Ehevertrag: Verhältnisse vor der Ehe regeln

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Ehevertrag im Überblick:

Der Ehevertrag regelt vor der Trennung, Scheidung einvernehmlich in erster Linie finanzielle Dinge für den Fall der Scheidung. Es geht um Güterstand, Unterhalt, Sorgerecht und Versorgungsausgleich.

Ein Ehevertrag kann vor oder auch nach der Eheschließung abgeschlossen und notariell beurkundet werden.

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Wozu benötigt man eigentlich einen Ehevertrag?

Einen Ehevertrag benötigt man, um vor und sogar während der Ehe beispielsweise die folgenden Themen einvernehmlich zu regeln und in einem privatrechtlichen Vertrag festzuschreiben.

Deshalb benötigt man einen Ehevertrag:

  • Aufteilung des vorhandenen Vermögens
  • Unterhaltsansprüche von Kindern und Ex-Ehegatten
  • Versorgungsansprüche

Der Ehevertrag wird vor einem Notar geschlossen. Im Falle einer Scheidung sind durch den Vertrag dann bereits alle entscheidenden Streitpunkte geregelt. Die Scheidung wird einfacher und weniger streitbeladen. Das Scheidungsverfahren kann schneller durchgeführt werden.

Was regelt der Ehevertrag eigentlich?

In einem Ehevertrag regeln die Partner vorsorglich die – meist finanziellen – Folgen einer Scheidung.

Das regelt der Ehevertrag:

  • Wer bekommt was und wie viel?
  • Wer bleibt im eigenen Haus oder der Wohnung und wer zieht aus?
  • Welcher Güterstand wird durch den Ehevertrag vereinbart?
  • Bei wem leben die Kinder nach einer Trennung?

Wie gestaltet man einen Ehevertrag besonders sinnvoll?

Generell bildet ein Ehevertrag den Status Quo zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ab. Wenn sich Lebensumstände im Laufe der Ehe verändern können und sich dann möglicherweise nicht mehr mit den zuvor getroffene Vereinbarungen decken, ist eine Anpassung nötig.

So kann durch ein später geborenes Kind ein zuvor vereinbarter Unterhaltsverzicht neue Bedeutung erlangen. Daher sollte eine Klausel in den Vertrag, die beide Partner verpflichtet, den Vertrag in solchen Fällen anzupassen.

Entscheidende Themen im Ehevertrag sind etwa:

  • Wer erhält das Sorgerecht für die Kinder?
  • Wie hoch sollt der Unterhalt sein?
  • Erfolgt ein Versorgungsausgleich bei den Rentenanwartschaften?

Was gehört nicht in einen Ehevertrag?

In einen Ehevertrag gehört nichts, was gegen gesetzliche Verbote oder die sog. „guten Sitten“ verstoßen könnte. Dies gilt auch, obwohl ein Ehevertrag ein zivilrechtlicher Vertrag mit der entsprechenden Gestaltungs- und Vertragsfreiheiten ist.

Ebenso darf er Dritte nicht belasten. Hier ist etwa das Kindeswohl zu nennen.

Beispiel was nicht in den Vertrag gehört

Ein Verzicht auf Kindesunterhalt ist rechtlich nicht erlaubt, denn den Anspruch hätte ja das Kind, nicht der verzichtende Partner.

Wann kann man einen Ehevertrag schließen?

Der Vertrag sollte möglichst vor dem Gang zum Standesamt vor einem Notar geschlossen werden.

Man kann diesen jedoch auchin einer bestehenden Ehe nachholen. Das ist vielen Eheleuten nicht bekannt.

Die letzte und sicher auch am wenigsten zufriedenstellende Option ist der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung direkt im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Scheidungsverfahren. Zu diesem Zeitpunkt besteht jedoch oft schon der vielbeschworene „Rosenkrieg“ und über die Vereinbarungen lässt sich kaum noch Einvernehmen herstellen.

Kann man einen Ehevertrag nachträglich ändern?

Einen Ehevertrag kann man natürlich auch nachträglich ändern, weil es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag unter „Gleichgestellten“ handelt.

Um den Vertrag nachträglich zu ändern, müssen beide Ehepartner:

  • einvernehmlich die neuen Inhalte darlegen
  • und bei einem Notar durch Niederschrift abschließen.

Die Notarpflicht dient dazu, einen gültigen Vertrag abzuschließen und letztlich auch dazu, beiden Vertragspartnern die rechtlichen Folgen zu erklären, bevor dieser unterzeichnet wird.

Zu den Änderungen gehört auch der Bereich, der neue familiäre Situationen abbildet, beispielsweise, wenn Kinder zur Welt kommen, die bei Vertragsschluss noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Auch eine Auflösung des Ehevertrags ist möglich, da es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag handelt.

Wie bereits ausgeführt, kann ein Ehevertrag auch nachträglich – also nicht nur vor der Heirat – abgeschlossen werden.

Kann man durch Ehevertrag den Güterstand ändern?

Durch einen Ehevertrag kann man den Güterstand ändern, schließlich ist dies einer der entscheidenden Gründe zum Abschluss eines Ehevertrags. Häufig ändert ein Ehevertrag den gesetzlichen Güterstand in die sog. Gütertrennung. Nun behält jeder das, was er in die Ehe eingebracht hat und auch das, was er während der Ehezeit an neuem Vermögen aufbaut.

Der gesetzliche (Standard-)Güterstand nach einer Eheschließung ist die sog. Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand wird immer dann automatisch gültig, wenn keine anderen Vereinbarungen von den Eheleuten getroffen wurden. In der Zugewinngemeinschaft wird nach einer Scheidung das Vermögen, welches nach der Eheschließung erworben wird, zu gleichen Teilen an beide Ehepartner aufgeteilt. Jeder behält jedoch das, was bereits vor der Ehe sein Eigentum war.

Die dritte Option ist die Gütergemeinschaft. Diese eher seltene Form der Vermögensverschiebung sorgt dafür, dass nach Abschluss des Ehevertrags beiden Ehepartnern gemeinschaftlich alles eingebrachte plus das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen gehört.

In einem Ehevertrag kann auch der Zugewinnausgleich bei einer Scheidung ausgeschlossen werden. Damit würde der wirtschaftlich stärkere Partner den anderen von einem Vermögenszuwachs ausschließen. Bestandteil der Regelungen eines Ehevertrags sind häufig auch Ausschlüsse beim Zugewinnausgleich. So werden beispielsweise bestimmte Vermögensgegenstände vom Zugewinnausgleich ausgenommen, um etwa ein ererbtes Vermögen und den potenziell resultierenden Wertzuwachs dem Erben zu belassen.