Teilungsversteigerung: Ablauf, Risiko und Tipps zur Auseinandersetzungsversteigerung

Was ist eine Teilungsversteigerung?

Eine Teilungsversteigerung kommt dann zum Tragen, wenn sich – hier im Bereich Scheidung/Trennung – Eheleute oder andere Lebenspartner nach einer Trennung nicht darüber einigen können, was mit einem gemeinschaftlichen Grundstück (mit oder ohne Haus) geschehen soll. Dann wird das de facto unteilbare Vermögen in Form des bebauten oder unbebauten Grundstücks durch die Versteigerung umgewandelt in teilbares Vermögen – also Geld.

teilungsversteigerung

© klimkin – pixabay.com

Der Erlös gehört dann zunächst ebenfalls der Gemeinschaft der vorherigen Grundstückseigentümer. Die anteilige Auszahlung wird danach gesondert geregelt.
Einer Teilungsversteigerung kann man zuvorkommen, wenn man schon im Vorfeld genau regelt, was im Falle einer Trennung passieren soll.

Siehe hierzu auch Ehevertrag. Unsere Anwälte an der Anwaltshotline beraten Sie gern dazu.

Sie haben Fragen zur Teilungsversteigerung?

Unsere Experten der Anwaltshotline unterstützen Sie diese je nach Bedarf zu verhindern oder zu erzwingen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


(Zu den Geschäftszeiten Mo-Fr, 8:30 – 17:30 Uhr | Zu 39,90 € pauschal)

Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab?

Die Teilungsversteigerung muss mindestens durch einen Miteigentümer des Grundstücks beantragt werden. Der Antrag wird gestellt an das örtlich zuständige Amtsgericht, also das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet. In einigen Bundesländern gibt es jedoch gesonderte Zuständigkeiten der Gerichte.

Hilfe zur Teilungsversteigerung

Unsere Anwälte unterstützen Sie, wenn eine Teilungsversteigerung ansteht. Kontaktieren Sie jetzt die Anwaltshotline um die nächsten Schritte zu klären.

Im Antrag muss das Grundstück genau benannt werden. Daneben sind alle Miteigentümer aufzuführen. Ein Grundbuchauszug bestätigt die Eigentumsanteile.
Wenn dem Antrag keine Hindernisse entgegenstehen, fällt das Gericht einen Beschluss und ordnet die Teilungsversteigerung an. Dieser Beschluss wird den Miteigentümern zugestellt. Außerdem sorgt das Gericht dafür, dass das Grundbuchamt einen Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch einträgt, um einen zwischenzeitlichen Verkauf zu verhindern.

Das Verfahren kann auf Antrag eines Beteiligten bis zu sechs Monate einstweilig eingestellt werden. Wenn es dem Wohl eines gemeinsamen Kindes dient, kann das Verfahren sogar bis zu fünf Jahre ruhen.

Danach kommt es zur eigentlichen Zwangsversteigerung. Der Versteigerungstermin ist öffentlich und gliedert sich in die drei wesentlichen Abschnitte Bekanntmachung, Bietzeit und die Zuschlagsverhandlung.

Kommt es zu einem Zuschlag, wird der Erlös danach in einem gesonderten Verfahren verteilt. Dies ist jedoch nur dann nötig, wenn sich die Miteigentümer nicht über die Aufteilung einig sind.

Wir empfehlen dringend die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht, wenn eine Teilungsversteigerung bei Ihnen ansteht.
Finden Sie Ihren Anwalt über unsere Anwaltssuche.

Gibt es eine Teilungsversteigerung bei der Scheidung?

Es gibt nicht zwangsläufig bei jeder Scheidung eine Teilungsversteigerung, selbst wenn Grundeigentum vorhanden ist. Eine Teilungsversteigerung wird regelmäßig nur dann angestrebt, wenn keine Einigung darüber erzielt wird, wie beispielsweise ein Ehepartner den anderen finanziell „abfinden“ kann, weil er das Haus oder Grundstück eben nicht verkaufen möchte.

Wie kann ich eine Teilungsversteigerung verhindern?

Eine Teilungsversteigerung lässt sich verhindern durch einen Ehevertrag oder ein Testament im Vorfeld. Natürlich lässt sich die Zwangsversteigerung auch verhindern, wenn sich die Ehepartner über den Geldwert des Grundstücks einigen und einer den anderen auszahlt.

Kann man eine Teilungsversteigerung erzwingen?

Ja, eine Teilungsversteigerung kann man erzwingen, wenn sich keine Einigung über die freiwillige Auszahlung des Anteilswerts erzielen lässt oder wenn keiner der Partner in der Lage ist, den anderen auszuzahlen. Sobald einer der Partner die Teilungsversteigerung beantragt, läuft das Verfahren an.

Welche Kosten entstehen bei einer Teilungsversteigerung?

Eine Teilungsversteigerung kostet Geld. Wenn die Versteigerung erfolgreich verläuft und ein Käufer gefunden wird, werden die Kosten vom Erlös abgezogen. Somit zahlen beide Ehepartner nach ihren Anteilen auch das Zwangsvollstreckungsverfahren. Sollte die Versteigerung erfolglos verlaufen, muss der Antragsteller die Kosten übernehmen.

Kostenpositionen:

  • Antragskosten: Kosten der gerichtlichen Anordnung plus Kosten für die Benachrichtigung des anderen Ehepartners
  • Verfahrenskosten: Sie werden üblicherweise als Vorschuss gezahlt
  • Gutachtenskosten: Kosten für die Wertermittlung der Immobilie
  • Rechtsanwaltsgebühr: Richtet sich nach dem ermittelten Wert
  • Inseratskosten: Für Anzeigen in Zeitungen und im Internet

Bei einem Verkehrswert der Immobilie von ca. € 200.000 beträgt der Gegenstandswert für einen zur Hälfte Beteiligten € 100.000. Die Gebühren für Gericht und Anwalt belaufen sich dann schnell auf über € 10.000.

Kosten Teilungsversteigerung

Nicht zuletzt aus diesem Grund wäre es sinnvoll, sich mit dem Partner anderweitig zu einigen. Sprechen Sie unsere Anwälte an der Anwaltshotline an und lassen Sie sich erklären, wie Sie eventuell durch Beratung, Mediation und Einigung zu einem guten und günstigeren Ergebnis kommen können.

Gibt es bei der Teilungsversteigerung ein Vorkaufsrecht?

Ein Vorkaufsrecht gibt es nicht. Möchte ein Ehegatte in Zukunft Haus oder Grundstück als Alleineigentümer besitzen, steht auch ihm die Teilungsversteigerung dafür offen. Allerdings muss er das Höchstgebot abgeben, um die Immobilie zu ersteigern.

Welche Folgen hat eine Teilungsversteigerung?

Konnte die Immobilie versteigert werden, muss der Höchstbietende den Preis entrichten. Lastet auf der versteigerten Immobilie noch eine Grundschuld, wird diese auf den, der das Objekt ersteigert hat, übertragen. Mit dem Erwerb der Immobilie erhält er auch das Grundbuch. Aus diesem Grund muss die Grundschuld grundsätzlich bei der Versteigerung mit angegeben werden.

Danach wird der Versteigerungserlös geteilt. Können sich die Ehepartner nicht einigen, müssen sie die Aufteilung ebenfalls gerichtlich klären.

Berechnen Sie jetzt schnell und einfach die Scheidungskosten

Mit Hilfe des Scheidungskostenrechners können Sie schnell und einfach eine erste Berechnungsgrundlage der zu erwartenden Scheidungskosten erstellen.