Widerspruch gegen Knöllchen wegen überhöhter Geschwindigkeit
© Free-Photos - pixabay.de

Widerspruch gegen Knöllchen wegen überhöhter Geschwindigkeit

Lesezeit: ca. 1 Minute


Wer kennt sie nicht, die auffällig unauffälligen silbernen oder grünen, runden Blitzersäulen mit den drei dunklen Ringen, aus denen es bei Übertretungen blitzt? Das Produkt von Vitronic wird unter dem Markennamen „PoliScan Speed“ vertrieben und hat sich in Städten und Gemeinden seine festen und oft ertragreichen Plätze gesichert. Trotz modernster Technik sind die Messungen jedoch nicht unanfechtbar. Die Chancen stehen nicht schlecht bei Blitzsäulen.

Im vorliegenden Fall überschritt eine Außendienstmitarbeiterin für Medizinprodukte eine Geschwindigkeitsbeschränkung um fast 30 km/h und sollte dafür über € 100,- bezahlen sowie einen Punkt in der Flensburger Kartei erhalten. Da sie mit 50.000 km jährlich extrem viel und fährt und auf den Führerschein angewiesen ist, nutzt sie bei jeder Geschwindigkeitsbeschränkung ihren Tempomaten, so dass ihr diese extreme Überschreitung fraglich vorkam. Wie der Stern berichtet, hat sie sich daraufhin einen erfahrenen Anwalt genommen, um die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen und den Bußgeldbescheid anzufechten.

Gemessen und geblitzt wurde sie von einer dieser bekannten runden Säulen „PoliScan Speed“, die als Beweismittel schon längere Zeit in der Kritik stehen. Einige der modernen Blitzerlösungen setzen innovative Messverfahren ohne Kontaktschleifen im Straßenbelag ein. Im vorliegenden Fall maß das Gerät über ein innovatives Lasermessverfahren. Hier werden sogar mehrere Fahrspuren quasi mittels eines Fächers aus unsichtbaren Laserstrahlen gescannt und dabei die Geschwindigkeiten der vorüberfahrenden Fahrzeuge erfasst. Nun das Problem im aktuellen Fall: Die Geräte sollen nur einen Abstand von 20 bis 50 Meter vor dem Gerät erfassen. Die beanstandete Blitzersäule sammelt jedoch Daten aus einem viel größeren Bereich.

Fazit zu Widerspruch gegen Knöllchen

Weil der Hersteller von PoliScan Speed – ebenso wie andere Hersteller ähnlicher Produkte – jedoch keine ausreichenden Messdaten zur Verfügung stellt und den Berechnungs-Algorithmus auch für Sachverständige nicht offen legt, konnte die Außendienstmitarbeiterin einer Bestrafung entgehen. Entscheidend ist jedoch, sich in einem solchen Fall mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der im Verkehrsrecht erfahren ist.


Anwaltshotline 06022 / 2500 570 (Zu 39,90 € pauschal)
Telefonische Beratungsflatrate (Privat / Business)