Wer in Österreich Verkehrsverstöße begeht, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Das gilt besonders, wenn er zu schnell fährt oder nicht die Promillegrenze einhält. Näheres verrät dieser Ratgeber.
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Höchstgeschwindigkeit in Österreich
Wenn Sie in Österreich unterwegs sind, sollten Sie zunächst einmal beachten, dass die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit anders geregelt ist als in Deutschland.
Die größte Besonderheit besteht darin, dass auch auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist (§ 20 StVO). Diese beträgt für PKW Fahrer, Motorradfahrer und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen normalerweise 130 km.
Auf einigen österreichischen Autobahnen – den sogenannten Transitautobahnen – dürfen Sie als PKW Fahrer, Motorradfahrer oder mit dem Wohnmobil bis 3,5 Tonnen allerdings in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr maximal 110 km/h fahren. Dies ergibt sich aus einer Rechtsverordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. Hierbei handelt es sich derzeit um die folgenden Strecken:
- A 10 Tauernautobahn (mit Ausnahme von Tauern- und Katzbergtunnel)
- A 12 Inntalautobahn
- A 13 Brennerautobahn
- A 14 Rheintalautobahn
Zusammengefasst gilt für PKW Fahrer, Motorradfahrer und Wohnmobile die folgende zulässige Höchstgeschwindigkeit:
innerorts | außerorts | Autostraße (außerhalb von Ortschaften) | Autobahn/ Schnellstraße | Transitautobahn (22 Uhr bis 5 Uhr) | |
PKW | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h | 110 km/h |
Motorrad | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h | 110 km/h |
Wohnmobil (bis 3,5 t) | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 130 km/h | 110 km/h |
Sofern Sie als PKW Fahrer einen Anhänger mitnehmen, hängt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von der Art des Anhängers ab. Näheres können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
innerorts | außerorts | Autostraße | Autobahn/ Schnellstraße | Transitautobahn (22 Uhr bis 5 Uhr) | |
Leichter Anhänger (bis 750 kg) | 50 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Schwerer Anhänger (Klasse B) | 50 km/h | 80 km/h | 100 km/h | 100 km/h | 100 km/h |
Schwerer Anhänger (Klasse BE) | 50 km/h | 70 km/h | 80 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit in Österreich für weitere Fahrzeuge wie LKWs, Omnibusse oder Mopeds gilt, können Sie einer Aufstellung im Portal des österreichischen Bundeskanzleramtes entnehmen.
Auch auf Autobahnen sollten Sie darauf achten, ob die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Verkehrsschildern abweichend geregelt ist.
Maut in Österreich
In Österreich ist das Fahren mit dem PKW, Motorrädern und Wohnmobilen oder auch schweren Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen über Autobahnen sowie Schnellstraßen mautpflichtig. Keine Mautpflicht besteht hingegen, wenn Sie über eine Autostraße fahren. Eine Schnellstraße unterscheidet sich von einer Autostraße dadurch, dass sie nicht durch Ortschaften führt und meistens ebenso gut ausgebaut ist wie eine Autobahn. Sie wird ebenfalls mit dem Autobahn Symbol ausgeschildert.
Für die Nutzung einer mautpflichtigen Strecke mit dem PKW, einem Motorrad sowie mit einem Wohnmobil bis 3,5 Tonnen muss in Österreich zuvor eine Vignette erworben werden. Der Preis dieser Vignette hängt dabei nicht von der Länge der Strecke, sondern nur von der Dauer der Gültigkeit ab. Die Preise sind derzeit wie Folgt:
Vignette (10 Tage) | Vignette (2 Monate) | Vignette (1 Jahr) | |
Motorrad | 5,10 Euro | 13,00 Euro | 34,40 Euro |
PKW sowie andere Kfz bis 3,5 Tonnen | 8,90 Euro | 25,90 Euro | 86,40 Euro |
Demgegenüber benötigen schwere Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen zuvor eine Box. Die Höhe der Maut hängt unter anderem von der Länge der Strecke ab.
Nähere Informationen auch zu den Vertriebsstellen der Vignette erhalten Sie von der ASFINAG als Betreiberin. Auflistungen über die Vertriebsstellen können Sie hier auf Ihren Rechner herunterladen.
