Trennungsjahr: Das müssen Sie im Jahr vor der Scheidung beachten

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Dafür ist das Trennungsjahr gedacht

Das Trennungsjahr ist als eine Art „Bedenkzeit“ vor der Endgültigen Scheidung gedacht. In Deutschland werden Ehen seit 1976 nicht mehr deshalb geschieden, weil einen der beiden Partner am Scheitern irgendeine Schuld traf. Vielmehr gilt seitdem das sog. Zerrüttungsprinzip. Um das Urteilen zu erleichtern, gibt das BGB in § 1566 dem Scheidungsrichter zwei Vermutungen für das Scheitern einer Ehe vor. Es geht also immer nur um das Scheitern der Ehe, andere Gründe gibt es nicht.

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Das Trennungsjahr – für klare Verhältnisse

Generell soll das Trennungsjahr dazu dienen, sich darüber klar zu werden, ob das Zusammenleben in der Ehe wirklich unwiderruflich beendet werden soll. Diese Bedenkzeit ist – entgegen der landläufigen Meinung – eine gute Einrichtung, weil sie zum Einen eine Rückkehr offen lässt und zum Anderen aber auch dazu genutzt werden kann, um das folgende Scheidungsverfahren zu vereinfachen. Schließlich können im Trennungsjahr bereits Vereinbarungen darüber getroffen werden, welche Scheidungsfolgen zu regeln sind, wie der Umgang mit den Kindern geregelt sein soll und wie die Vermögensdinge auseinander dividiert werden.

Wichtig ist es, so schnell wie möglich nach einer Trennung Sofortmaßnahmen einzuleiten, um potenziellen Schaden durch den Ehegatten zu verhindern.

Das Trennungsjahr sollten die Ehepartner möglichst dokumentieren. Eine Möglichkeit ist beispielsweise der Wechsel der Steuerklassen. Die Erklärung zum Familienstand – getrennt lebend – wird beim Einwohnermeldeamt abgegeben.

Eine weitere Option, um den Wegzug zu dokumentieren, ist die Änderung der Meldeadresse, nachdem ein Partner die eheliche Wohnung verlassen hat.

Ab wann gilt eine Ehe als gescheitert?

Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn einer der zwei folgenden Bedingungen zutrifft:

  1. Danach wird das Scheitern einer Ehe dann angenommen, wenn die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide damit einverstanden sind, sich scheiden zu lassen. Man nennt dies eine einvernehmliche Scheidung.
  2. Leben die beiden Ehegatten schon seit drei Jahren getrennt, darf der Richter unwiderlegbar von einer endgültigen Zerrüttung ausgehen und die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehepartners scheiden.

Sonderfall: Die Trennung von Tisch und Bett

Es ist ein oft geäußerter Irrtum, dass eine Trennung von Tisch und Bett – also eine Trennung in der gemeinsam bewohnten Wohnung – automatisch das Trennungsjahr starten würde. Wenn es keine Möglichkeit für einen der Partner gibt, die gemeinsame Wohnung zu verlassen und umzuziehen, kann man getrennt von Tisch und Bett leben.

Entscheidend ist aber auch hier, zu dokumentieren, dass dies zum Zwecke der Trennung erfolgt. Die Räume der Ehewohnung sollen – außer Küche und Bad – aufgeteilt werden, gegenseitige Versorgungsleistungen dürfen nicht mehr erbracht werden. Ganz wichtig: Aufgabe im Sinne einer gemeinsamen Lebensführung dürfen von keinem der Partner mehr für den anderen ausgeführt werden. Also nicht kochen, waschen, regelmäßig gemeinsam essen.

Empfehlenswert, auch weil einfacher und stressfreier, ist daher der Auszug eines der Ehepartner.
Zur Dokumentation des Beginns des Trennungsjahrs sollten Sie besser schon zu Anfang mit einem Anwalt z.b. über unsere Anwaltshotline sprechen.

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