Drängeln, Hupen, Ausbremsen: ein verkehrswidriges Verhalten kann nicht nur ein empfindliches Bußgeld zur Folge haben. Nicht selten muss sich der Verkehrsrowdy gar wegen Nötigung im Straßenverkehr vor einem Strafgericht verantworten.

Doch wann liegt überhaupt eine Nötigung vor und welche Konsequenzen drohen im Falle einer Anzeige? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Nötigung im Straßenverkehr.

Ihnen wird Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen?

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Wann liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor?

Wegen Nötigung macht sich derjenige strafbar, der einem anderen mittels Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel ein Verhalten gegen seinen Willen aufzwingt (§ 240 StGB).

Im Straßenverkehr wäre das beispielsweise der Fall, wenn sich das Opfer aufgrund der vorsätzlichen Fahrweise des Täters dazu genötigt fühlt, schneller zu fahren oder die linke Fahrspur zu verlassen.

Aber auch wenn das Opfer die Nerven behält und sich von dem nötigenden Verhalten nicht beeindrucken lässt, kommt eine – strafbare – versuchte Nötigung in Betracht.

Eine Strafbarkeit hängt entscheidend davon ab, ob sich ein verkehrswidriges Verhalten nicht nur als rücksichtslos, sondern vielmehr als Gewalt oder Drohung darstellt.
Ob das der Fall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden – es muss je nach Einzelfall entschieden werden.

In der Rechtsprechung haben sich jedoch einige Fallgruppen herausgebildet, bei denen unter Umständen eine Strafbarkeit wegen Nötigung im Straßenverkehr in Betracht kommt:

Dichtes Auffahren

Ein zwar belästigendes, aber nur kurzzeitiges Auffahren reicht noch nicht aus, um von nötigender Gewalt oder Drohung zu sprechen. Wer jedoch seinem Vordermann gefährlich nahe kommt und dabei gar Hupe oder Lichtzeichen verwendet, begeht in der Regel eine strafbare Nötigung.

Ausbremsen

Wegen Nötigung kann sich auch derjenige strafbar machen, der bewusst und ohne verkehrsbedingten Grund langsam fährt oder willkürlich scharf abbremst.

Der nachfolgende Fahrer wird in einem solchen Fall zu einer unangemessen niedrigen Geschwindigkeit genötigt, wenn er nicht ausweichen oder überholen kann.

Kampf um eine Parklücke

Auch bei Streitigkeiten um einen Parkplatz kann es zu strafbaren Handlungen kommen. Das Zufahren auf eine Person, die eine Parklücke reservieren möchte, wird beispielsweise als Gewalt und somit als Nötigung bewertet.

Typische Nötigungsbeispiele sind weiterhin

  • Sperren der Fahrbahn, bspw. durch Versperren der Überholspur
  • Blockieren eines geparkten Fahrzeugs
  • Schneiden eines Fahrzeugs beim Einscheren
  • plötzliches Linksausscheren

Welche Strafen sind bei einer Nötigung im Straßenverkehr zu erwarten?

Wer wegen einer Nötigung verurteilt wird, dem droht eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, § 240 StGB. Daneben kann das Gericht ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten (§ 44 StGB) oder in schweren Fällen sogar eine bis zu 5 jährige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69a StGB) sowie 3 Punkte in Flensburg anordnen.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die Nötigung im Straßenverkehr aber auch gewichtige zivilrechtliche Folgen haben: Wer mittels einer Nötigung einen Unfall verursacht, haftet in der Regel für den gesamten Schaden.

Versicherung weigert sich den Schaden zu übernehmen

Gegebenenfalls kann die Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall die Übernahme des gegnerischen Schadens aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers verweigern. Der Unfallverursacher (Nötigende) bleibt dann auf dem gesamten Schaden sitzen.

Wie kann mir ein Anwalt im Falle einer Nötigung im Straßenverkehr helfen?

Gerade derjenige, dem eine Nötigung vorgeworfen wird, sollte sich frühestmöglich an einen Rechtsanwalt wenden. Schließlich kann eine Verurteilung wegen Nötigung empfindliche Strafen mit sich ziehen.

Im Idealfall kann ein Anwalt über unsere Anwaltshotline den Tatvorwurf aus der Welt räumen, noch bevor es überhaupt zu einer Anklage wegen Nötigung gekommen ist.

Aber auch wenn Sie Opfer eines Verkehrsrowdys geworden sind, kann Ihnen ein Anwalt beratend zur Seite stehen. Er unterstützt Sie nicht nur bei der polizeilichen Anzeigenerstattung, sondern auch im Falle einer Gerichtsverhandlung.

Jedenfalls wenn es infolge einer Nötigung zu einem Unfall gekommen ist, sollten Sie Ihre zivilrechtlichen Ansprüche unbedingt mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts durchsetzen.

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