Mit unserem Wohngeldrechner können Sie kostenlos – mit nur wenigen anonymen Angaben – Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Wohngeld berechnen lassen und prüfen.
Ergibt sich durch die Berechnung ein Anspruch auf Wohngeld, sollten Sie sofort einen Wohngeldantrag stellen.
Wurde bereits ein Antrag gestellt und abgelehnt, unterstützen wir Sie gerne über unsere Anwaltshotline.
Wohngeldrechner – Wohngeld berechnen
Sie können sich mittels unseres Wohngeldrechners unter Angabe der Kaltmiete oder Belastung, monatlichen Gesamteinkommens, Anzahl der zu im Haushalt lebenden Mitglieder sowie der entsprechenden Mietenstufe kostenfrei den Wohngeldbetrag berechnen lassen.
Folgende Faktoren haben direkten Einfluss auf die Berechnung Ihres Wohngeldes:
- Angaben zur Wohnung (Miete sowie Angabe der Mietstufe)
- Anzahl der Haushaltsmitglieder
- Nettoeinkommen des Haushalts
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Beim Anspruch auf Wohngeld ist zu unterscheiden, ob es sich um den Mieter oder Eigentümer einer Wohnung handelt. Je nach Art der Nutzung erhalten Mieter Mietzuschuss und Eigentümer einen Lastenzuschuss.
Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss
Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss haben folgende Personen:
- Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (auch Untermieter)
- Nutzer von mietähnlichen Nutzungsrechten, wie mietähnliches Dauerwohnrecht, dingliches Wohnrecht oder Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
- Eigentümer eines Hauses mit mindestens 2 Wohnungen
- Heimbewohner
Anspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss
Anspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss haben folgende Personen:
- Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Neben- bzw. Vollerwerbsstelle
- Erbbauberechtigte
Neben den hier aufgeführten Faktoren gibt es noch viele weitere die zur positiven Entscheidung des Antrags beitragen. Lassen Sie sich deshalb über unsere Anwaltshotline beraten.
Wohngeld Antrag stellen
Die gesetzlichen Bestimmungen für das Wohngeld sind nicht immer einfach und leicht verständlich. Daher sollte sich derjenige, der sich nicht sicher ist, ob er zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehört, in jedem Fall einen Wohngeldantrag stellen.
Gerne unterstützen Sie unsere Anwälte der Anwaltshotline Ihren Antrag zu stellen.