Fahren ohne Vignette Österreich: Ersatzmaut/Strafe
Wer ohne Vignette auf der Autobahn oder einer Schnellstraße in Österreich erwischt wird, muss auf jeden Fall eine Ersatzmaut zahlen. Diese beträgt derzeit bei einem Motorrad 65 Euro. Autofahrer müssen 120 Euro bezahlen. Dieses Geld ist sofort zu entrichten.
Bei Weigerung kommt es zu einem sogenannten Verwaltungsstrafverfahren. Sie müssen mit einer Strafe von etwa 300 bis 3.000 Euro rechnen. Sie erhalten dann mit der Post eine Strafverfügung (so wird in Österreich der Bußgeldbescheid bezeichnet).
Geblitzt in Österreich
Wenn Sie in Österreich wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt worden sind, erhalten Sie normalerweise mit der Post eine Anonymstrafverfügung.
Die Höhe des Bußgeldes – das in Österreich als Geldstrafe bezeichnet wird – lässt sich schwer abschätzen. Denn in Österreich gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, der genaue Beträge in Form von Richtwerten enthält. Vielmehr haben die österreichischen Behörden normalerweise einen großen Spielraum für die Festsetzung des Betrages.
Beispielsweise müssen Sie bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in einer Ortschaft bis zu 20 km/h mit einem Bußgeld von etwa 29 bis 60 Euro rechnen.
Insbesondere bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 40% oder mehr in Ortschaften und wenigstens 50% außerhalb von Ortschaften müssen Sie damit rechnen, dass gegen Sie eine Strafverfügung im allgemeinen Verwaltungsstrafverfahren erlassen wird. Die darin festgesetzte Summe einer Geldstrafe ist häufig um ein mehrfaches höher. Sie kann von in der Höhe von 150 Euro bis 2.180 Euro festgesetzt werden.
Promillegrenze in Österreich
Mit welchem Bußgeld Sie in Österreich mit Alkohol am Steuer richten müssen hängt vor allem davon ab, welche Promillegrenzen Sie überschritten haben. In diesem Bereich ist die Höhe der Bußgelder – die in Österreich Geldstrafen genannt werden – einheitlich geregelt und ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (§ 99 StVO).
In Österreich gibt es ebenfalls eine 0,5 Promille-Grenze. Das bedeutet im Klartext: Wenn Sie mit einem Blutalkoholwert von wenigstens 0,5 Promille am Steuer erwischt werden, müssen Sie – auch wenn nichts passiert ist und Sie topfit sind – mit einer Geldstrafe von mindestens 300 Euro aufwärts bis zu 3.700 Euro rechnen.
Ab 0,8 Promille müssen Sie wenigstens 800 Euro bis maximal 3.700 Euro zahlen. Ab 1,2 Promille müssen Sie eine Strafe von 1.200 Euro bis zu 4.400 Euro rechnen.
Mit 1,6 Promille und mehr droht schließlich eine Strafe von 1.600 Euro bis 5.900 Euro.
Ein Bußgeld droht in Österreich unter Umständen auch, wenn Sie noch nicht die 0,5 Promille Grenze erreicht haben. Dies setzt lediglich voraus, dass Sie relativ fahruntüchtig gewesen sind. Hier müssen Sie auf jeden Fall mit einer Geldstrafe von 800 bis 3.700 Euro rechnen.
Tabelle Übersicht mit häufigen Vergehen im Straßenverkehr
Vergehen | Bußgeld |
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit | Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 29 Euro bis 2.180 Euro |
Überschreitung der Promillegrenze | Überschreitung der Promillegrenze 300 Euro bis 5.900 Euro |
Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung | Ab 50 Euro |
Zu geringer Sicherheitsabstand | Ab 72 Euro |
Verstoß beim Überholen | Ab 36 Euro |
Rote Ampel missachtet (bei Nötigung zum Bremsen/Ablenken) | Ab 72 Euro |
Keine Rettungsgasse bilden (Bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen) | Ab 72 Euro |
Sicherheitsgurt nicht angelegt | Ab 35 Euro |
Gegen Warnwestenpflicht des Fahrzeugführers verstoßen | Ab 14 Euro |
Fazit zu Bußgeld in Österreich
Am besten halten Sie sich in Österreich vor allem an das Tempolimit und trinken bereits einige Stunden vor der Fahrt keinen Alkohol, um Restalkohol zu vermeiden. Gerade in diesen Fällen drohen außer einem Bußgeld eventuell weitere Konsequenzen – wie ein Fahrverbot in Österreich oder dass sogar Ihr Führerschein einbehalten wird.