Vaterschaftsanfechtung: Gründe um die Vaterschaft anzufechten

Vaterschaftsanfechtung, was ist das eigentlich und für wen kommt sie in Betracht? In dem gerichtlichen Verfahren geht es darum feststellen zu lassen, dass der bisher als rechtlicher Vater genannte Mann nicht der biologische Vater eines Kindes ist.

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Man vermutet, dass in Deutschland – wie in Westeuropa – jedes zehnte Kind von einem „Scheinvater“ aufgezogen wird.

Wird diese Anfechtung erfolgreich durchgeführt, so entfallen die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen bisherigem „Vater“ und Kind rückwirkend. Es ist also, als hätte diese Verwandtschaft nie bestanden.

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Vaterschaftsanfechtung Gründe

Bei der Vaterschaftsanfechtung geht es häufig um so genannte Kuckuckskinder. Mithin um den Fall, in dem berechtigte Zweifel an der tatsächlichen Abstammung des Kindes vom „Scheinvater“ bestehen.

Sicherheit über die Vaterschaft kann man nur über einen DNA-Test herstellen.

Vaterschaftstest ohne Zustimmung

Es ist nicht erlaubt, einen heimlichen Vaterschaftstest durchzuführen. Dies regelt das Gendiagnostikgesetz (GenDG). Es drohen hohe Strafen, wenn keine Zustimmung eingeholt wurde.

Ein DNA-Test setzt die Zustimmung des Kindes oder der Mutter, wenn das Kind noch klein ist, voraus. Im Zweifel kann die Einwilligung auch vom Familiengericht eingeholt werden.

Im Ergebnis beweist der Gentest nur die genetische Abstammung. Automatische juristische Folgen sind damit nicht verknüpft. Dazu dient die Vaterschaftsanfechtungsklage.

Vaterschaftsanfechtung Kosten

Bei der Vaterschaftsanfechtungsklage wird ein Verfahrenswert von € 2.000 per Gesetz (§ 46 FamGKG) festgelegt. Danach bemessen sich auch die Anwaltskosten. Die Beteiligten müssen ihre Kosten selbst tragen. Es entstehen für beide Parteien Kosten für Gericht und Anwalt in Höhe von rund € 1.000.
Minderjährige Kinder werden nicht an den Kosten beteiligt.

In einem solchen Fall empfehlen wir Ihnen sich mit einem Anwalt für Familienrecht in Kontakt zu setzen.
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Vaterschaftsanfechtung Ablauf

Üblicherweise gibt das Gericht ein DNA-Gutachten in Auftrag, um die Vaterschaft zu klären. Im Verfahren müssen alle Beteiligten mitwirken.

Oder anders gesagt: eine Blutentnahme kann gegebenenfalls auch gegen den Willen eines Beteiligten angeordnet werden.

Ein Gutachter stellt dann anhand der ermittelten Daten fest, wer der leibliche Vater des Kindes ist.

Vaterschaftsanfechtung Frist

Sobald der vermeintliche Vater von Gründen erfährt, die gegen seine Vaterschaft sprechen, beginnt eine Frist von zwei Jahren, um die Vaterschaft anzufechten. Die Frist beginnt frühestens nach der Geburt des Kindes.

Ist die 2-Jahres-Frist abgelaufen, kann die Vaterschaft nicht mehr angefochten werden.

Vaterschaftsanfechtung durch Kind

Nicht nur der vermeintliche (Schein-)Vater, sondern auch das Kind kann die Vaterschaft anfechten.

Als Scheinvater gilt:

  • der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war oder
  • der Mann, der die Vaterschaft für das Kind wirksam anerkannt hat oder
  • der Mann, der wegen der Regelung des § 1593 BGB als Vater des Kindes gilt oder

Vaterschaftsanfechtungsklage – Gegen die Vaterschaft Einspruch erheben

Die Vaterschaftsanfechtungsklage muss vor dem Familiengericht erhoben werden.

Anfechtungsgründe:

  • Es bestehen Zweifel an der ehelichen Abstammung eines Kindes (Empfängnis oder Geburt außerhalb der Ehe)
  • Es besteht der konkrete Verdacht der Abstammung von einem anderen Mann
  • Die Vaterschaft scheidet aus, weil er keinen sexuellen Verkehr mit der Mutter hatte oder zum Zeitpunkt der Empfängnis unfruchtbar war

Wurde das Kind durch Einwilligung von Mutter und Vater durch eine fremde Samenspende gezeugt, kann der Vater seine Vaterschaft nicht anfechten. Dies regelt § 1600 Abs. 4 BGB

Folgen einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung

Ein erfolgreiches Urteil der Vaterschaftsanfechtungsklage macht das Kind rückwirkend bis zur Geburt sozusagen vaterlos. Damit entfällt das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter. Es steht so lange der Mutter allein zu, bis sie ggf. einen neuen Vater benennt, auf den es übertragen werden kann.

Das Kind hat gegen den bisherigen Vater keinen Anspruch mehr auf Unterhalt. Unter welchen Umständen Unterhalt zurückgefordert werden kann, erklären Ihnen gern die Anwälte unserer Anwaltshotline.

Möglicherweise kann der Scheinvater nach dem Urteil auch das Umgangsrecht mit dem Kind verlieren.
War die Vaterschaftsanfechtung nicht erfolgreich, bleibt juristisch alles beim Alten.

Weil es in Vaterschaftsanfechtungen immer sehr persönlich wird, empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld von einem Anwalt unserer Anwaltshotline beraten zu lassen, wie Sie am besten vorgehen. Schließlich sollten Sie auch die Folgen für das Kind bedenken.


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