Scheidungsanwalt: Der Fachanwalt für Familienrecht

Wenn eine Ehe zu scheitern droht, steht das Thema Scheidung beziehungsweise Scheidungsanwalt auf der Tagesordnung der Ehepartner.

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Was versteht man unter Scheidungsanwalt?

Es gibt Webseiten, die den Eindruck vermitteln, man könne einfach mittels ein paar Klicks und einiger Formulare im Internet einen Scheidungsantrag stellen. Die häufig so bezeichnete „Scheidung online“ ist jedoch ein Trugschluss. In Deutschland sind Scheidungen nur vor dem Familiengericht und nur mit Unterstützung durch einen Anwalt, idealer weise ein Fachanwalt für Familienrecht möglich.

Daher wird zunehmend der Begriff Scheidungsanwalt verwendet. Allerdings ist dies kein feststehender Begriff und auch zunächst einmal keine beruflich qualifizierende Bezeichnung. Gleichwohl sagt der vermeintliche „Titel“ Scheidungsanwalt schon viel darüber aus, was ein Ratsuchender erwarten kann.

Der Scheidungsanwalt wird in den meisten Fällen ein Fachanwalt für Familienrecht sein, der in diesem Spezialgebiet des deutschen Zivilrechts besondere Kenntnisse durch eine Zusatzausbildung erworben hat.

Deshalb nennen wir den Fachanwalt für Familienrecht der Einfachheit halber nur Scheidungsanwalt.

Durchgängige Beratung durch einen Scheidungsanwalt

Scheidungen können für die beiden Ehepartner gewisse Risiken beinhalten, die die Beteiligten kennen sollten, bevor es vor Gericht geht. Daher empfehlen wir Ihnen über unsere Anwaltssuche ausschließlich erfahrene Spezialisten, die Sie als Scheidungsanwälte – gemeinsam mit Ihrem Partner oder Sie persönlich und individuell – durch das gesamte Scheidungsverfahren fachlich begleiten.

Scheidung einvernehmlich

Wenn Sie sich mit Ihrem nochEhepartner einig sind, so können Sie mit Hilfe nur eines einzigen Scheidungsanwalts das Scheidungsverfahren beantragen und durchlaufen. Im Prinzip stellt der Anwalt im Auftrag seines Mandanten den Scheidungsantrag vor Gericht und der andere Partner stimmt diesem zu (§ 114 Abs. 4, Nr. 3 FamG).

Das ist günstiger als mit zwei Anwälten, jedoch nur möglich, wenn vor Gericht keine eigenen Anträge mehr von dem nicht anwaltlich vertretenen Ehegatten gestellt werden sollen. Letztlich vertritt der Scheidungsanwalt jedoch nur einen Ehegatten anwaltlich. Das birgt generell für den nicht vertretenen Partner ein gewisses Risiko. Überlegen Sie daher gut, ob dies sinnvoll ist.

Anwaltszwang bei der Scheidung

Im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht und vor dem Oberlandesgericht besteht – gesetzlich geregelt in § 114 Abs. 1 FamG, Anwaltszwang. Das heißt, Sie als Einzelperson oder Ehepaar müssen sich bei einer Scheidung in jedem Fall von einem Scheidungsanwalt vertreten lassen.

Wer selbst Anträge zur Scheidung stellen will braucht einen eigenen Scheidungsanwalt. Dies nennt man streitiges Verfahren.

Warum einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen?

Ein herausragender Scheidungsanwalt braucht speziell für die mit einer Scheidung verbundenen vermögensrechtlichen Fragen bestmögliche Kenntnis. Dazu gehört auch die Rechtsprechung, die ständigen Veränderungen unterliegt. Daneben sind auch Erfolg versprechende Strategien nötig, um dem Mandanten – also Ihnen – eine bestmögliche Position im Scheidungsverfahren zu sichern.

Wer sich als Allgemeinanwalt nicht regelmäßig mit Scheidungen befasst, dem fehlt mitunter dieses Knowhow.

Ein Fachanwalt für Familienrecht muss neben bestandenen Prüfungen mehr als 120 persönlich und weisungsfrei bearbeitete Fälle im Familienrecht nachweisen. 60 davon müssen zu einem Gerichtsverfahren geführt haben. Nur dann darf er den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen. Um diesen zu behalten sind regelmäßige Fortbildungen verpflichtend.

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