Gütertrennung: Vermögen in der Ehe klar trennen

guetertrennung

© StockSnap – pixabay.com

Die Gütertrennung ist stets dann sinnvoll, wenn dauerhaft und sicher ausgeschlossen werden soll, dass der andere Partner einmal einen Anteil am eigenen Vermögen erhält, insbesondere durch einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung.

Die Gütertrennung wird immer dann gewählt, wenn die Ehe mit komplett getrennten Vermögensverhältnissen geführt werden soll.

Auch die Gütertrennung regelt – wie die Zugewinngemeinschaft – einen familienrechtlichen Güterstand nach der Eheschließung oder der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft. In Deutschland ist die Gütertrennung nicht der gesetzliche Güterstand im Gegensatz zu Österreich, wo dies so ist.

Daher muss die Gütertrennung als Güterstand vertraglich zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern vereinbart werden. Die Trennung der Güter wird häufig von Unternehmern und Selbstständigen gewählt, um das Unternehmen zu schützen.

Sie möchten Ihr Vermögen vertraglich trennen?

Unsere Experten der Anwaltshotline setzen eine rechtsbindende Vereinbarung für Sie nach Ihren Wünschen auf.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


(Zu den Geschäftszeiten Mo-Fr, 8:30 – 17:30 Uhr | Zu 39,90 € pauschal)

Fakten zur Trennung der Güter

Generell ist die Gütertrennung als alternativer Güterstand in Deutschland recht gering verbreitet.

  • Wer den Zugewinnausgleich bei einer potenziellen Scheidung vermeiden will, wählt die Gütertrennung gem. § 1414 BGB.
  • Die Gütertrennung kann nur durch einen notariellen Vertrag (Ehevertrag) vereinbart werden.
  • Jeder Ehegatte muss sein Vermögen selbst verwalten. Das gilt für bereits bei Eheschluss vorhandenes Vermögen wie auch für das während der Ehezeit erworbene Vermögen.
  • Das eheliche Gebrauchsvermögen wie Hausrat, Wohnung oder gemeinsames Auto kann jedoch auch aufgeteilt werden.
  • Die Gütertrennung gilt anderen fremden Personen gegenüber nur, wenn sie im Güterrechtsregister des Amtsgerichts eingetragen wird § 1561 f. BGB. Dieses kann von jedem eingesehen werden (§ 1563 BGB).
  • Gütertrennung bewirkt eine geringere Erbquote beim Tod eines Ehegatten. Der pauschale Zugewinnausgleich durch Erhöhung der Erbquote entfällt. Um das zu verhindern sollte eine Verfügung von Todes wegen erwägt werden.

Kann man auch eine nachträgliche Gütertrennung in der Ehe vereinbaren?

Eine Gütertrennung kann auch bei bestehender Ehe im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) nachträglich vereinbart werden.

Wenn sich die Ehepartner einig sind, lassen sie einen entsprechenden Ehevertrag von einem Anwalt für Familienrecht oder Notar erarbeiten und notariell beglaubigen. Danach leben die Eheleute wieder – wie vor der Ehe – in vermögensrechtlicher Hinsicht ein völlig eigenständiges Leben. Das ist vor und während der Ehe jederzeit möglich.

Haben Sie Fragen zum nachträglich vereinbarten Güterstand? Wenden Sie sich jetzt an unsere Anwaltshotline.

Vor- und Nachteile der Gütertrennung

Vorteile der Gütertrennung:

  • Gütertrennung vereinfacht eine spätere Scheidung, weil es keine aufwändigen und streitbeladenen Vermögensauseinandersetzungen gibt
  • emanzipiertes Modell auf finanzieller Augenhöhe“
  • Für den finanziell besser gestellten Partner: Es muss bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich gezahlt werden

Nachteile der Gütertrennung:

  • Der finanziell schwächere Ehegatte erhält keinen Zugewinnausgleich
  • Beim Tod eines Ehegatten entfällt für den Hinterbliebenen Partner das Anrecht auf steuerbegünstigten Zugewinnausgleich. Beim gesetzlichen Güterstand erbt der Gatte ein Viertel des Vermögens steuerfrei
  • Das Erbe wird komplett besteuert.

Alternative: Die modifizierte Zugewinngemeinschaft

Wer die gesetzlichen Folgen der Zugewinngemeinschaft nicht akzeptieren möchte, findet in der modifizierten Zugewinngemeinschaft eine gute und leistungsfähige Alternative.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft – ebenfalls per Ehevertrag – kann man beispielsweise den Zugewinnausgleich nur im Falle einer Scheidung ausschließen. Sie vermeidet die aufgezeigten steuerlichen Nachteile beim Versterben eines Ehepartners.

Wann ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ratsam?

  • Wenn es bereits bei Eheschließung große Vermögensunterschiede gab: Wer verhindern möchte, dass die beabsichtigte Ehe für den anderen Ehepartner einen besonderen finanziellen Anreiz darstellt, schließt den Zugewinnausgleich für den Fall einer Scheidung aus.
  • Wenn der Altersunterschied zwischen den Eheleuten sehr groß ist: Wer erheblich älter ist, könnte ein Interesse haben, seinen Ehepartner im Falle einer Scheidung vom Zugewinn auszuschließen.
  • Bei kinderlosen Ehen von zwei Erwerbstätigen: Der Ausschluss der Zugewinngemeinschaft wird oft von finanziell unabhängigen Ehepartnern gewünscht.

Was ist ein Gütertrennungsvertrag?

Einen typischen Gütertrennungsvertrag gibt es nicht. Um den ehelichen Güterstand zu ändern ist ein Ehevertrag notwendig. Diesen können Sie von einem unserer Anwälte zum Festpreis entwerfen lassen. Hinterher wird dieser nur noch bei einem Notar beurkundet.

Was kostet eine Gütertrennung?

Wie bei allen anwaltlichen und notariellen Dienstleistungen richtet sich auch die Gütertrennungsvereinbarung nach dem Reinvermögen – vergleichbar dem zivilrechtlichen Streitwert.

Ein üblicher Ehevertrag kostet bei einem Vermögen von € 50.000 knapp € 300. Bei einem Vermögen von € 250.000 sind es fast € 1.000 zuzüglich Mehrwertsteuer und Schreibgebühren.

Wie sieht eine Gütertrennungsvereinbarung im Ehevertrag aus?

Laden Sie sich unser kostenloses Muster für einen Ehevertrag mit einer Gütertrennungsvereinbarung herunter.

Zusammenfassung zur Gütertrennung

  • Die Trennung der Güter bringt beispielsweise Nachteile in steuerlicher Hinsicht mit sich
  • Sie bringt nur dem finanziell stärkeren Ehepartner Vorteile
  • Die Haftung für den anderen Ehepartner ist unabhängig davon, ob die beiden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben oder Gütertrennung vereinbart haben
  • Mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft sind individuelle Lösungen zwischen den beiden Extremen Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung möglich. Lassen Sie sich dazu anwaltlich beraten!

Berechnen Sie jetzt schnell und einfach die Scheidungskosten

Mit Hilfe des Scheidungskostenrechners können Sie schnell und einfach eine erste Berechnungsgrundlage der zu erwartenden Scheidungskosten erstellen.