Trennung: Ist die Beziehung am Ende?

Mit unserem Trennungsratgeber möchten wir Ihnen die wichtigen Schritte und Phasen der Trennung erläutern.

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Sie denken über eine Trennung nach?

Unsere Experten der Anwaltshotline gehen mit Ihnen die Trennung Schritt für Schritt durch und klären Sie über finanzielle Ansprüche auf.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Phasen der Trennung

Die Trennung von Ihrem Partner folgt rechtlich gesehen einem bestimmten Schema.
Im folgenden werden diese Phasen der Trennung ausführlich für Sie erläutert.

Die Phasen der Trennung im Überblick:

  • Trennungsgespräch mit dem Partner suchen
  • Zeitpunkt für den Beginn des Trennungsjahres festlegen
  • Wichtige Unterlagen kopieren oder Daten notieren
  • Inventarliste für den Hausrat anlegen
  • Sich einigen, bei wem die Kinder wohnen
  • Klären, wer die gemeinsame Wohnung bei Trennung erhält
  • Vollmachten widerrufen, gemeinsame Konten und Ersparnisse trennen
  • Trennungsunterhalt besprechen
  • Trennungsvereinbarung schließen
  • Teilungsversteigerung beantragen oder verhindern

Warum sollte ich das Gespräch mit dem Partner suchen?

Sie stellen sich nicht mehr die Frage, ob Sie sich trennen oder nicht. Um eine einvernehmliche Trennung zu erreichen, sollten beide Partner das Gespräch suchen.

Wie erkennt man den Beginn des Trennungsjahrs?

Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung (räumliche Trennung) zeigt den Beginn der Trennung für die spätere Scheidung an. Ein Partner kann jedoch nach einem Trennungsjahr seine Einwilligung in die Scheidung verweigern und diese maximal drei Jahre verzögern.

Erfolgt die Trennung einvernehmlich, reicht es aus, im Scheidungsantrag die Trennung und den Trennungstermin anzugeben.

Jetzt sollten wichtige Unterlagen wie Heiratsurkunde, Einkommenssteuerbescheide, Geburtsurkunden der Kinder etc. kopiert oder notiert werden. Legen Sie auch eine Inventarliste des Hausrats inklusive Fotos an.

Wie gehe ich bei einer Trennung mit Kindern vor?

Die Kinder sollten zeitnah über die Trennung informiert werden. Bei einer Trennung müssen Vereinbarungen über den gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder im Trennungsjahr getroffen werden. Das Sorgerecht bleibt in der Regel zunächst bei beiden Elternteilen.

Solange nicht ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält, muss jeder Elternteil an wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, beteiligt werden. Lebt das Kind im Haushalt Ihres Ehepartners, steht Ihnen und Ihrem Kind ein Umgangsrecht miteinander zu. Die Partner sollten klären, wer sich wann um die Kinder kümmert.

Wer erhält nach der Trennung die gemeinsame Wohnung?

Ein Partner darf nicht durch den anderen vor die Tür gesetzt werden. Stehen beide Ehepartner im Mietvertrag der bisherigen gemeinsamen Wohnung oder dem Haus, sollte dieser nach Auszug angepasst werden.

Sind sich die Partner uneinig, kann es zu einer Wohnungszuweisung kommen, die auf Antrag vor dem zuständigen Familiengericht verhandelt wird.

Im ersten Trennungsjahr muss Miteigentum nicht aufgelöst werden. Spätestens nach der Ehescheidung kann jeder der beiden Ehepartner den Verkauf des Eigentums verlangen. Wenn beide Ehepartner Miteigentümer sind, müssen beide dem Verkauf zustimmen.

Ablauf des Nutzungsrechts an gemeinsamer Wohnung

Bei Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, verlieren Sie das Nutzungsrecht an dieser, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Monate dem Partner mitteilen, dass Sie in die Wohnung zurückkehren möchten.

Wie lebt man getrennt von Tisch und Bett?

Getrennt von Tisch und Bett zu leben bedeutet, in der gemeinsamen Wohnung Räume wie das Schlafzimmer aufzuteilen. Gemeinschaftsräume, die nur einfach vorhanden sind, dürfen gemeinsam genutzt werden.

Gemeinsame Freizeitgestaltung oder Mahlzeiten sind ausgeschlossen. Auch müssen die Partner getrennte Kassen führen.

Versöhnungsversuche

Versöhnungsversuche sind gesetzlich erlaubt und verlängern die Trennungsfrist nicht. Ein gemeinsamer Hausstand ist erst wieder nach drei Monaten gegeben.
Eine Mediation kann Sie dabei unterstützen.

Wie wirken sich gemeinsame Finanzen und Schulden bei Trennung aus?

Die Trennung wirkt sich insofern auf gemeinsame Finanzen aus, dass das zweite Einkommen fehlt. Bisher gemeinsame Konten und Ersparnisse müssen getrennt werden.
Auch schließt mit der Trennung jeder Partner eigene Sachversicherungen für Haftpflicht, Hausrat und KFZ ab.

Gemeinsame Schulden bei der Trennung bleiben wie die meisten Verpflichtungen jedoch vorerst erhalten.

Die Steuerklasse im Trennungsjahr kann in der bisherigen Klasse bestehen bleiben. Im folgenden Kalenderjahr sollten Sie die Steuerklasse 1 auf der Steuerkarte angeben lassen.

Schützen Sie sich vor finanziellen Fehlentscheidungen

Sprechen Sie alle finanziellen Möglichkeiten mit einem Anwalt für Familienrecht durch. Nur wer alle Optionen kennt, weiß auf was er verzichtet.
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Wer erhält von wem zur Trennungszeit Unterhalt?

Anspruch auf Trennungsunterhalt im Trennungsjahr hat der finanziell schlechter gestellte Ehepartner.

Der Kindesunterhalt muss bereits in der Trennungszeit gezahlt werden, weil jedes Kind Anspruch auf diesen hat. Trennen sich die Eltern, hat derjenige Anspruch auf Kindesunterhalt, bei dem die Kinder leben. Dieser Partner leistet den Naturalunterhalt, also die Bereitstellung eines Zuhauses mit allem, was dazu gehört. Der andere Partner leistet seinen Barunterhalt durch die Zahlung von Geld.

Höhe des Kindesunterhalts

Den Kindern sind beide Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Die Unterhaltshöhe bemisst sich nach der Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle).

Warum sollte ich eine Trennungsvereinbarung treffen?

Die Trennungsvereinbarung hilft Ihnen rechtlich bindende Vereinbarungen bei der Trennung vom Partner zu treffen. Diese Einigung ebnet den Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung.

Lässt sich eine Teilungsversteigerung verhindern?

Eine Teilungsversteigerung lässt sich nicht verhindern, aber bis zu einem Jahr mit dem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung verzögern.

Wenn die Ehepartner sich nicht einigen, wer welche Güter erhält, bleibt nur noch die Teilungsversteigerung. Dazu müssen die Ehepartner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein.


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