Corona: Darf ein getrennt lebender Elternteil mit Kindern eine Flugreise unternehmen?
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Corona: Darf ein getrennt lebender Elternteil mit Kindern eine Flugreise unternehmen?

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Die Reise in der Corona-Pandemie bedarf der Zustimmung des anderen Elternteils

Getrennt lebende Eltern, die sich das Sorgerecht für ihre Kinder teilen, dürfen generell jeweils allein über die Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden. Anders ist dies bei einer Auslandsreise während der Corona Pandemie.

Im vorliegenden Fall, entschieden vom OLG Braunschweig mit Beschluss vom 30.07.2020 – 2 UF 88/20 – ging es darum, dass die Mutter für die Sommerferien eine Flugreise mit den beiden Kindern nach Mallorca gebucht hatte. Der Vater war jedoch mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.

Über Auslandsreisen mit dem Flugzeug kann der aktuell betreuende Elternteil in der Regel allein entscheiden. Vor der Corona-Pandemie gab es daher keine Bedenken gegen Flugreisen innerhalb Europas. Diese Freiheit wird jedoch dann eingeschränkt, wenn die Reise ggf. mit Gefahren oder schwerwiegenden Nachteilen für die Kinder verbunden sein könnte.

Die Corona-Pandemie ändert das Gefahrenpotenzial

In Zeiten der weiteren Ausbreitung von COVID-19-Infektionen sieht die freie Entscheidungsbefugnis eines Elternteils jedoch anders aus, so die Aussage des OLG Braunschweig. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob zum geplanten Reisezeitpunkt eine Reisewarnung für das Reiseziel – hier Mallorca – bestand.

Das Gericht stellt vielmehr darauf ab, dass es nach wie vor zu Einschränkungen im internationalen Luftverkehr kommen könne und damit zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Leben. Alle Reiselockerungen nach dem Shutdown seien „auf Probe“ erfolgt, so dass es bezüglich des gebuchten Rückflugtermins keine Planungssicherheit gebe.

So bestünde nach Ansicht des Gerichts das Risiko, dass es zu längeren Quarantänen oder Festsitzen im Ausland kommen könne. Und das wiederum könne zu einer starken Belastung der Kinder führen. Daneben ist bis heute noch ungeklärt, wie hoch die Ansteckungsgefahr im Flugzeug ist. Aus diesem Grund müssen sich die Elternteile vor der Reise über die Flugreise ins Ausland abstimmen.

Wenn sich die Eltern nicht einige können, kann das Familiengericht notfalls die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen. Dabei geht es nur um das Kindeswohl. Anders gesagt: Welcher Elternteil hat die besseren Argumente im Sinne des Kindeswohls?

Fazit

Entscheidungen wie die beschriebene sollten eigentlich außergerichtlich gelöst werden, denn unter solchen Auseinandersetzungen leiden am meisten die Kinder. Daher empfehlen wir das offene Gespräch mit dem (Ex-)Partner, um solche Prozesse zu vermeiden.

Wenn sich in Ihrer Situation eine friedliche Lösung ohne fremde Hilfe nicht umsetzen lässt, empfehlen wir dringend die Rücksprache mit einem Familienrechtsanwalt des Rechtsberaters.

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