Unterhalt vom Staat:  wenn der Staat zahlen muss!
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Unterhalt vom Staat: wenn der Staat zahlen muss!

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Unterhalt vom Staat

Stadt Grevenbroich zahlt fast 800.000 Euro…

Wer bekommt 800.000 Euro Unterhalt? Was zunächst schockiert, relativiert sich, wenn man der reißerischen Überschrift hinzufügt, dass diese Summe natürlich nicht für einen einzelnen Empfänger gezahlt wurde. Es handelt sich vielmehr um die Gesamtsumme an Unterhaltszahlungen für 2015 in der nur mittelgroßen Stadt Grevenbroich.
Der Staat zahlt immer dann den Kindesunterhalt, wenn ein zahlungspflichtiger Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Grevenbroich ist damit nur ein Beispiel für beliebige andere Städte, denen es nicht besser ergeht. Einen Teil der geleisteten Zahlungen erhält eine Stadt oder andere Kommune von Bund und Land zurück. Auch besteht generell die Möglichkeit, den Unterhaltspflichtigen im Nachhinein für die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Leider ist dies in vielen Fällen aber mangels Zahlungsfähigkeit wenig erfolgversprechend. Insofern haben sich die Zeiten geändert. Waren in der Vergangenheit die Verpflichteten überwiegend nicht zahlungswillig, so ist heute der Großteil der Unterhaltsschuldner finanziell einfach nicht in der Lage zu zahlen. Wer beispielsweise für den Mindestlohn arbeitet, dem bleibt nach Abzug des Selbstbehalts oft nur noch so wenig übrig, dass er – oder sie – davon den Kindesunterhalt nicht oder nicht in voller Höhe zahlen kann.

Folgen der Staatlichenunterhaltszahlungen

Folge ist, dass Stadt oder Gemeinde für den Fehlbetrag aufkommen, diesen aber meist nicht mehr in voller Höhe zurückerhalten. In der Regel bleiben sie auf fast der Hälfte der Kosten sitzen und müssen diese aus eigenen, meist knappen Mitteln bestreiten.


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