Ein Autokauf ist eine teure Angelegenheit – nicht selten geben Käufer mehrere tausend oder gar zehntausende Euro für ihren Traumwagen aus. Wer da zwischen den ganzen Angeboten ein tolles Schnäppchen entdeckt, lässt sich von dem vermeintlichen Glücksgriff schnell blenden.

Doch oftmals stecken hinter diesen scheinbaren Schnäppchen dubiose Verkäufer, die gutgläubige Käufer um ihr Geld bringen möchten.

Wir informieren Sie über die gängigen Betrugsmaschen und wie Sie sich vor einem Betrug beim Autokauf schützen können.

Wurden Sie beim Autokauf abgezockt?

Unsere Experten der Anwaltshotline prüfen für Sie, ob in Ihrem Fall ein Betrug beim Autokauf vorliegt und gehen gegen diesen vor.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Die häufigsten Betrugsmaschen beim Autokauf

Vorkasse per Bargeldtransfer

Bei dieser Masche werden hochwertige Autos – meist mit Standort im EU-Ausland – auf verschiedenen Internetplattformen zu Schnäppchenpreisen angeboten. Meldet sich ein interessierter Käufer, wird dieser zu einer Anzahlung, etwa als Nachweis seiner Liquidität, bewegt. Das Geld soll dem Verkäufer per Bargeldtransfer über Western Union oder moneygram gesendet werden. Ist die „Anzahlung“ erst einmal geleistet, lässt der Verkäufer nichts mehr von sich hören.

So schützen Sie sich beim Autokauf per Vorkasse

Wird ein Fahrzeug zu einem Schnäppchenpreis angeboten oder ist der Händler nicht telefonisch, sondern nur per E-Mail zu erreichen ist, sollten Sie skeptisch sein.

Befindet sich dieses dazu noch im Ausland und sollen Sie gar eine Anzahlung leisten, lassen Sie die Finger davon! Ist die Anzahlung erst mal getätigt, ist es äußerst schwierig, den Betrüger im Ausland ausfindig zu machen.

Sind Sie Opfer eines Vorkasse Betrugs? Unsere Anwaltshotline berät Sie, welche Form der Rechtsberatung für Sie Sinn macht und erklären Ihnen die nächsten Schritte.

Transportfirma aus dem Ausland

Ähnlich läuft es bei folgender Betrugsmasche: Das EU-Fahrzeug soll durch eine ausländische Transportfirma nach Deutschland überführt werden.

Der Kaufpreis soll an dieses, angeblich treuhänderisch tätige, Transportunternehmen im Voraus gezahlt werden. Meist finden sich zu diesen Firmen professionell gestaltete und seriös wirkende Internetseiten.

Sobald die Zahlung vom gutgläubigen Käufer geleistet wurde, bricht der Kontakt ab und die Website des Unternehmens ist verschwunden.

So schützen Sie sich vor Transportfirmen aus dem Ausland

Soll der Kaufpreis im Voraus gezahlt werden und die Abwicklung über ein Treuhand- oder Transportunternehmen laufen, liegt in der Regel ein Betrug vor.

Lassen Sie sich nicht von vermeintlich seriösen Webseiten blenden! Daher gilt: Zahlung nur gegen Übergabe des Fahrzeugs und der Papiere. Zahlen Sie keinesfalls per Vorkasse, auch wenn der Grund noch so plausibel klingen mag.

Die Strohmann-Masche

Bei einem Verbrauchsgüterkauf – ein Verbraucher kauft von einem Unternehmer – stehen dem Verbraucher im Falle von Mängeln des Fahrzeugs umfangreiche Gewährleistungsrechte gegen den Händler zu. Diese Gewährleistungsrechte können – anders als bei einem privaten Verkäufer – von einem Händler nicht ausgeschlossen werden.

Manch windiger Händler versucht daher die weitreichende Sachmängelhaftung zu umgehen, indem er erklärt, er würde nur als Vermittler im privaten Kundenauftrag tätig werden – das Fahrzeug also für einen Privatmann verkaufen.

