Wer kennt das nicht: der Autofahrer auf dem Mittelstreifen trödelt oder belagert gar den linken Streifen. Am liebsten würde man in so einer Situation einfach rechts vorbeifahren.

Aber fast jeder Autofahrer weiß: rechts überholen ist verboten. Doch gilt das ausnahmslos?

Wir klären auf: Unter welchen Umständen rechts überholt werden darf und welche Strafe bei einem Verstoß droht, erfahren Sie hier.

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Rechts überholen – Definition und Rechtsgrundlage

„Es ist links zu überholen“ – so besagt es § 5 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Unter einem Überholen versteht man das Vorbeifahren an einem anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn befindet und in dieselbe Richtung bewegt oder verkehrsbedingt, etwa aufgrund eines Staus oder Bahnübergangs, wartet.

Weder ein Fahrstreifenwechsel noch eine Geschwindigkeitserhöhung sind dabei erforderlich – so gilt z.B. auch ein längeres Fahren auf der linken Autobahnspur als Überholvorgang.

Überholen trotz Rechtsfahrgebot

Wer sich zwar an das Rechtsfahrgebot hält, aber schneller als die Fahrzeuge der linken Spur fährt und diese passiert, überholt demnach (meist) verbotenerweise rechts.

Wann darf ich innerorts rechts überholen?

Grundsätzlich darf auch innerorts nicht rechts überholt werden. Hiervon gibt es jedoch einige Ausnahmen:

  • Sind in einer Ortschaft mehrere markierte Fahrstreifen in eine Richtung vorhanden, darf der Fahrstreifen frei gewählt und somit auch auf der rechten Spur schneller gefahren werden. Dies gilt jedoch nur für Autos mit einer zulässigen Höchstgewicht von 3,5 Tonnen (§ 7 Abs. 3 StVO).
  • Ordnet sich das vorausfahrende, blinkende Fahrzeug zum Linksabbiegen ein, so dürfen Sie dieses vorsichtig rechts überholen (§ 5 Abs. 7 StVO).
  • Schienenfahrzeuge, wie z.B. Straßenbahnen, müssen in der Regel sogar rechts überholt werden (§ 5 Abs. 7 StVO). Nur wenn das nicht möglich ist, wenn etwa die Schienen zu weit rechts liegen, darf auch links überholt werden.
  • In der Nähe von Ampeln darf rechts schneller gefahren werden als links, auch wenn die Spuren keine Richtungsmarkierungen aufweisen. Außerdem darf innerorts rechts vorbeigefahren werden, wenn angebrachte Pfeile in verschiedene Richtung weisen.

Außerorts rechts überholen: Ist rechts überholen auf der Autobahn erlaubt?

Anders als innerhalb geschlossener Ortschaften darf insbesondere auf Autobahnen die Fahrbahn nicht frei gewählt werden. Hier muss der Grundsatz des Linksüberholens in der Regel streng beachtet werden. Außerorts darf daher nur in wenigen Ausnahmefällen rechts überholt werden:

  • Bei dichtem Verkehr und Stau darf ausnahmsweise rechts überholt werden, wenn sich langsame Fahrzeugschlangen gebildet haben (§ 7 Abs. 2 StVO). Dabei gilt: die Fahrzeugschlangen bewegen sich langsam, wenn sie nicht schneller als 60 km/h fahren. Rechts darf dann mit höchstens 20 km/h mehr vorsichtig überholt werden.

Beispiel: Fahren die Fahrzeuge staubedingt auf der linken Spur nur 50 km/h, so dürfen Sie diese mit bis zu 70 km/h rechts überholen.

  • Wer auf einen Beschleunigungsstreifen auffährt, darf rechts schneller fahren, um sich in den Verkehr ordnungsgemäß einzuordnen.

Auch wenn ein Autofahrer auf der mittleren oder linken Spur trödelt, stellt das keinen Ausnahmefall vom Grundsatz des Linksüberholens dar. Das bedeutet: Überholen Sie ihn rechts, verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung und riskieren ein Bußgeld.

Rechts überholen: Was droht mir bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Linksüberholens kann teuer werden: wer unbegründet rechts überholt muss mit einem Bußgeld von bis zu 145 € sowie gegebenenfalls mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Ein verbotswidriges Rechtsüberholen innerhalb geschlossener Ortschaften wird mit einem Bußgeld in Höhe von 30 € geahndet. Wer außerorts rechts überholt, dem droht ein Bußgeld von 100 € sowie ein Punkt in Flensburg. Kommt es dabei zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, werden bis zu 145 € Bußgeld fällig.

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