Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem drohen erhebliche Konsequenzen. Wie sehen diese im Einzelnen aus? Was gilt etwa in der Probezeit sowie bei einem Unfall? Dies erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Welche Folgen Alkohol am Steuer für Autofahrer hat richtet sich zunächst einmal danach, inwieweit er einer der Promillegrenzen überschritten hat.

Mit Alkohol am Steuer erwischt?

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Alkohol am Steuer Grenze – 0,3 bis 0,5 Promille

Am bekanntesten ist die vom Gesetzgeber festgelegte 0,5% Grenze (§ 24a StVG). Das bedeutet: Wenn Sie mit einem Blutalkoholwert von mindestens 0,5 Promille am Steuer ertappt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld von wenigstens 500 Euro rechnen. Ferner bekommen Sie mindestens 2 Punkte in Flensburg sowie wenigstens 1 Monat Fahrverbot. Das gilt auch dann, wenn nichts passiert ist.

Darüber hinaus gibt es auch die 0,3 Promille Grenze. Bereits ab diesem Blutalkoholwert bekommen Sie als Autofahrer Probleme, wenn Sie als relativ fahruntüchtig gelten. Das gilt besonders, wenn sie wegen Alkohol am Steuer einen Unfall haben. In diesem Fall müssen Sie neben Punkten in Flensburg etwa mit einem Fahrverbot, einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Wie schnell Sie diesen Blutalkoholwert erreichen, ist bei jedem Menschen unterschiedlich. In manchen Fällen kann ein Glas Bier schon ausreichend sein.

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Wenn Sie als Autofahrer unter 21 Jahre alt sind bzw. die Probezeit von zwei Jahren noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie noch vorsichtiger sein. Hier sind Sie nach dem Gesetz dazu verpflichtet, dass Sie am Steuer nicht die 0,0 Promille Grenze überschreiten (§ 24c StVG). Beim Verstoß gegen dieses absolute Alkoholverbot droht Ihnen bereits vor Erreichen der 0,5 Promillegrenze ein Bußgeld von mindestens 250 Euro, ein Punkt in Flensburg sowie einige Auflagen. Bei Fahrunsicherheit oder einem Unfall drohen höhere Strafen. Von daher sollten Sie bereits nach einem Glas Bier am Abend nicht am nächsten Morgen mit Ihrem Wagen zur Arbeit fahren, damit Sie am Steuer keinen Restalkohol im Blut haben. Das gilt erst Recht bei anderen alkoholhaltigen Getränken.

Über 1 Promille am Steuer

Ab 1,1 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Das bedeutet, dass Sie mit einer strafrechtlichen Verfolgung auch dann rechnen müssen, wenn nichts passiert ist. Ferner gibt es drei Punkte in Flensburg. Des Weiteren erfolgt eventuell die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wenn Sie schließlich mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille und mehr am Steuer erwischt werden, werden Sie normalerweise auch zur Vorlage eines MPU-Gutachtens aufgefordert. Dies ist nach der Rechtsprechung auch ohne zusätzliche Anhaltspunkte erlaubt.

Weitere Informationen zu den einzelnen Alkoholwerten im Straßenverkehr findet Ihr im Beitrag Promillegrenze.

Folgen einer Trunkenheitsfahrt

Wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen Sie sowohl mit Bußgeldern wie mit weiteren Strafen z.B. Punkten in Flensburg, Fahrverbot, etc. rechnen.

Sollten Sie mit zu viel Alkohol im Straßenverkehr erwischt worden sein, empfehlen wir Ihnen sich sofort mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Verbindung zu setzen und Ihren Fall individuell prüfen zu lassen.

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Bußgelder bei Alkohol am Steuer

Bei Alkohol am Steuer müssen Sie ab einem Wert von 0,5 Promille auf jeden Fall ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen. Wenn Sie ein zweites Mal erwischt werden, droht ein Bußgeld von 1.000 Euro. Ab dem dritten Mal muss schließlich ein Bußgeld von 1.500 Euro entrichtet werden.
Hierbei handelt es sich um Richtwerte.

Da es sich um Richtwerte und keine festen Beträge handelt, darf die Behörde nach oben hin abweichen, wenn besondere Umstände vorgelegen haben.

Strafen bei Alkohol am Steuer

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss über ein Bußgeld hinaus auch mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Die Anzahl der Punkte ist wie Folgt gestaffelt.

Bei einem Promillewert von 0,5 Promille bis 1,09 Promille bekommen Sie auf jeden Fall zwei Punkte. Sofern Sie den Wert von 1,1 Promille erreicht haben, werden zumindest 3 Punkte in das das Fahreignungsregister eingetragen. Sofern Sie den Straßenverkehr gefährdet haben, bekommen Sie bereits ab 0,3 Promille drei Punkte.

Fahrverbot wegen Trunkenheit am Steuer

Ferner müssen Sie bei Alkohol am Steuer mit einem Fahrverbot rechnen wegen grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers. Dies gilt ebenfalls, wenn nichts passiert ist. In diesem Fall kommen Sie normalerweise mit einem Monat Fahrverbot noch glimpflich davon. Sollte Sie jedoch erneut erwischt werden, müssen Sie mit drei Monaten Fahrverbot rechnen.

Alkohol am Steuer als Straftat

Mit Alkohol am Steuer können Sie sich auch strafbar machen. Dies gilt auch, wenn es zu keinem Unfall gekommen ist und Sie niemanden durch Ihre Fahrweise gefährdet haben. In dieser Situation kommt eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr in Betracht.

