Scheidungskostenrechner

Scheidungskostenrechner

Mit dem hier angebotenen Scheidungskostenrechner können Sie schnell eine erste Berechnungsgrundlage für die zu erwartenden Scheidungskosten bekommen. Wie teuer eine Scheidung letztlich wird, hängt vom sog. Streitwert ab. Da eine Scheidung auch nur von einem Familiengericht rechtskräftig beschlossen werden kann, fallen entsprechende Gerichtskosten an. Hinzu kommen außerdem die Anwaltskosten. Unser Scheidungskostenrechner ist natürlich kostenlos nutzbar.

Berechnen Sie jetzt schnell und einfach die Scheidungskosten

Mit welchen Scheidungskosten müssen Sie rechnen?

Eine Scheidung darf in Deutschland nur von einem Familiengericht ausgesprochen werden. Daher gehören zu den Scheidungskosten stets Gerichtskosten. Vor Gericht herrscht Anwaltszwang, weshalb mindestens ein Rechtsanwalt zu bezahlen ist.

Der Streitwert setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:

  • Nettoeinkommen der Ehepartner
  • Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
  • Vermögen/Schulden
  • Versorgungsausgleich

Schon hier zeigt sich, dass die Kosten an mehreren Stellen variabel sind. Mit unserem Scheidungskostenrechner können Sie selbst in wenigen Schritten die ungefähre Höhe der Scheidungskosten ermitteln. Der Rechner soll Ihnen als Anhaltspunkt für Ihre Kostenkalkulation dienen. Möchten Sie es ganz genau wissen, hilt Ihnen unsere Anwaltshotline gerne weiter.

Scheidungskostenrechner: So einfach geht’s

  • Alle rot * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden
  • Zu jedem Eingabefeld erhalten Sie unter dem Informationen zur korrekten Eingabe der Daten. Sie müssen nur mit dem Mauszeiger darauf zeigen
  • Am Ende klicken Sie auf „Absenden“. Nach einem Moment wird Ihnen das Ergebnis auf Basis der gemachten Angaben angezeigt
  • Bitte beachten: Den genauen Streitwert bestimmt am Ende jedoch das Gericht

Wie kann man die Scheidungskosten reduzieren?

Sie können bei der Scheidung an einigen Stellen selbst die Kosten senken. Die einvernehmliche Scheidung ist eine der Möglichkeiten. Voraussetzung ist, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidung und mögliche Folgen einig sind. Dann beauftragt nur einer der Partner einen Rechtsanwalt und der andere Partner stimmt dessen Anträgen zu.

Somit entstehen Anwaltskosten nur einmal, die geteilt werden können. Manche Gerichte belohnen diesen Willen zur einvernehmlichen Scheidung durch einen Abschlag von den Gerichtskosten, indem sie den Streitwert senken.

Es empfiehlt sich, Scheidungsfolgesachen (evtl. mit Ehegattenunterhalt), Sorgerecht (mit Kindesunterhalt), Umgangsrecht und Versorgungsausgleich bereits im Vorfeld mit dem Ehepartner zu klären. Dann entfallen für diese Aufgaben auch die entsprechenden Gerichtskosten und Anwaltskosten.

Es gibt sogar Rechtsschutzversicherungen, die dabei unterstützen, Scheidungskosten zu senken.

Weitere Informationen wie Sie Ihre Scheidungskosten senken können erhalten Sie in unserem Familienrecht Ratgeber unter Scheidungskosten

Kosten und Fälligkeiten – Wann kommen die Scheidungskosten auf mich zu?

Die Gerichte fordern einen Gerichtskostenvorschuss, bevor sie tätig werden. Dieser ist nach Mitteilung durch das Gericht fällig.

Auch Rechtsanwälte stellen meist Vorschüsse oder Abschläge in Rechnung, abhängig von den bereits geplanten oder erfolgten Aktivitäten.
Generell sind alle Kosten spätestens nach Abschluss des Verfahrens fällig.

Für Ehepartner mit geringen finanziellen Mitteln gibt es Prozesskostenhilfe. Im Vorfeld der Verfahrenseröffnung kann die Beratungshilfe in Anspruch genommen werden.

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