Scheidung muslimischer Ehen
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Scheidung muslimischer Ehen

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Auch im internationalen Recht ist immer nur ein Gericht angerufen zuständig

Eine Scheidung muslimischer Ehen ist in unserer offenen und international geprägten Gesellschaft keine Seltenheit mehr. In Deutschland können Bürger auch nach islamischem Recht als Eheleute getraut werden. Ist diese Eheschließung im Ausland erfolgt, gilt die Ehe generell auch in Deutschland, wenn keine Hinderungsgründe wie Minderjährigkeit im Wege stehen. Schwieriger ist es im Falle der Scheidung einer solchen internationalen Ehe. Ein libanesisches Ehepaar, das vor der Scheidung stand, musste nun erfahren, dass man eine Scheidung nicht gleichzeitig nach muslimischem Recht in der alten Heimat und nach deutschem Recht betreiben kann.

Urteil des OLG Hamm zur Scheidung muslimischer Ehen

Zum Fall, der vom OLG Hamm (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.01.2017 – 3 UF 106/16) – im Januar 2017 entschieden wurde:
Ein junges Ehepaar hatte bereits vor sechs Jahren und vor der Einreise nach Deutschland im Libanon vor einem sunnitischen Scharia-Gericht geheiratet. Im Jahr 2015 begehrte die Ehefrau vor einem libanesischen Gericht die Ehescheidung wegen Verschuldens des Ehemanns – ein Scheidungsgrund, der in Deutschland nicht mehr existiert, seit es das Zerrüttungsprinzip gibt. Darüber hinaus forderte sie in diesem Verfahren die Leistung der in einem solchen Fall vorgesehenen sog. „Abendgabe“. Ungefähr ein halbes Jahr später beantragte die Ehefrau auch in Deutschland vor dem zuständigen Familiengericht die Scheidung.

Das deutsche Gericht sprach im Folgejahr die Scheidung aus, ohne das anhängige Verfahren im Libanon zu berücksichtigen. Dagegen legte der Ehemann Beschwerde ein.

Klage nur vor einem Gericht zur gleichen Zeit

Der Fall wurde in der Folge vor dem OLG Hamm verhandelt. Dieses hob den erstinstanzlichen Beschluss bezüglich Scheidung und Versorgungsausgleich auf und verwies den Fall zurück an das Familiengericht. Generell sei es möglich, eine solche internationale, muslimische Ehe in Deutschland zu scheiden. Jedoch gelte auch hier, dass es keine doppelte Rechtshängigkeit geben dürfe. Was bedeutet das? Ein Verfahren wie diese Ehescheidung darf nur vor einem Gericht zur gleichen Zeit zur Entscheidung anstehen.

So könne die Ehefrau beispielsweise wegen eines möglichen Anspruchs auf die „Abendgabe“ im Libanon klagen. Ein mögliches Folgeverfahren für die Ehescheidung nach deutschem Recht könne jedoch erst dann durchgeführt werden, wenn das Verfahren im Libanon abgeschlossen sei. Das Familiengericht müsse nun diese Entscheidung abwarten.

Woran man schon vor der Scheidung denken sollte, erfahren Sie in unserem Trennung Ratgeber.

Zu den Besonderheiten bei der Scheidung internationaler Ehen finden Sie mehr Informationen im Beitrag zu Sonderfälle Scheidung.

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