Bußgeldrechner

Bußgeldrechner

Sie wurden geblitzt oder mit dem Handy am Steuer erwischt? Mit unserem Bußgeldrechner können Sie schnell und kostenlos berechnen welche möglichen Konsequenzen auf Sie zukommen.

Jetzt schnell und einfach Ihr Bußgeld nach Bußgeldkatalog berechnen















































    Sie fürchten ein hohes Bußgeld droht? Unsere Anwaltshotline hilft Ihnen gerne weiter und

    • leitet die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids in die Wege
    • unterstützt Sie dabei Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen
    • berät Sie über die weitere Vorgehensweise im Bußgeldverfahren
    • Im Falle eines bestehenden Rechtsschutzes ist eine Anwaltsberatung kostenlos

    Bußgeldrechner 2018: Bußgeld berechnen

    Vergehen im Straßenverkehr sind schnell passiert. Oft dauert es allerdings lange, bis der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie schnell und unkompliziert das voraussichtliche Strafmaß errechnen. Um die Folgen von Verkehrsverstößen berechnen zu können, gehen Sie wie folgt vor:

    1. Wählen Sie bei “Bußgeldrechner auswählen” die Kategorie aus, in die Ihr Verstoß fällt.
    2. Es werden Ihnen nun genauere Fragen zu Ihrem Vergehen gestellt. Spezifizieren Sie hier Ihre Auswahl.
    3. Klicken Sie auf “Jetzt berechnen”. Der Bußgeldrechner zeigt Ihnen nun Ihr voraussichtliches Strafmaß an.

    Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

    Jeder vermeintliche Täter hat 14 Tage nach Zustellung Zeit Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Es lohnt sich bei einem Bußgeldbescheid einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die Bescheide sind meist fehlerhaft und können somit nicht rechtsgültig sein. Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten bei einem Anwalt. Ein Einspruch hat oftmals hohe Erfolgsaussichten.

    Sie möchten einem Bußgeldbescheid widersprechen?

    Unsere Experten der Anwaltshotline ermitteln die voraussichtlichen Kosten und legen für Sie Widerspruch ein.
    Wir helfen Ihnen gerne weiter.


    (Zu den Geschäftszeiten Mo-Fr, 8:30 – 17:30 Uhr | Zu 39,90 € pauschal)

    Verwarnungsgeld oder Bußgeldverfahren

    Liegt die Strafe bei bis zu 55 Euro ist von Verwarnungsgeld die Rede. Ein Bußgeldverfahren wird erst nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit veranlasst, welche ein Bußgeld von über 55 Euro nach sich zieht.

    Punkte in Flensburg

    Das bisherigen System verhing je nach Delikt zwischen 1 und 7 Punkten. Diese Einstufungen wurden nun so umgestellt, dass zukünftig nur noch zwischen 1 und 3 Punkte verhangen werden. Der Führerscheinentzug droht nun allerdings bereits bei 8 Punkten. Sie können Ihren Punktestand im Fahreignungsregister einsehen. Der Antrag auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes muss schriftlich per Post gestellt werden. Mittels des Personalausweises mit Datenchip kann der Stand auch online abgefragt werden. Bei 1-5 Punkten können diese mittels Fahreignungsseminar abgebaut werden. Die Kosten für die Teilnahme belaufen sich auf 400 Euro. Eine Teilnahme kann nur einmal binnen 5 Jahren erfolgen.

    Hilfe zu den einzelnen Rechnern

    Die häufigsten
    Fragen zum Bußgeldkatalog-Rechner

    Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt für die jeweiligen Abbiegevorgänge bestimmte Regelungen fest.

    Je nach Schwere des Verstoßes sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld von bis zu 85 Euro und 1 Punkt vor (Abbiegen ohne Rücksicht auf Fußgänger mit Sachbeschädigung).

    Ein zu geringer Sicherheitsabstand gehört neben der Geschwindigkeitsüberschreitung mit zu den am häufigsten Unfallursachen.

    Der Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen wird anhand des halben Tachowertes ermittelt. Beträgt der Abstand beispielsweise nur 1/10 des halben Tachowertes ist mit einem Bußgeld von 400 Euro, 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot zu rechnen.

    Durch Alkohol am Steuer kommt es besonders häufig zu Personenschäden. Diese Tatsache berücksichtigt natürlich auch der Bußgeldkatalog.

    Es gelten folgende Promillegrenzen: 0,0 ‰ in der Probezeit und vor Vollendung des 21. Lebensjahres und bis zu 0,5 ‰ außerhalb der Probezeit und nach Vollendung des 21. Lebensjahres.

    Fahrern, die mit mehr mehr als 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) erwischt werden, können sogar Freiheitsstrafen drohen.

    Das richtige Auffahren und Verlassen, das korrekte Überholen sowie das Rechtsfahrgebot, das richtige Verhalten bei Stau und das Bilden von Rettungsgassen gehören zu den Tücken der Autobahn.

    Das Wenden direkt auf der Autobahn wird beispielsweise mit 200 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot bestraft.

