Wer in der Schweiz nicht aufpasst, muss mit teuren Bußgeldern rechnen. Dies gilt etwa, wenn er sich nicht an das Tempolimit hält. Auch bei Alkohol am Steuer kennen die Schweizer keine Nachsicht. Näheres erfahren Sie in diesem Ratgeber.

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Tempolimit in der Schweiz

Wer in die Schweiz fährt, muss häufig ein anderes Tempolimit beachten als in Deutschland. Wichtig ist zunächst einmal, dass auf Schweizer Autobahnen ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit einzuhalten ist.
Für PKW-Fahrer, Motorradfahrer sowie Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 120 km/h (§ 4a der „Verkehrsregelnverordnung“ – VVG). Außerhalb von Ortschaften dürfen sie nicht schneller als 80 km/h fahren. Auf Schnellstraße (den sogenannten „Autostrassen“) dürfen Sie normalerweise bis zu 100 km/fahren. Diese können Sie an dem Autosymbol erkennen.
In Ortschaften ist in der Schweiz eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeschrieben. Diese wird normalerweise ausgeschildert. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie von „unbedeutenden Nebenstrassen“ in eine Ortschaft gelangen. In dieser Situation gilt das Tempolimit auch dann, wenn kein Verkehrsschild Sie darauf aufmerksam macht. Um eine unbedeutende Nebenstrasse handelt es sich etwa bei einem Feldweg oder eine landwirtschaftliche Erschließungsstraße.

Wer beispielsweise mit seinem PKW einen Anhänger mitnimmt oder mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen in der Schweiz unterwegs ist, hat teilweise ein niedrigeres Tempolimit zu beachten.

Näheres können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen, in der die wichtigsten Fahrzeugtypen aufgeführt werden:

innerortsaußerorts"Autostraße"Autobahn
PKW50 km/h80 km/h100 km/h120 km/h
Motorrad50 km/h80 km/h100 km/h120 km/h
Wohnmobil
(bis 3,5 t)
50 km/h80 km/h100 km/h120 km/h
PKW mit Anhänger50 km/h80 km/h80 km/h80 km/h
Schweres Wohnmobil
(über 3,5 t)
50 km/h80 km/h100 km/h100 km/h

Maut in der Schweiz

Die Autobahnen und Autostraßen in der Schweiz sind mautpflichtig. Das bedeutet: Wer mit einem Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen die Autobahnen und Autostraßen in der Schweiz fahren möchte, muss zuvor eine Vignette erwerben. Hierzu gehören vor allem PKW, Motorräder sowie Wohnmobile (bis zu 3,5 Tonnen). Für einen Anhänger bis zu 3,5 Tonnen benötigen Sie ebenfalls eine Vignette.

Der Preis für die Vignette hängt nicht davon ab, wie viel Sie fahren möchten. Vielmehr können Sie diese nur für den Zeitraum vom 01.Dezember bis zum 31.01. des übernächsten Jahres erwerben. Die Gültigkeitsdauer für diesen Zeitraum beträgt also 14 Monate. Der Preis für die Vignette beläuft sich auf 40 Schweizerfranken (CHF).

Für ein schweres Fahrzeug oder einen schwereren Anhänger gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder sind Sie zur Schwerverkehrsabgabe verpflichtet. Hierzu gehören normalerweise LKWs ab 3,5 Tonnen. Oder Sie brauchen ebenfalls eine Vignette.

Sie können Ihre Vignette direkt an der Grenze zur Schweiz kaufen. Manche Tankstellen in der Nähe der Grenze bieten sie ebenfalls zum Verkauf an. Wenn Sie es bequemer haben möchten, kaufen Sie die Vignette online. Dies ist etwa bei Automobilclubs möglich. Allerdings kann es sein, dass die Vignette dann etwas teurer ist.

Wenn Sie ohne Vignette auf den mautpflichtigen Strecken in der Schweiz fahren, kann das ein teuer Spaß werden. Sie müssen dann einmal eine Vignette erwerben und zusätzlich eine „Busse“ von derzeit 200 CHF entrichten. Darüber hinaus müssen Sie darauf achten, dass Sie die Vignette ordnungsgemäß anbringen. Ansonsten müssen Sie ebenfalls mit einem Bußgeld von 200 CHF rechnen.

Weitere Informationen zur Maut /Vignette erhalten Sie beispielsweise auf die Webseite der eidgenössischen Zollverwaltung. Eine Auflistung aller mautpflichtigen Strecken in der Schweiz finden Sie hier.

Für einige Tunnels und Pässe in der Schweiz müssen Sie über die Vignette hinaus eine zusätzliche Maut bezahlen. Näheres können Sie dieser Auflistung entnehmen.

Geblitzt in der Schweiz

Wenn Sie in der Schweiz wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt worden sind, hängt die jeweilige Sanktion von dem Ausmaß der Überschreitung ab.
Bei minimalen Tempoüberschreitungen müssen Sie normalerweise mit einer Ordnungsbusse rechnen. Diese wird auf Grundlage der „Bussenliste“ in der Ordnungsbussenverordnung im Rahmen des einfachen „Ordnungsbussenverfahrens“ verhängt. Eine Ordnungsbusse erhalten Sie etwa dann, wenn Sie in einer Ortschaft bis zu 15 km/h zu schnell gefahren sind. Auf der Autobahn wird eine Ordnungsbusse bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von maximal 25 km/h verhängt.

