Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?

Gegenüber dem Kindesunterhalt, der sich nach einer Trennung oder Scheidung ergibt, müssen (erwachsene) Kinder im Pflegefall und bei mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit der Eltern voraussichtlich Elternunterhalt zahlen und damit teilweise für deren Unterhalt aufkommen.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Was ist Elternunterhalt?

Elternunterhalt ist die rechtliche Verpflichtung von Kindern und (indirekt) sogar von Schwiegerkindern, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten durch Unterhaltszahlungen den Lebensbedarf der Eltern zu sichern.

Fragen zum Thema stellen sich meist erst dann, wenn ein oder beide Elternteile in einem Altersheim oder Pflegeheim untergebracht und betreut werden müssen.

Dabei entsteht häufig eine Deckungslücke, nämlich dann, wenn das eigene Einkommen und das eigene Vermögen sowie Zahlungen der Pflegeversicherung sowie Zahlungen von Pflegewohngeld der Eltern nicht ausreichen, um alle Kosten für die Betreuung und Unterbringung zu decken.

Deckung der Pflege / Wohnkosten

Zur Deckung dieser Kosten springt zunächst das Sozialamt ein, fordert den Mehraufwand jedoch nach Möglichkeit von den Kindern zurück.

Was bedeutet Selbstbehalt beim Elternunterhalt?

Selbstbehalt ist der geschützte Betrag, der Kindern bei Leistung von Elternunterhalt in jedem Fall verbleiben muss. Ob Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet sind, hängt von Einkommen und Vermögen der Kinder ab.

Zunächst wird das Nettoeinkommen um ständige Lasten bereinigt. Dann wird ein Selbstbehalt von € 1.800 (2017) abgezogen. Für den Ehepartner gilt ein Selbstbehalt vom € 1.440,- (2017), so dass eine Familie mit verheirateten Partnern einen erhöhten Selbstbehalt in Höhe von € 3.240,- geltend machen kann. Für nicht verheiratete Paare gibt es keinen Familienselbstbehalt. Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Kindern gehen dem Elternunterhalt jedoch immer vor!

Da das gesamte Thema Unterhalt nicht so einfach ist, empfehlen wir, im Zweifel Rat bei einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht zu suchen. Die Bescheide der Sozialämter sind erfahrungsgemäß zu einem großen Teil nicht korrekt berechnet und sollten daher juristisch überprüft werden.
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Wurde der Selbstbehalt berechnet, müssen Kinder vom um den Selbstbehalt reduzierten verbleibenden Nettoeinkommen die Hälfte an Elternunterhalt zahlen.
Benötigen Sie Hilfe beim Unterhalt der Eltern? Zögern Sie nicht und kontaktieren einen unserer Anwälte an der Anwaltshotline.

Beispiel für einen alleinstehenden Nachkommen:

Betrag in €
bereinigtes Nettoeinkommen2.500,00
abzüglich Selbstbehalt-1.800,00
Rest700,00
Unterhaltsanspruch (50%)350,00

Wer schuldet Elternunterhalt?

Zunächst richtet sich eine Unterhaltsforderung an den noch lebenden Ehepartner des Unterhaltsberechtigten. Dies kann unter gewissen Umständen auch ein geschiedener Ehegatte sein.

Kann ein Ehegatte diesen Unterhalt nicht oder nicht ausreichend leisten, oder ist dieser bereits verstorben, müssen ggf. die Kinder des bedürftigen Ehegatten Elternunterhalt zahlen.

Müssen Schwiegerkinder Elternunterhalt für die Schwiegereltern leisten?

Die Basis von Ansprüchen auf Elternunterhalt ergibt sich aus den §§ 1601 und 1602 BGB. Die Leistungspflicht besteht nur für Kinder in einem direkten Verwandtschaftsverhältnis, also nicht für Schwiegerkinder. Diese sind jedoch über den Versorgungsanspruch gegen den eigenen Ehepartner meist am Ende doch mit beteiligt.