Dies ist einmal dann der Fall, wenn Sie mit mindestens 1,1 Promille am Steuer gehabt haben und somit nach der Rechtsprechung absolut fahruntüchtig gewesen sind.

Darüber hinaus kommt eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit am Steuer unter Umständen auch ab einem Promillewert von 0,3 Promille infrage. Dies setzt voraus, dass Sie relativ fahruntüchtig gewesen sind. Dies kommt dann in Betracht, wenn es bei Ihnen zu einem zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gekommen ist.

Alkoholbedingten Ausfallerscheinungen

Von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen geht die Rechtsprechung etwa beim Fahren in Schlangenlinien oder einer leichtsinnigen Fahrweise aus. Unter Umständen reichen andere Auffälligkeiten – wie Lallen oder ein torkelnder Gang – aus.

Sofern Sie darüber hinaus andere gefährdet haben, müssen Sie als Autofahrer mit einer Bestrafung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen. Die erforderliche konkrete Gefährdung liegt etwa vor, wenn Sie aufgrund Ihrer alkoholbedingten Fahrweise beinahe einen Fußgänger angefahren hätten. Das Gleiche gilt, wenn Sie fast eine Sache von bedeutendem Wert beschädigt hätten. Hier müssen Sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Entziehung der Fahrerlaubnis

Unter Umständen müssen Sie auch mit der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis</strong durch die Fahrerlaubnisbehörde bzw. das Gericht im Rahmen eines Strafverfahrens rechnen. Dies setzt voraus, dass Sie aufgrund von Alkohol am Steuer als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges anzusehen sind.

Hiervon ist vor allem auszugehen, wenn Sie wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt worden sind. Mit anderen Worten: Wenn Sie mit 1,1 Promille und mehr am Steuer erwischt werden, wird Ihnen normalerweise die Fahrerlaubnis entzogen. Dies ist aber auch ab 0,3 Promille möglich, wenn Ihnen aufgrund Ihres alkoholisierten Zustandes ein Fahrfehler unterläuft. Dies gilt besonders, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.

Wird Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen empfehlen wir Ihnen sich sofort professionellen Rat vom Anwalt zuholen.

Für schnelle Hilfe steht Ihnen täglich rund um die Uhr unsere Anwaltshotline zur Verfügung.

Unfall wegen Alkohol am Steuer

Wenn es aufgrund von Alkohol am Steuer zu einem Verkehrsunfall kommt, haben Sie sich normalerweise wegen einer Straftat zu verantworten. Welche Straftat infrage kommt richtet sich danach, was bei dem Unfall passiert ist.

Möglich ist etwa eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Neben Geldstrafe kommt eine Freiheitsstrafe in Betracht. Die beträgt bei fahrlässiger Körperverletzung bis zu drei Jahren und bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung bis zu 5 Jahren.

Ferner müssen Sie bei einem Unfall auch mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. So können eigene Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mitverschuldens gemindert sein oder sogar wegfallen.
Oder die Geschädigten machen gegen Sie Ansprüche auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld geltend, für die Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommt.

In diesem Fall erfolgt nicht nur die Einstufung in eine ungünstigere Schadensfreiheitsklasse. Vielmehr müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrer KFZ-Haftpflicht wegen Verletzung Ihrer Obliegenheitspflichten in Regress genommen werden. Allerdings hat der Gesetzgeber die Höhe der Heranziehung normalerweise auf 5.000 Euro begrenzt.

Alkohol am Steuer unter 21

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird und noch keine 21 Jahre alt ist, muss mit einigen Besonderheiten rechnen.
Aufgrund des für ihn bestehenden Alkoholverbotes am Steuer muss er bereits bei einem Promillewert zwischen 0 bis zum Erreichen der 0,5 Promille Grenze mit einem Bußgeld rechnen. Dieses beträgt hier wenigstens 250 Euro. Außerdem gibt es schon hier einen Punkt in Flensburg sowie eventuell einige Auflagen. Schließlich wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Diese Sanktionen drohen beim Alter von 21 Jahren auch dann, wenn die Probezeit bereits abgelaufen ist.

Alkohol am Steuer über 21

Das absolute Alkoholverbot am Steuer gilt auch für Autofahrer die 21 Jahre und älter sind, solange sie sich noch in der Probezeit von zwei Jahren befinden. Erst im Anschluss daran gelten die allgemeinen Regeln.

Alkoholtest verweigern

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle kann es schnell passieren, dass einen die Polizei zum Alkoholtest in Form von einem Atemtest auffordert. Wichtig ist, dass Sie diesen Test verweigern dürfen. Sie müssen dann allerdings damit rechnen, dass die Polizisten sie zum Blutuntersuchung mitnehmen, um den Blutalkoholwert zu bestimmen. Normalerweise darf die Blutuntersuchung ohne Ihr Einverständnis nur durchgeführt werden, wenn ein Richter sie angeordnet hat. Dies gilt allerdings nicht, wenn Gefahr im Verzug ist und kein Richter erreichbar ist. Gefahr im Verzug liegt nur vor, wenn konkrete Anzeichen für Missbrauch von Alkohol sprechen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Sie als Fahrer eine Alkoholfahne haben.

Aus diesem Grunde sollten Sie einen Alkoholtest nur dann machen, wenn Sie längere Zeit vor der Fahrt keine alkoholischen Getränke zu sich genommen haben.

Fazit zu Alkohol am Steuer

Auch als normaler Autofahrer sollten Sie mit dem Trinken von Alkohol vor der Fahrt aufpassen. Der Restalkohol im Blut wird häufig unterschätzt.


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