Mit unserem Unterhaltsrechner erhalten Sie kostenlos – mit nur wenigen anonymen Angaben – eine sofortige Antwort auf folgende Fragestellungen:
- Wie viel Unterhalt muss ich bezahlen?
- Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt?
- Mit wie viel Ehegattenunterhalt kann ich rechnen?
- Wer ist unterhaltspflichtig bzw. unterhaltsberechtigt?
Unterhalt berechnen – schnell, einfach, detailliert, kostenlos
Ihre Daten zur Unterhaltsberechnung
Angaben über Ihren Ex-Partner/in
Der Unterhaltsrechner – Ergebnis nach wenigen Klicks
Geben Sie in den einzelnen Feldern die notwendigen anonymen Daten ein. Wenn Sie alle Informationen über Ihr Einkommen, das Einkommen Ihres Ex-Partners / Ihrer Ex-Partnerin sowie eventueller Kinder erfasst haben, klicken Sie einfach auf „Ergebnis anzeigen“. Sofort stellen wir Ihnen alle berechneten Informationen und Beträge individuell und für Ihren Fall geordnet dar – und das völlig kostenlos!
Bitte bedenken Sie, dass die Berechnung nur so genau ist wie Ihre Angaben. Das Ergebnis dient allein einer ersten Information **.
Bitte kontaktieren Sie daher stets einen erfahrenen Familienrechts-Anwalt über unsere Anwaltshotline, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Unterhalt berechnen für Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Mit dem hier angebotenen Unterhaltsrechner erhalten Sie nach einer Trennung sehr schnell einen ersten Überblick u.a. zu Ihrem zu leistenden Ehegattenunterhalt.
Dazu brauchen Sie nur wenige anonyme Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen machen. Auch den zu erwartenden Kindesunterhalt können Sie sich berechnen.
Vom Rechtsverständnis geht es darum, dem finanziell schlechter gestellten Partner die neue, getrennte Lebensführung mit neuem Wohnraum und eventuell zu betreuenden Kindern zu erleichtern.
Natürlich berücksichtigen wir im kostenlosen Unterhaltsrechner stets die aktuelle Düsseldorfer Tabelle 2018, die stets die Grundlage für den Bedarf abbildet. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Kindesunterhalt. Generell geht es zunächst – nach einer Trennung – um Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt für den anderen Ehepartner.
Erst zu einem späteren Zeitpunkt im Scheidungsprozess geht es möglicherweise um den nachehelichen Ehegattenunterhalt. Dieser ist jedoch nach heutiger Rechtslage eher die Ausnahme, die dann greift, wenn ein Ehepartner durch die Ehezeit finanzielle Nachteile hinsichtlich der eigenen Vermögenslage erfahren hat, weil er nicht während der ganzen Ehezeit erfolgreich seine eigene Karriere weiter vorangetrieben hat. Generell sollen nach einer Scheidung die früheren Ehepartner ihren Lebensunterhalt möglichst selbst bestreiten.
Tipps zur Berechnung Ihres Unterhalts
Machen Sie die Angaben so detailliert wie möglich, um eine präzise Unterhaltsberechnung zu erhalten
Teilen Sie Ihrem Anwalt unverzüglich mit sobald sich etwas an Ihren Einkommensverhältnissen ändert
Lassen Sie den Unterhalt regelmäßig neu berechnen
Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Experten der Anwaltshotline
** Der Unterhaltsrechner stellt keine zitierfähige rechtliche Grundlage dar, auf der Sie eine Unterhaltsklage aufbauen können.