So schützen Sie sich vor der Strohmann-Masche

Wird das Fahrzeug zunächst vom Händler angeboten und erfahren Sie erst bei fortgeschrittenen Verhandlungen von einem angeblichen Kundenauftrag, sollten Sie hellhörig werden. Finden Sie zusätzlich auf dem Vertragsformular einen Gewährleistungsausschluss vor, liegt eine Strohmann-Masche nahe.

Spätestens wenn Sie den Vertrag bereits unterschrieben haben, empfiehlt es sich einen Anwalt zu kontaktieren. Dieser kann Ihnen helfen, im Schadensfall Ihre Gewährleistungsrechte trotz Ausschlusses geltend zu machen oder sich ganz von dem Vertrag zu lösen.

Sind Sie Opfer der Strohmann-Masche? Unsere Anwaltshotline berät Sie, welche Form der Rechtsberatung für Sie Sinn macht und erklären Ihnen die nächsten Schritte.

Verschwiegener Unfall

Der Verkäufer – ob Händler oder Privatmann – muss in der Regel über Unfallschäden aufklären. Ob es sich um einen Unfallwagen handelt, ist für den Käufer nämlich meist von großer Bedeutung – schließlich ist der Wiederverkaufswert eines Unfallwagens deutlich reduziert und Folgeschäden sind oftmals nicht vorhersehbar.

So schützen Sie sich vor verschwiegenen Unfällen

Fragen Sie den Verkäufer in jedem Fall, ob es sich um einen Unfallwagen handelt – diese Frage muss er wahrheitsgemäß beantworten.

Prüfen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf sorgfältig und halten Sie sichtbare Mängel und Auffälligkeiten bestenfalls fotografisch und schriftlich fest. Das erleichtert Ihnen, die Vorschäden später ggf. zu beweisen.

Die Hehler-Masche

Nicht selten kommt es vor, dass ein gestohlenes Fahrzeug von Betrügern als vermeintlich eigenes zu einem attraktiven Preis angeboten wird. Die dazugehörigen Papiere werden – oftmals täuschend echt -gefälscht.

So schützen Sie sich vor der Hehler-Masche

Wie immer sollten Sie Schnäppchen mit Skepsis zu begegnen. Soll die Fahrzeugübergabe an einem ungewöhnlichen Ort, wie etwa an einer Raststätte, stattfinden oder sind die Fahrzeugdokumente nicht gut leserlich, sollten Sie lieber die Finger von diesem Kauf lassen.

An einem gestohlenen Fahrzeug kann kein Eigentum erworben werden! Lassen Sie sich stets die Originale vorzeigen und vergleichen Sie diese mit der Fahrgestellnummer des Fahrzeugs. Anbieter, die die Dokumente nur per E-Mail verschicken möchten, sind in der Regel unseriös.

So gehen Sie nach einem Betrug beim Autokauf vor

Sind Sie trotz Vorsichtsmaßnahmen einem Betrüger aufgesessen, sollten Sie schnellstmöglich handeln.

Insbesondere wenn Sie Geld ins Ausland transferiert haben, sollten Sie sich unverzüglich an Ihre Bank bzw. den Dienstleister für den Bargeldauftrag wenden: Wurde die Überweisung noch nicht von der Bank getätigt bzw. der Bargeldtransfer noch nicht vorgenommen, kann dies noch gestoppt werden.

Wurde das Geld bereits abgebucht/abgerufen, wenden Sie sich an die Polizei, erstatten Strafanzeige und kontaktieren einen Rechtsanwalt über unsere Anwaltshotline. Diese wird Ermittlungen aufnehmen und versuchen, den Betrüger ausfindig zu machen. Bewahren Sie außerdem den gesamten Schriftverkehr mit dem Betrüger auf.

Haben Sie den Verdacht, von dem Verkäufer über die Herkunft oder die Unfallfreiheit des Wagens getäuscht worden zu sein, sollten Sie sich anwaltlichen Rat über die Anwaltshotline einholen. Das Gleiche gilt, wenn Sie befürchten, dass der Händler als Strohmann aufgetreten ist, um Sie um Ihre Gewährleistungsrechte zu bringen.

Mit Hilfe eines Anwalts können Sie einen Rücktritt vom Vertrag und ggf. weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den betrügerischen Verkäufer durchsetzen.
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