Fahrverbot und Bußgeld – neue Regelungen
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Fahrverbot und Bußgeld – neue Regelungen

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Neuer Bußgeldkatalog vom 28.04.2020 wird teilweise nicht angewendet

Zum 28. April 2020 trat ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft, der Geschwindigkeitsüberschreitungen mit deutlich schärferen Regeln ahnden soll als zuvor. Allerdings wurde die entsprechende Rechtsverordnung wegen eines Formfehlers bisher nicht rechtmäßig erlassen. Die Folge ist, dass Fahrverbote – leider abhängig vom Bundeland – nicht so früh verhängt werden, wie in diesem Bußgeldkatalog gefordert.

Geschwindigkeitsübertretungen gehören zu den häufigsten Gründen für Verkehrsunfälle. Aus diesem Grund sollte mit dem neuen Bußgeldkatalog ab 28. April 2020 schon bei geringeren Übertretungen ein Fahrverbot ausgesprochen werden können.

So sieht der neue Bußgeldkatalog ein Fahrverbot bereits dann vor, wenn innerorts die zulässige Geschwindigkeit um 21 km/h überschritten wird. Außerorts wurde die Grenze auf 26 km/h festgelegt.

Entwarnung: viele Bußgelder und Fahrverbote aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen werden nicht vollstreckt

Der ADAC hat den Formfehler in der Verordnung entdeckt und sofort öffentlich gemacht. Daraufhin hat das Bundesverkehrsministerium am 2. Juli 2020 alle Bundesländer informiert und darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen aufgrund eines Formfehlers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht angewendet werden können.

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie zwischen 28. April 2020 und Anfang Juli einen Geschwindigkeitsverstoß begangen und einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten haben, besteht in bestimmten Fällen Hoffnung auf geringere Strafen.

Generell wird der Verstoß natürlich geahndet. Also keine generelle Entwarnung. Jedoch könnte es sein, dass Sie in einem solchen Fall von den „alten“ Regelungen profitieren können und möglicherweise kein Fahrverbot droht.

Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung prüfen lassen

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, in dem Ihnen ein Fahrverbot angedroht wird, sollten Sie diesen am besten von einem unserer Verkehrsrechtsanwälte prüfen lassen. Wurde Ihnen vorgeworfen, Sie hätten die zulässige Geschwindigkeit innerorts um 21 km/h oder außerorts um 26 km/h überschritten, stehen die Chancen wahrscheinlich gut, um zumindest das Fahrverbot abzuwehren. Eine Geldbuße bleibt jedoch.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts droht jedoch stets ein Fahrverbot – nach altem wie auch nach neuem Bußgeldkatalog.

Seit Anfang Juli wenden die meisten Bundesländer die neuen Strafen nicht mehr an. Da es aber auch hier Abweichungen gibt, ist eine anwaltliche Beratung in jedem Fall die richtige Entscheidung.

Fazit

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in dem genannten Bereich erhalten haben, sollten Sie nicht direkt zahlen, sondern erst einmal Rücksprache mit einem Verkehrsrechtsanwalt des Rechtsberaters halten. An der Anwaltshotline erhalten Sie zum Festpreis eine zuverlässige Antwort. Und eventuell kann er Ihnen helfen, um ein Fahrverbot zu vermeiden.


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