Wie berechnet man das relevante Einkommen beim Elternunterhalt?

Es werden alle tatsächlich erzielten Einkommen des Kindes zusammengerechnet, um zu errechnen, ob eine Pflicht zum Elternunterhalt besteht:

  • Bei Arbeitnehmern das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate
  • Bei Selbstständigen die durchschnittlichen Einkünfte der letzten 3 – 5 Jahre

Davon abgezogen werden:

  • Berufsbedingte Kosten wie Fahrkosten
  • Kosten für Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Kosten
  • Private Altersvorsorge (bis zu 5 % des Bruttoeinkommens)
  • Darlehensverbindlichkeiten, besonders bei der Baufinanzierung
  • Aufwendungen für regelmäßige Besuche der Eltern
  • Miete und Nebenkosten, jedoch nur, wenn sie über € 480,- monatlich liegen

Berechnung des Elternunterhalts

Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Lebenspartnern und eigenen Kindern haben Vorrang und werden daher ebenfalls vom Einkommen abgezogen, bevor die Berechnung des Elternunterhalts erfolgt! (§ 1609 BGB)

Schonvermögen beim Elternunterhalt

Wer genug Einkommen und Vermögen hat, muss unter Umständen Unterhalt für die eigenen Eltern leisten. Davon ausgenommen wird das sog. Schonvermögen. Leider gibt es dafür keine pauschalen Bewertungen. Die Entscheidung erfolgt stets im Einzelfall. Selbstverständlich kann man als Betroffener die Höhe des Schonvermögens gerichtlich prüfen lassen. Dabei unterstützen Sie unsere Anwälte an der Anwaltshotline gern.

Schließlich müssen Sie Ihr Geld nicht für Elternunterhalt ausgeben, wenn Sie dadurch selbst in die Gefahr laufen, Ihren eigenen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten zu können. Gleiches gilt, wenn die Zahlungen für Sie mit übermäßig hohen Nachteilen verbunden wären.

Zum gut geschützten Schonvermögen gehört ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung. Selbst genutztes Wohneigentum wird zwar bei der Vermögensbewertung für den Elternunterhalt berücksichtigt und bewertet, weil dies sonst eine Besserstellung von Immobilienvermögen bedeuten würde.

Sie können jedoch nicht gezwungen werden, Ihr Wohneigentum zu verwerten, wenn es Ihren Verhältnissen angemessen ist. Für die Leistung von Elternunterhalt müssen Sie keine gravierende und anhaltende Senkung Ihres einkommenstypischen Lebensstandards akzeptieren.

Auch Rücklagen für die eigene Alterssicherung – z.B. Lebensversicherung oder Riester-Rente – gehören zum Schonvermögen
Sprechen Sie dazu am besten direkt mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte.

Kann man den Elternunterhalt umgehen?

In jedem Fall sollten Sie sich bei Fragen, ob Sie den Elternunterhalt umgehen können, mit einem Rechtsanwalt besprechen.
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Es gibt einige Tipps, die er Ihnen im konkreten Einzelfall nennen wird. So verwenden viele Menschen beispielsweise eine ausgezahlte Lebensversicherung, um die Schulden eines Immobiliendarlehens auszugleichen. Besteht die Gefahr, Elternunterhalt leisten zu müssen, sollte man dies nicht tun, denn die Darlehensraten sind im Rahmen der Einkommensermittlung absetzbar.

Angelegtes Geld ist aus Gründen der eigenen Altersvorsorge je nach Wohnregion zwischen € 75.000 und 100.000 geschützt. Selbst bewohnte Immobilien sind geschützt. Finanzierte Zweit-Immobilien sind geschützt, allerdings würden Mieteinnahmen angerechnet. Belastungsfreie Zweit-Immobilien werden hingegen angerechnet.


Mit dem Unterhaltsrechner erhalten Sie kostenlos – mit nur wenigen anonymen Angaben – eine sofortige Antwort

  • Wie viel Unterhalt muss ich bezahlen?
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