Erben und Vererben: Nachlass richtig regeln

Ein Erbfall zieht für Angehörigen und Erben viele Aspekte nach sich.

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Ein klare Nachlassverfügung vermeidet späteren Streit und Ungewissheiten. Sie sollten rechtzeitig entscheiden, ob Sie einverstanden sind, dass Ihr Nachlass der gesetzlichen Erbfolge nach vererbt wird oder Sie selbst Erben bestimmen möchten.

Aber auch für den Fall eines schweren Unfalls oder Krankheit sollten Sie sich absichern und eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung treffen.

Die Aufteilung des Nachlasses kann strittig werden und Erben fühlen sich benachteiligt.

Unsere Experten der Anwaltshotline beraten Sie, wie Sie die Nachlassverwaltung entschärfen oder den Ihnen zustehenden Anteil am Erbe erhalten.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Der letzte Wille kann mittels folgender Möglichkeiten geregelt werden:

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Erbschein: Beantragung notwendig, regelt Nachlass, wenn Testament / Erbvertrag nicht vorliegen
  • vorweggenommenen Erbfolge: Erblasser verschenkt Eigentum zu Lebzeiten

Testament

Das Testament bestimmt die Erben, klärt die Aufteilung des Besitzes und führt ggf. Auflagen auf, welche die Erben erfüllen müssen. Bei der Testamentseröffnung wird das Testament durch das Nachlassgericht verlesen.

Das Behindertentestament schützt das Erbe Behinderter vor Zugriffen durch den Sozialhilfeträger. Hierbei muss der Mensch mit Behinderung zum Vorerbe gemacht werden.

Das Behindertentestament ist komplexer als ein reguläres Testament – unsere Anwaltshotline unterstützt Sie dabei, dieses korrekt aufzusetzen.

Erbvertrag schließen

Der Erbvertrag ist anders als das Testament ein Vertrag, dem beide Parteien zustimmen müssen. Über das zu vererbende Vermögen kann der Erblasser zu Lebzeiten weiter frei verfügen.

Einen Erbvertrag aufzusetzen ist doppelt so teuer wie die Kosten eines Testaments.

Die Erben

Erben müssen das Erbe nicht antreten, sondern können dieses ausschlagen.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn eine Gruppe von Personen gemeinschaftlich erbt und über den Nachlass verfügt.

Gesetzliche Erbfolge

Werden keine Regelungen zur Erbschaft getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese berücksichtigt dann möglicherweise nicht Ihre Wunsch-Erben. Die Erbfolge berücksichtigt in erster Linie Kinder, Ehepartner und ohne Nachkommen übrige Angehörige.
Auch sieht die Erbfolge vor, dass Ihr Ehepartner nicht mehr als ¾ erbt, solange ein Neffe (¼) lebt.

Pflichtteil am Erbe

Pflichtteilsansprüche können von nächsten Angehörigen – Ehepartner, Kinder, nächste Verwandte – geltend gemacht werden. Der Pflichtteil ist der Mindestanteil am Erbe den diesen zustehen und erhalten.

Selbst wenn Sie enterben, steht dem Enterbten der Pflichtteil zu.

Erbschaftssteuer zahlen

Die Höhe der Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Nachlassteil und Verwandtschaftsgrad.
Ehepartner, Kinder, Enkel und Eltern fallen in die Steuerklasse 1, nicht eingetragene Paare in die Steuerklasse 3.

Unser Anwaltshotline hilft Ihnen Ihren Nachlass optimal steuersparend zu regeln.

Erbschaftssteuer Freibeträge

Die Freibeträge für Enkelkinder, Kinder und Ehepartner liegen zwischen 200.000 € und 500.000 €.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht gibt einer anderen Person das Recht für Sie stellvertretend zu entscheiden und zu handeln.
Ist keine Vollmacht getroffen worden, wird durch das Gericht ein rechtlicher Betreuer bestimmt.

Durch eine Patientenverfügung bestimmt der Betroffene, wie er, wenn er durch Unfall oder Krankheit entscheidungs- und handlungsunfähig ist, medizinisch versorgt und gepflegt werden möchte.