Scheidung ohne Gericht
© Nonwarit - Fotolia.com

Scheidung ohne Gericht

Lesezeit: ca. 1 Minute


Frankreich berät über innovativen Gesetzentwurf zur Scheidung ohne Gericht

Frankreich war schon immer gern revolutionär. Nun steht die Pflicht zur Scheidung vor Gericht auf dem Prüfstand. Und die Chancen stehen gut, dass Frankreich damit eine Führungsrolle übernehmen wird. Es darum, einvernehmliche Scheidungen künftig ohne Gericht und Richter zu ermöglichen. Mit dieser höchst wahrscheinlichen Neuerung wird sich früher oder später auch der Rest der EU auseinandersetzen müssen.

Scheidungen sind teuer und dauern lang. So die allgemeine Erkenntnis in der westlichen Hemisphäre. Allerdings ist es auch keine Neuigkeit, dass der „Bund fürs Leben“ meist nicht dauerhaft haltbar ist. Der Rechtsausschuss des französischen Parlaments verabschiedete Anfang Mai 2016 einen Gesetzesentwurf, der die Möglichkeit eröffnet, sich ohne Richterspruch scheiden zu lassen.

Zukunftsmodell: So einfach wäre die Scheidung ohne Gericht

In dem Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass sich scheidungswillige Ehepaare, die sich über die Scheidung einig sind, bei einem Anwalt zur Scheidung anmelden können. Im nächsten Schritt wird die erfolgte und dokumentierte Scheidung an einen Notar übergeben und dort quasi öffentlich wirksam registriert. Noch schöner: Die Registrierung soll nicht mehr als € 50,- kosten! Wenn sich jedoch ein Kind zur Scheidung Stellung beziehen möchte, ist der Richter dann jedoch noch gefragt.

Natürlich gibt es dazu auch Gegenstimmen in Frankreich. So fürchten Familienorganisationen, dass die neutrale und unabhängige Entscheidung eines Richters eben bisher dazu beigetragen habe, den Druck eines Partners auf den anderen bei einer Scheidung zu vermeiden. Auch die Mitglieder der christlichen Kirchen sehen dies naturgemäß anders.

Eine große Zahl der Franzosen empfindet jedoch gerade diese „Einmischung“ des Richters als Eingriff in ihre Privatsphäre. Eine Umfrage im Jahr 2013 brachte denn auch ein eindeutiges Ergebnis hervor: Zwei Drittel der Befragten waren für eine Scheidung vor dem Notar. Schließlich gehe den Staat der intime Streit in einer Ehe nichts an…

Leuchtturmfunktion für die EU?

Von solch modernem Vorgehen sind wir hier in Deutschland noch weit entfernt. Aber in sehr vielen Bereichen des Lebens wurden bisher innovative Lösungen und Ideen auch in die EU-Gesetzgebung eingebracht. Paris und Brüssel sind nun mal nicht weit entfernt…

Allerdings haben auch bei uns schlaue Juristen schon einmal provozierend zusammengefasst: Einer Ehe sollte eine Rechtsberatung vorausgehen, um spätere Probleme zu vermeiden. Dann könne später eine Scheidung durch einfache Unterschrift (wie zuvor unter der Heiratsurkunde) gelöst werden, wie dies in Frankreich geplant ist.


Anwaltshotline 06022 / 2500 570 (Zu 39,90 € pauschal)
Telefonische Beratungsflatrate (Privat / Business)