Rettungsgasse: Neues Gesetz – Ganz einfach und lebensrettend
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Rettungsgasse: Neues Gesetz – Ganz einfach und lebensrettend

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Das Thema Rettungsgasse begegnet einem gefühlt täglich. Und mittlerweile sieht man auch immer wieder Fahrzeuge, die mit einem Aufkleber am Heck darauf aufmerksam machen. Dennoch scheint es immer noch schwierig zu verstehen, denkt man an regelmäßige Radiomeldungen, in denen berichtet wird, wie unwissende Autofahrer Rettungskräfte behindern.

Zunächst geht es bei der Rettungsgasse, wie der Name schon sagt, um eine Lücke in Fahrtrichtung bei mehrspurig gestauten oder in Schrittgeschwindigkeit fahrenden Verkehrsteilnehmern.

Wozu das Ganze? Wenn sich jeder Auto- oder LKW-Fahrer selbst überlegen dürfte, an welcher Seite er Rettungsfahrzeuge passieren lassen möchte, müssten Feuerwehr und Rettungswagen Slalom fahren. Die Rettungsgasse kann bei schweren Unfällen Leben retten, einfach, weil Rettungskräfte den Unfallort schneller erreichen – und da zählt jede Minute.

Daher hat der Gesetzgeber seit 2016 eine klare Regelung erlassen, die eigentlich nicht schwer zu verstehen ist. Zu finden ist die Rettungsgasse in § 11 Abs. 2 StVO.

„Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

  • Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem ganz linken Fahrstreifen (auf Autobahnen also dem Fahrsteifen neben der Mittelleitplanke) und dem rechts daneben liegenden gebildet
  • Die Rettungsgasse ist zu bilden, sobald sich auf einer mehrspurigen Straße (nicht nur auf Autobahnen!) ein Stau oder stockender Verkehr bildet
  • Die Fahrer auf der linken Spur weichen so weit wie möglich nach links aus, die Fahrer auf den übrigen Fahrspuren fahren weiter rechts
  • Es ist entscheidend, dass sich eine ausreichend breite Spur bildet, durch die auch ein LKW passt, man denke an Feuerwehr oder Abschleppwagen
  • Die Regelung gilt überwiegend auch im Rest von Europa

Fazit zur Rettungsgasse

Die Rettungsgasse ist ganz einfach und lebensrettend. Wir hoffen, ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Und wer es nicht verstehen will, dem sei gesagt, dass für das Delikt „Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet“ € 200,- und 2 Punkte in Flensburg fällig werden. Bei Behinderung, Gefährdung oder in Verbindung mit Sachbeschädigung steigt die Geldbuße auf bis zu € 320,- in Verbindung mit 1 Monat Fahrverbot.

Und eines sollte auch klar sein: Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr- und Krankenwagen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge. Wer meint, er könne auf diesem Weg selbst schneller vorankommen und dabei durch die Rettungsgasse fährt, muss mit erheblichen Strafen rechnen.


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