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Die Entscheidung im Bundestag zugunsten der sog. Ehe für alle ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Partnerschaftsbild in einer aufgeklärten Gesellschaft im 21. Jahrhundert. Gleichwohl ist die Ehe für alle auch ein Bekenntnis zu konservativen Werten, denn letztlich ist die Ehe unter Schwulen und Lesben damit in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Es geht darum – sehr bürgerlich – für den geliebten Partner und ggf. Kinder noch mehr Verantwortung zu übernehmen. Allerdings ist nach aktuellem Stand der Fortschritt auch nicht so groß, wie in den Medien propagiert. Ein entscheidender Unterschied zur bisherigen Situation ist die Option, nach einer Eheschließung nun auch dann Kinder adoptieren zu können, wenn die Ehepartner gleichgeschlechtlich sind.
Spannungsbogen Ehe – Familie
Nun ist die Geschichte trotz der insgesamt positiven Entwicklung noch lange nicht am Ende, denn Bedenkenträger, die schon in den vergangenen Jahrzehnten darüber hätten nachdenken können, stehen jetzt auf dem Standpunkt, dass eine Ehe für alle gegen das Grundgesetz verstoßen könnten. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird wohl folgen (Stand: Juli 2017).
Die Gründe für eine Klage sind je nach eigenem politischem Standpunkt unterschiedlich. Sie reichen von der Feststellung, dass eine Ehe nur eine Verbindung zwischen Mann und Frau sei bis zu der Behauptung, die Ehe für alle würde zu einer Wertebeliebigkeit führen. Und der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, stellt fest, dass nach seiner Auffassung eine Grundgesetzänderung nötig sei, um die Ehe überhaupt für gleichgeschlechtliche Paare öffnen zu können.
Generell lässt sich konstatieren, dass neben allen Wahlkampferwägungen, die diese schnelle politische Entscheidung vorangetrieben haben, zumindest die gesellschaftliche Entwicklung wieder mal in Bewegung gekommen ist.
Ruhe bewahren!
Wer jetzt ganz schnell von den Möglichkeiten der Heirat seines gleichgeschlechtlichen geliebten Partners Gebrauch machen möchte, muss sich leider noch etwas gedulden, denn die notwendigen Gesetzesänderungen sind noch nicht erfolgt.
Was aber spricht gegen die schon bisher mögliche eingetragene Lebenspartnerschaft, die sich letztlich nur in wenigen Bereichen unterscheidet? Die Unterschiede liegen doch nur in der möglichen Kindesadoption und der Scheidung anstelle der bisherigen Aufhebung der Partnerschaft.
Hier im Rechtsberater können Sie sich stets aktuell von erfahrenen Fachanwälten für Familienrecht beraten lassen, welche Option möglich ist.
Fazit zur Ehe für alle
Letztlich sind auch nach einer zu erwartenden Grundgesetzänderung die Unterschiede zur bisherigen eingetragenen Lebenspartnerschaft eher gering. Wem nicht an dem Begriff „Ehe“ liegt, der kann und sollte auch jetzt nicht zögern, die Bindung an seinen Geliebten oder seine Geliebte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft festschreiben zu lassen. Und an einem Punkt unterscheiden sich die unterschiedlichen Begrifflichkeiten und Lebensweisen von heterosexuellen und homosexuellen Paaren gar nicht mehr – auch jetzt schon: Wenn es Streit gibt und eine Trennung/Scheidung heraufzieht.