente die Frau nur € 400,-. Nach einer gewissen Zeit konnte sie ihre Einnahmen auf knapp € 800,- steigern. Dessen ungeachtet forderte sie im weiteren Verlauf der Trennungszeit einen höheren Unterhalt von ihrem Ex.

Wer Unterhalt bezieht, sollte ehrlich sein

Nach Erklärung des Gerichts hätte die Frau möglicherweise tatsächlich einen höheren Unterhaltsanspruch durchsetzen können (Unterhaltsrechner). Und das sogar, obwohl sie ihre eigenen Einnahmen hat steigern können. Allerdings habe sie diesen durch die Unehrlichkeit verwirkt – und somit keine Chance, monatlich mehr Geld zu erhalten. Die Pflicht, Veränderungen des Einkommens mitzuteilen besteht nach Aussagen des Gerichts auch dann, wenn sich diese nicht auf die Höhe des Unterhaltsanspruchs auswirken. Nur wenn der Unterhaltspflichtige weiß, welche Einkünfte der Bezieher der Leistung hat, kann der selbst überprüfen, ob eine Anpassung nötig ist.

Daher gilt die dringende Empfehlung für alle Bezieher von Unterhaltszahlungen: Informieren Sie stets ehrlich über Ihre Einkünfte. Wird eine Unehrlichkeit später aufgedeckt, sind damit spürbare – auch finanzielle – Konsequenzen verbunden.


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