Aufenthaltsbestimmungsrecht: Trennung mit Kind?

Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Meist übernehmen die Eltern nach einer Trennung – also noch vor der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht und mit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Daher wird dieses meist von den Eltern ebenfalls gemeinsam wahrgenommen. Allerdings ist das nicht zwingend.

So kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Sorgerecht getrennt werden, wenn einer der Partner dies beim zuständigen Familiengericht einklagt. Generell sollte jedoch stets das Kindeswohl im Fokus beider Eltern stehen, bevor man einen solchen Schritt geht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt.

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Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst in erster Linie die Bestimmung des Wohnsitzes und des üblichen sowie des tatsächlichen Aufenthalts. Es ist benannt in § 1631 BGB. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat eine andere Bedeutung als das Umgangsrecht der getrennt lebenden Elternteile.

Aufenthaltsbestimmungsrecht bedeutet beispielsweise, entscheiden zu dürfen, wo das Kind seinen dauerhaften (Wohnort) und auch einen vorübergehenden gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dazu gehören auch kürzere Aufenthalte an einem anderen Ort. So etwa Urlaube, Gruppenreisen und Schullandheime. Anders gesagt regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht auch die Befugnis, den Umgang eines minderjährigen Kindes mit Dritten zu bestimmen (§ 1632 Abs. 2 BGB).

Ebenfalls umfasst sind Besuche des Kindes beim anderen Elternteil, wenn die Eltern getrennt leben, etwa wenn das Kind unter der Woche bei der Mutter und am Wochenende beim Vater ist.

Generell gilt es immer, das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen (§ 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Wie kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

Sogar bei gemeinsamem Sorgerecht kann jeder Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Dazu muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden, den man nur mit Unterstützung eines erfahrenen Familienrechtsanwalts formulieren sollte, um Nachteile zu vermeiden. Wenn das Gericht dem Antrag folgt, wird danach das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom übrigen Sorgerecht getrennt.

Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht

Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht ist unabhängig vom gemeinsamen Sorgerecht!

Regeln beim Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem gemeinsamem Sorgerecht?

Hinweis: Der Elternteil der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirkt hat und bei dem das Kind lebt, darf alle Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden.

Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung, wenn Angelegenheiten für das Kind geregelt werden müssen, die von erheblicher Bedeutung sind.
Dazu gehören etwa Schulwechsel, Berufswahl, Umzug des Kindes in ein Heim oder Internat oder bedeutsame medizinische Eingriffe, etc.

Wenn Sie diesbezüglich unsicher sind, sprechen Sie einfach mit einem unserer erfahrenen Anwälte an der Anwaltshotline.

Zu den Dingen des täglichen Lebens, Angelegenheiten die Sie allein entscheiden dürfen, gehören beispielsweise:

  • Schulalltag
  • Nachhilfeunterricht
  • Mitgliedschaft in einem Verein
  • Ernährung
  • Mediennutzung
  • Kleidung
  • Umgang mit Freunden
  • Besuch von Veranstaltungen
  • normale medizinische Versorgung
  • Taschengeld

Sowie alle weiteren üblichen Situationen, bei denen eine sorgerechtliche Entscheidung nötig ist, die jedoch keine Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben und leicht wieder abänderbar sind.

Es geht darum, dass die Eltern bei wichtigen und unumkehrbaren Entscheidungen gemeinsam entscheiden müssen. Alle gewöhnlichen und wiederkehrenden Entscheidungen rund um den Alltag entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil zu den vereinbarten Umgangszeiten allein.

Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Umzug

Hat ein Elternteil nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, so darf er nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind in eine andere Stadt umziehen. Lässt sich eine Einigung der Eltern nicht herbeiführen – beispielsweise durch eine Mediation – so entscheidet das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls. Um ähnlichem Ärger für die Zukunft vorzubeugen, wird das Familiengericht mit hoher Wahrscheinlichkeit eine generelle Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts umsetzen.

Hilfe vom Familienrecht Experten

Sprechen Sie daher in einem solchen Fall rechtzeitig vorher mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht über die Anwaltshotline.
Oder finden Sie Ihren Anwalt in Ihrer Nähe über unsere Anwaltssuche.

Aufenthaltsbestimmungsrecht im Urlaub

Auch für den Urlaub sollten die Eltern eine Einigung anstreben, wenn das Kind mit einem der Partner verreisen soll/will.

Wer ein Umgangsrecht mit dem Kind hat, kann auch den Urlaub als Teil des Umgangsrechtes und Besuchsrechtes verstehen. Der Urlaub gehört ebenfalls zu einem geordneten Umgang mit dem Kind.

Das alles gilt jedoch unter der Einschränkung, dass der Urlaub das Kindeswohl nicht gefährdet. Beispielsweise wäre eine Reise in ein Krisenland, einen fremden Kulturkreis oder eine potenziell gefährliche Abenteuerreise sicher als Gefährdung anzusehen. Daneben muss auch das Alter des Kindes berücksichtigt werden.

Als Indiz für eine Kindeswohlgefährdung können auch frühere Urlaube mit gefährlichen Situationen oder ein auffälliges Verhalten des Kindes nach dem Urlaub gelten.

Was müssen Väter beim alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht beachten?

Scheidung und Trennung bedeuten Ärger und Frustration bei beiden Eltern. Meist bleibt das Kind auch heute noch eher bei der Mutter. Kommt es dann zu Streitigkeiten über den Umgang mit dem Kind, sind manche Väter geneigt, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.

Generell stehen die Chancen dafür immer dann schlecht, wenn die Mutter auch in der Vergangenheit das Kind als Hauptbezugsperson weitestgehend betreute, während der Vater durch seinen Beruf das finanzielle Fundament für die Familie gelegt hat.

Hier wird vom Gericht oft vermutet, dass eben aufgrund der beruflichen Belastung des Vaters die Betreuung dann wohl eher durch Dritte erfolgt, also Verwandte, Ganztagsschulen oder andere Bekannte. Unter diesen Umständen stehen die Chancen für ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht eher schlecht. Dies kann sogar so weit gehen, dass der Vater in einem Verfahren dann sogar sein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht verliert.

Mitbestimmung des Kindes beim Aufenthaltsbestimmungsrechts

Generell ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht Teil der gemeinsamen Sorge beider Elternteile. Die elterliche Sorge regelt § 1626 BGB. Sie endet mit der Volljährigkeit des Kindes, wenn es keine abweichenden gerichtlichen Entscheidungen (z.B. Betreuung) gibt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass ein minderjähriges Kind bei einem Elternteil leben muss, bei dem das Zusammenleben nachteilig für das Kind ist. Auch hier gilt das Kindeswohl als Messlatte. Letztlich entscheidet das Familiengericht dann darüber, was das Kindeswohl am meisten förderlich ist.

Generell werden die Kinder bei einer beantragten gerichtlichen Entscheidung jedoch nach ihren Wünschen befragt. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Anhörung des Kindes nach § 159 FamFG auf jeden Fall erfolgen und darf nur in absoluten Ausnahmefällen unterbleiben.

Mitbestimmung des Kindes

Allein bestimmen kann ein Kind zwar nicht, aber ab einem Alter von 14 Jahren hat sein Wort erhebliches Gewicht für die Entscheidung des Gerichtes.


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