Gemeinsames Sorgerecht: Das Beste für das Kind

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Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?

Das gemeinsame Sorgerecht ist der vom Gesetzgeber gewollte „Normalfall“. Verheiratete Elternteile haben gemeinsam das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder. Dabei ist es zunächst gleichgültig, ob die Eltern zusammen oder getrennt leben.

Sorgerecht für ein Kind setzt sich immer zusammen aus der sog. Personensorge und der Vermögenssorge.

Zur Personensorge gehört die Pflege und Erziehung eines Kindes. Das reicht von der medizinischen Versorgung über die Wahl der Schule oder Betreuungseinrichtung bis zur Freizeitgestaltung mit dem entsprechenden Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Im Rahmen der Vermögenssorge verwalten die Eltern etwaiges Vermögen des Kindes – vom Sparkonto bis zu eventuellen Erbschaften. Die Eltern entscheiden auch über die Verwendung des Vermögens. Schließen sie Verträge im Namen des Kindes ab, so müssen beide Eltern unterschreiben, können sich jedoch auch bevollmächtigen.

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Wie kann man das gemeinsame Sorgerecht beantragen?

Mit der Geburt eines Kindes haben verheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Sind Eltern nicht verheiratet, so hat die Mutter kraft Gesetzes das alleinige Sorgerecht. Werden später Sorgeerklärungen abgegeben, so können die leiblichen Eltern das gemeinsame Sorgerecht erwirken.

Heiraten die Kindeseltern später, so haben sie ab dann automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
Eine Trennung oder Scheidung hat erst einmal keine Auswirkungen auf das gemeinsame Sorgerecht.

Gemeinsames Sorgerecht: Welche Rechte und Pflichten haben die Eltern?

Das Sorgerecht ist gleichzeitig Pflicht und Recht beider Elternteile. Sie müssen für ihre minderjährigen Kinder sorgen. Die Sorgepflicht zielt auf die Wahrung und Förderung der körperlichen, geistigen, seelischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen des Kindes. Das Sorgerecht umfasst das Recht, für das Kind als Person zu sorgen (Personensorge) und das Recht, sein Vermögen zu betreuen (Vermögenssorge).

Trotz gemeinsamer elterlicher Sorge entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils oder durch eine gerichtliche Entscheidung gewöhnlich aufhält, über die Angelegenheiten des täglichen Lebens allein!

Zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens gehören diejenigen Entscheidungen, die häufig anstehen und die keine grundsätzlichen Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Dagegen müssen einmalige Entscheidungen oder solche mit erheblicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes gemeinsam getroffen werden.

Gibt es auch ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren?

Ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren entsteht durch die Abgabe einer Sorgeerklärung. Ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Was passiert mit dem gemeinsamen Sorgerecht nach der Trennung?

Nach einer Trennung oder Scheidung der Ehe behalten normalerweise beide Elternteile das Sorgerecht. Die Entscheidung, ob im Rahmen der Scheidung die elterliche Sorge geregelt werden soll, liegt ausschließlich bei den Eltern. Das Gericht trifft daher im Rahmen einer Scheidung nur dann eine Regelung über die elterliche Sorge, wenn ein Elternteil die Entscheidung beantragt. Stellen die Eltern keinen Antrag, so bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Sonderfälle liegen nur dann vor, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.

Wie funktioniert gemeinsames Sorgerecht nach einem Umzug?

Leben die Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben, getrennt oder sind schon geschieden, darf der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils den Lebensraum des Kindes grundlegend ändern, beispielsweise in eine andere Stadt umziehen.

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, sollte vor einem Umzug eine gerichtliche Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirkt werden.

Gemeinsames Sorgerecht im Urlaub – wie geht das?

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Zu den wichtigen Entscheidungen gehört der Urlaub mit dem Kind. Hier sollte Einvernehmen durch Zustimmung hergestellt werden, denn die Grenzen zwischen wichtigen Entscheidungen (durch beide Partner) und solchen des täglichen Lebens (kann einer allein entscheiden) sind hier fließend. So kommt es beispielsweise darauf an, wie alt das Kind ist, ob es gesundheitliche Risiken gibt und ob das Reiseziel möglicherweise anderweitig gefährlich sein könnte.

In jedem Fall, in dem Sorgerechtsfragen nicht durch Einigung geklärt werden können, empfehlen wir dringend die Rücksprache mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte der Anwaltshotline.


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