Der Handel und der Besitz von Autos kann für den Nutzer Stress bedeuten.
Einige Autoverkäufer wie Werkstätten versuchen dem Käufer Geld für Leistungen abzuknöpfen, die der Käufer so nicht erhalten oder gewünscht hat.
Wird das Auto gestohlen oder beschädigt, muss der Autobesitzer sich mit der Versicherung um Schadensersatz streiten.
Abzocke in der Werkstatt oder beim Autokauf ist Alltag in Deutschland.
Unsere Experten der Anwaltshotline helfen Ihnen, sich vor unehrlichen Werkstätten zu schützen und Kosten von unfairen Autokäufen zurück zu erhalten.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
(Zu den Geschäftszeiten Mo-Fr, 8:30 – 17:30 Uhr | Zu 39,90 € pauschal)
Probleme beim Autokauf
Häufig zeigen sich erst kurz nach dem Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens Mängel am Fahrzeug.
Neuwagen kaufen
Sie haben als Käufer das Recht auf einen mangelfreien Neuwagen. Mangelfrei bedeutet, dass der tatsächliche Zustand des Wagens nicht von dem Soll-Zustand abweichen sollte.
Erfüllt ein Auto die folgenden Kriterien, zählt er als Neuwagen:
- wurde nicht vor über einem Jahr produziert
- wird noch in dieser Art hergestellt
- weist keine Standschäden auf
- wurde nicht im Straßenverkehr eingesetzt
Ist ein erheblicher Mangel gegeben, können Sie Ihre Gewährleistungsrechte nutzen:
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Minderung Kosten
- Ersatz von Kosten
Gebrauchtwagen kaufen
Private Verkäufer von Gebrauchtwagen schließen im Vertrag oft die Haftung bzw. Gewährleistung aus. Gewerblichen Händler ist dies untersagt.
Für eine Gewährleistung müssen Mängel (kein üblicher Verschleiß) gegeben sein. Gewährleistungsrechte für Gebrauchtwagen verjähren nach zwölf Monaten.
Sollte sich der Verkäufer weigern, den Wagen zurück zu nehmen oder Ihnen finanziell entgegen zu kommen, macht unsere Anwaltshotline Ihren Anspruch geltend.
Auftritt und Meldung von Mängeln
Bereits bei Kauf des Fahrzeugs muss der Mangel vorhanden sein. Von diesem Fall wird ausgegangen, wenn der Mangel sechs Monate nach Kauf auftritt. Den Beweis muss der Käufer erst nach einem halben Jahr erbringen.
Mängel, die zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen:
- Unfallschäden: höher als Bagatellschaden
- verfälschter Kilometerstand: deutlich reduziert ggü. tatsächlicher Fahrleistung
- Versteckter Motorschaden: tritt nach kurzer Fahrt auf
Rücktritt vom Autokaufvertrag
In Deutschland existiert für Autokäufe kein allgemeines Rücktrittsrecht.
Für einen Rücktritt vom Autokaufvertrag muss der Mangel am Wagen erheblich sein (keine Bagatellschäden). Erst wenn die Reparaturkosten höher als 5% des Kaufpreises liegen, liegt ein erheblicher Mangel vor.
Der Schaden muss bereits bei Kauf gegeben sein.
Abzocke in der Werkstatt
Unerwartet hohe Rechnungen, nachlässig durchgeführte oder gar nicht gewünschte Reparaturen können den Autobesitzer verzweifeln lassen.
Um sich vor nicht gewünschten Reparaturen zu schützen, sollten Sie diese schriftlich und detailliert festhalten. Ein Kostenvoranschlag gibt Ihnen nicht nur eine Vorstellung der Kosten sondern auch das Recht auf Benachrichtigung sollten diese um 15% überstiegen werden.
Unsere Anwaltshotline berät Sie, wie Sie sich am besten rechtlich absichern können.
Wurde eine nachlässige Auto-Reparatur vorgenommen, haben Sie als Kunde Recht auf Nachbesserung:
- Fehlerhafte Reparatur schriftlich bemängeln (Frist setzen)
- Bis zu zwei Nachbesserungsversuche durchführen lassen
- Rücktritt vom Reparaturauftrag verlangen
Insbesondere bei versteckten Mängeln greift die Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.
Verkürzte Gewährleistungszeiten müssen Werkstätten vor Vertragsschluss mitteilen.
Versicherung bei Autodiebstahl
Autodiebstähle halten sich in Deutschland hartnäckig. Sind Sie Teil- oder Vollkasko versichert und ist Diebstahl unverschuldet können Sie entschädigt werden.
Autodiebstahl melden:
- Diebstahl bei Polizei anzeigen
- Kfz-Versicherung telefonisch benachrichtigen
- Formulare der Polizei zu Umständen und Schaden ausfüllen
- Auto von Zulassungsstelle abmelden
- Versicherung Originalunterlagen zukommen lassen
Frühzeitig Kfz-Versicherung informieren
Treten Sie zeitnah – am besten an diesem Tag noch – mit Ihrer Versicherung in Kontakt. Eine verspätete Kontaktaufnahme kann für Sie den Verlust des Schadensersatz bedeuten.
Wird das Auto binnen vier Wochen nach der Anzeige gefunden, geht es wieder in Ihren Besitz. Bleibt das Fahrzeug verschollen, zahlt die Versicherung.
Gerne stellt sich jedoch die Versicherung quer, indem sie von einer Mitschuld am Verschwinden des Autos ausgeht oder die Höhe der Entschädigung drückt.
Benötigen Sie sofortigen Rechtsbeistand, stehen Ihnen unsere Anwälte unter unserer Anwaltshotline zur Seite.