Näheres können Sie den folgenden Tabellen entnehmen:

Schweiz Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung
innerorts
Bußgeld (laut „Bussenliste“)
1-5 km/h40 CHF
6-10 km/h120 CHF
11-15 km/h250 CHF

Schweiz Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Geschwindigkeitsüberschreitung
außerorts
Bußgeld (laut „Bussenliste“)
1-5 km/h40 CHF
6-10 km/h100 CHF
11-15 km/h160 CHF
16-20 hm/h240 CHF

Schweiz Geschwindigkeitsüberschreitung Autobahn

Geschwindigkeitsüberschreitung
Autobahn
Bußgeld (laut „Bussenliste“)
1-5 km/h20 CHF
6-10 km/h60 CHF
11-15 km/h120 CHF
16-20 hm/h180 CHF
21-25 km/h260 CHF

Wenn Sie schneller am Steuer gefahren sind, müssen Sie mit einer wesentlich höheren „Busse“ rechnen. Die Höhe richtet sich dabei nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Bei der Bemessung orientiert sich die zuständige Behörde häufig an den Empfehlungen zur Strafzumessung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK CPS). Diese sind nicht als Bußgeldkatalog zu verstehen, weil die Behörden nicht an ihn gebunden sind. Hiernach müssen Sie auf jeden Fall mit einem Bußgeld rechnen, das sich zwischen etwa 400 bis 600 CHF bewegt.

Sofern Sie in einer Ortschaft mehr als 24 km/h, außerhalb einer Ortschaft mehr als 29 km/h oder auf einer Autobahn schneller als 34 km/h gefahren sind, werden Sie häufig zu einer Geldstrafe wegen einer „groben Verletzung von Verkehrsregeln“ verurteilt. Die Berechnung der Höhe der Geldstrafe hängt außer von der Anzahl der Tagessätze von Ihrem Einkommen ab.
Als Grundlage für die Anzahl der Tagessätze ziehen die Gerichte häufig die Empfehlungen zur Strafzumessung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK CPS) heran. Unter Umständen müssen Sie hier auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Dies ergibt sich aus Art. 90 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG).

Freiheitsstrafe für Raser

Ab einer bestimmten Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung sieht das Schweizer Recht vor, dass Sie auf jeden Fall zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Das gilt auch, wenn Sie keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Dies ergibt sich aus Art. Art. 90 Abs. 3 sowie Abs. 4 SVG.
Wann dass genau der Fall ist, hängt vom jeweils vorgeschriebenen Tempolimit ab. Näheres können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

GeschwindigkeitsüberschreitungZulässige Höchstgeschwindigkeit
40 km/h und mehrMaximal 30 km/h
50 km/h und mehr31 km/h bis 50 km/h
60 km/h und mehr51km/h bis 80 km/h
80 km/h und mehrÜber 80 km/h

Promillegrenze in der Schweiz

Wenn Sie in der Schweiz mit Alkohol am Steuer erwischt werden, gibt es bei Überschreitung der Promillegrenze von 0,5 Promille kein Pardon. Hier müssen Sie mit einer Buße von mindestens 600 Schweizer Franken (CHF) rechnen. Ab 0,6 Promille sind wenigstens 700 CHF üblich. Ab 0,7 Promille müssen Sie wenigstens 800 CHF entrichten. Dies ergibt sich aus den Empfehlungen zur Strafzumessung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK CPS), die unverbindlichen Charakter haben.

Bei Alkohol am Steuer von 0,8 Promille und mehr wird es spätstens ernst. Hier müssen Sie normalerweise eine Geldstrafe entrichten, die vom Einkommen und der Anzahl der Tagessätze abhängig ist. Es kann Ihnen aber auch passieren, dass Sie zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden. Darüber hinaus müssen Sie normalerweise den Führerschein für mindestens drei Monate abgeben. Das gilt auch, wenn nichts passiert ist.

Sanktionen drohen Ihnen auch unterhalb der Promillegrenze von 0,5 Promille, wenn Sie infolge Ihres Alkohols am Steuer fahruntüchtig sind. Hier müssen Sie mit einer „Busse“, einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen. Dies gilt auch, wenn Sie dadurch keinen anderen gefährdet haben. Dies ergibt sich aus Art. 91 SVG.

Am besten trinken Sie einige Stunden vor der Fahrt keinen Alkohol. Denn hier müssen Sie über hohe Bußgelder/Geldstrafen/Freiheitsstrafen hinaus schnell mit einem Fahrverbot und der Einbehaltung Ihres Führerscheins rechnen. Darüber hinaus drohen in der Schweiz wie in Deutschland hohe Strafen, wenn es aufgrund von Alkohol am Steuer zu einem Verkehrsunfall kommt.

VergehenBußgeld („Ordnungsbusse“ bzw. „Busse“)
Überschreitung der zulässigen HöchstgeschwindigkeitMindestens 20 bis 600 CHF bereits für kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen
Überschreitung der Promillegrenzeab 600 CHF
Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtungab 100 CHF
Verstoß beim Überholenab 140 CHF
Rote Ampel missachtet „Nichtbeachten eines Lichtsignals“ab 250 CHF
Sicherheitsgurt nicht angelegtab 60 CHF
Fahren ohne Licht (auch tagsüber!)ab 40 CHF
Nichtgewähren des Vortritts bei „Fussgängerstreifen“ab 140 CHF

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