Sie wurden geblitzt oder mit dem Handy am Steuer erwischt? Mit unserem Bußgeldrechner können Sie schnell und kostenlos berechnen welche möglichen Konsequenzen auf Sie zukommen.
Jetzt schnell und einfach Ihr Bußgeld nach Bußgeldkatalog berechnen
- leitet die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids in die Wege
- unterstützt Sie dabei Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen
- berät Sie über die weitere Vorgehensweise im Bußgeldverfahren
- Im Falle eines bestehenden Rechtsschutzes ist eine Anwaltsberatung kostenlos
Bußgeldrechner 2018: Bußgeld berechnen
Vergehen im Straßenverkehr sind schnell passiert. Oft dauert es allerdings lange, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie schnell und unkompliziert das voraussichtliche Strafmaß errechnen. Um die Folgen von Verkehrsverstößen berechnen zu können, gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie bei “Bußgeldrechner auswählen” die Kategorie aus, in die Ihr Verstoß fällt.
- Es werden Ihnen nun genauere Fragen zu Ihrem Vergehen gestellt. Spezifizieren Sie hier Ihre Auswahl.
- Klicken Sie auf “Jetzt berechnen”. Der Bußgeldrechner zeigt Ihnen nun Ihr voraussichtliches Strafmaß an.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Jeder vermeintliche Täter hat 14 Tage nach Zustellung Zeit Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Es lohnt sich bei einem Bußgeldbescheid einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die Bescheide sind meist fehlerhaft und können somit nicht rechtsgültig sein. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten bei einem Anwalt. Ein Einspruch hat oftmals hohe Erfolgsaussichten.
Sie möchten einem Bußgeldbescheid widersprechen?
Unsere Experten der Anwaltshotline ermitteln die voraussichtlichen Kosten und legen für Sie Widerspruch ein.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
(Zu den Geschäftszeiten Mo-Fr, 8:30 – 17:30 Uhr | Zu 39,90 € pauschal)
Verwarnungsgeld oder Bußgeldverfahren
Liegt die Strafe bei bis zu 55 Euro ist von Verwarnungsgeld die Rede. Ein Bußgeldverfahren wird erst nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit veranlasst, welche ein Bußgeld von über 55 Euro nach sich zieht.
Punkte in Flensburg
Das bisherigen System verhing je nach Delikt zwischen 1 und 7 Punkten. Diese Einstufungen wurden nun so umgestellt, dass zukünftig nur noch zwischen 1 und 3 Punkte verhangen werden. Der Führerscheinentzug droht nun allerdings bereits bei 8 Punkten. Sie können Ihren Punktestand im Fahreignungsregister einsehen. Der Antrag auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes muss schriftlich per Post gestellt werden. Mittels des Personalausweises mit Datenchip kann der Stand auch online abgefragt werden. Bei 1-5 Punkten können diese mittels Fahreignungsseminar abgebaut werden. Die Kosten für die Teilnahme belaufen sich auf 400 Euro. Eine Teilnahme kann nur einmal binnen 5 Jahren erfolgen.