    Wer mit seinem Fahrzeug auf deutschen Straßen unterwegs ist, sollte dieses regelmäßig auf Schäden und Mängel hin untersuchen.

    Defekte Autos stellen eine Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit dar. Laut Verkehrsrecht dürfen nur Fahrzeuge am Straßengeschehen teilnehmen, deren Zustand als verkehrssicher gilt.

    Für Geschwindigkeitsübertretungen sieht der Bußgeldkatalog teils hohe Bußgelder sowie unter Umständen die Ahndung mit Punkten vor.

    Auch Fahrverbote bis zu 3 Monaten sind möglich. Fahrverbote werden insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts verhängt.

    Wer mit seinem Auto rechtswidrig hält oder parkt, muss natürlich mit Strafen rechnen.

    Die Unterscheidung zwischen Halten und Parken ist dabei entscheidend. Von Halten spricht man, wenn ein freiwilliges Stehen des Fahrzeugs veranlasst wurde und dieses maximal 3 Minuten nicht verlassen wird. Parken ist alles was darüber hinausgeht.

    Das genaue Strafmaß ist abhängig davon, wo und wie lange rechtswidrig gehalten oder geparkt wurde.

    Das derzeitige Bußgeld für Handy am Steuer kostet 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

    Aber Achtung: Nicht nur das eigentliche Telefonieren kann als Handy am Steuer gewertet werden, sondern auch die Nutzung als Navigationsgerät, Mp3-Player, Nachrichtenverwaltung, etc. Das Handy darf grundsätzlich während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden.

    Das Fehlverhalten während einer Polizei- bzw. Verkehrskontrolle ist mit vergleichsweise geringeren Strafen verbunden, sofern es sich um das Nichtmitführen des Führerscheins, Verbandskastens oder Warndreiecks handelt.

    Als wesentlich gravierender im Strafmaß zeigt sich natürlich die Missachtung polizeilicher Anweisungen. Hier muss dann auch mit Punkten gerechnet werden.

    Im Rahmen des Rotlichtverstoßes ist entscheidend wie lange die Ampel bereits rot war.

    Bei unter 1 Sekunde ist von einem einfachen Rotlichtverstoß die Rede und bei über 1 Sekunde von einem qualifizierten.

    Letzteres ist mit 2 Punkten, 200 Euro und 1 Monat Fahrverbot verbunden.

    Zur Sicherung zählt vor allem die sog. Anschnallpflicht, die seit 1976 in Deutschland gilt.

    Diese gilt nicht nur für den Fahrer, sondern auch für die Mitreisenden, allen voran Kindern.

    Auch das Fahren mit Kopfhörern oder vereisten Scheiben im Winter ist strafrechtlich relevant und wird mit jeweils 10 Euro Bußgeld geahndet. Zumindest solange kein Personen- oder Sachschaden entsteht.

    Die Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung ist kein Kavaliersdelikt.

    Entscheidend für die Höhe des Bußgeldes ist vor allem der Zeitraum der Überschreitung.

    Bei 2 – 4 Monaten wird gar noch Verwarngeld ausgesprochen. Wer allerdings das Fahrzeug mit mehr als 8 Monaten HU-Überschreitung bewegt, muss auch mit Punkten rechnen.

    Überholvorgänge sind alltäglich – das macht sie aber nicht minder gefährlich, im Gegenteil.

    Als Überholen wird jener Vorgang im Straßenverkehr bezeichnet, bei dem ein schnell fahrendes Fahrzeug an einem anderen, langsam fahrenderen Fahrzeug vorbeifährt.

    Dieser Überholvorgang ist gemäß § 5 StVO genau geregelt. Eine Missachtung – zum Beispiel in Form von nicht eingehaltenen Seitenabständen, Verkehrszeichen und Geschwindigkeiten – wird aufgrund des hohen Gefährdungspotentials entsprechend drastisch bestraft.

    Die Überladung eines PKWs bzw. eines LKWs wird prozentual mittels verschiedenen Abstufungen berechnet.

    Entscheidend ist auch, ob Fahrer und Halter unterschiedliche Personen sind – so haftet auch der Halter schon ab einer Überladung von 5%. Hohe Geldstrafen sind gerade bei überladenen LKWs keine Seltenheit.

    Ein Unfall ist das größte anzunehmende Unglück im Straßenverkehr. Der Unfallverursacher macht sich unter Umständen der fahrlässigen Körperverletzung oder gar der fahrlässigen Tötung verantwortlich – hier greift das Strafgesetzbuch.

    Auch Fahrerflucht und unterlassene Hilfeleistung unterliegen schon dem StGB. Nach einem Unfall ist außerdem die Unfallstelle zu sichern – bei Nichteinhaltung drohen zumindest Bußgelder.

    Die Vorfahrtsregeln sind mannigfaltig – gleiches gilt für die Missachtungen. Die Verstöße reichen von Rechts-vor-Links nicht beachtet, über Stoppschild überfahren bis hin zu dem Rotlichtverstoß.

    Wichtig ist auch, ob es durch die nicht beachtete Vorfahrt zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung gekommen ist.


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