Sorgerechtserklärung / Sorgeerklärung unverheirateter Eltern

Was ist eine Sorgerechtserklärung?

Bei der Sorgeerklärung – oft auch Sorgerechtserklärung genannt – geht es um eine Erklärung von Kindeseltern zur gemeinsamen Sorge, wenn diese nicht miteinander verheiratet sind.

Das gesellschaftliche Zusammenleben hat sich verändert und daher ist es heute völlig normal, unverheiratet zusammenzuleben – auch mit gemeinsamen Kindern. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat üblicherweise zunächst allein die Mutter das Sorgerecht. Aber auch wenn die Eltern nicht in einem Haushalt zusammenleben, können sie das gemeinsame Sorgerecht erklären.

Wenn nun beide Elternteile das elterliche Sorgerecht für ein Kind gemeinsam ausüben möchten, so müssen sie eine entsprechende Willenserklärung beurkunden lassen. Das heißt: Diese wird vor einem Notar oder einer Urkundsperson des Jugendamtes abgegeben.

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Welche Voraussetzungen sind für eine Sorgerechtserklärung nötig?

  • Die Eltern des gemeinsamen Kindes sind bei seiner Geburt nicht miteinander verheiratet
  • Zum Zeitpunkt der Sorgeerklärung hat allein die Mutter des Kindes die elterliche Sorge
  • Die Mutter möchte die gemeinsame Sorgeerklärung
  • Die Eltern müssen nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben
  • Es darf keine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge vorliegen
  • Sonderregelungen gelten bei Amtspflegschaft / Beistandschaft des Jugendamtes – in einem solchen Fall unbedingt zunächst einen Anwalt konsultieren.

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Wie beantragt man eine Sorgerechtserklärung?

Die Sorgeerklärung wird vor einem Notar oder dem Urkundsbeamten des Jugendamtes angegeben. Dies kann auch an zwei unterschiedlichen Jugendämtern erfolgen, wenn die Eltern weiter auseinander leben.

Die Sorgeerklärung – und damit die gemeinsame Sorge – gilt erst, wenn beide Eltern die Urkunde unterschrieben haben.

Wenn ein Elternteil (oder beide) minderjährig sind, ist es zur Rechtswirksamkeit erforderlich, dass die gesetzlichen Vertreter der Kindeseltern der Erklärung zustimmen.

Welche Unterlagen werden zur Sorgerechtserklärung benötigt?

Generell bedarf es keiner besonderen Unterlagen für das Sorgerecht. Erforderlich sind jedoch Ausweisdokumente:

  • Eigene Geburtsurkunden der Eltern
  • Personalausweise der Eltern
  • Mutterpass bzw. Geburtsurkunde des Kindes

Wann und wo kann eine Sorgerechtserklärung abgegeben werden?

Die Sorgeerklärung wird vor dem Jugendamt oder einem Notar abgegeben.
Diese ist sogar schon vor der Geburt möglich. Dann wird der Vater auch in der Geburtsurkunde eingetragen.
Danach wird beim Jugendamt des Geburtsortes des Kindes die Sorgerechtserklärung in einem Register offiziell geführt

Was kostet eine Sorgerechtserklärung?

Vor dem Jugendamt ist die Beurkundung kostenlos. Ein Notar muss gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abrechnen.

Das Thema Sorgerecht ist nicht so trivial, wie es hier in aller Kürze erscheinen mag. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, welche Entscheidung die besten hinsichtlich des Sorgerechts ist, sollten Sie unbedingt einen erfahrenen Anwalt konsultieren.


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