Rechtsberatung mit Beratungshilfeschein = keine Kosten für Sie!
Rechtshilfe trotz geringem Einkommen
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Beratungshilfescheins
Die Gebühren für die Rechtsberatung werden dann direkt mit dem Gericht abgerechnet
Beantragen Sie den Beratungshilfeschein bevor Sie einen Anwalt hinzuziehen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Beratungshilfe in nur wenigen Schritten.
1. Schritt
Beratungshilfeschein per Mail oder Anruf beantragen
2. Schritt
Beratungshilfeschein per E-Mail erhalten und gemeinsam mit uns telefonisch ausfüllen
3. Schritt
Beratungshilfeschein beim zuständigen Gericht vorlegen
Wir stellen Ihnen den Beratungshilfeschein zur Verfügung und unterstützen Sie beim Ausfüllen.
Anspruch auf Rechtsberatung
Durch den Beratungshilfeschein werden außergerichtliche Rechtsberatungskosten bei geringem Einkommen übernommen. Folgende Leistungen sind inbegriffen:
Beratung und Vertretung
Schriftverkehr
außergerichtliche Regelung von Streitfällen
Die Beratungshilfe wird unabhängig davon gewährt wie erfolgsversprechend Ihr Rechtsfall scheint.
Voraussetzungen Beratungshilfe
Beratungshilfe wird bewilligt, wenn das Einkommen einkommensschwacher Antragsteller individuelle Einkommensgrenzen (oft höher als gedacht) nicht übersteigt.
Arbeitslosengeld II-Empfänger haben Anrecht auf Beratungshilfe. Auch insolvente oder überschuldete Personen können Beratungshilfe beantragen.
Beratungshilfe wird innerhalb eines Falls nur einmal gewährt.
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die für Sie die Kosten trägt, besteht kein Anspruch auf Beratungshilfe.
Besondere Regelung in den Stadtstaaten:
Beratungshilfeschein Berlin: In Berlin können Sie sich zwischen anwaltlicher Beratungshilfe oder öffentlicher Rechtsberatung entscheiden. Rechtsberatung Hamburg und Bremen: Anstelle von Beratungshilfe wird öffentliche Rechtsberatung angeboten.
Beratungshilfe wird für folgende Bereiche bewilligt: