Sorgerecht abgeben: Unter welchen Umständen ist dies möglich?

Wenn aus einer Partnerschaft oder Ehe Kinder hervorgegangen sind, steht bei einer Trennung oder Scheidung oft das Thema Sorgerecht an. Meist geht es darum, dass ein Elternteil dann das alleinige Sorgerecht haben möchte, das zuvor gemeinsam ausgeübt wurde.

In der Praxis kommt jedoch auch immer wieder der Fall vor, dass ein Elternteil sein Sorgerecht nach einer Trennung abgeben möchte.

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Sorgerecht freiwillig abgeben

Wenn Eltern eines Kindes verheiratet sind, haben sie generell das gemeinsame Sorgerecht. Ist das Kind unehelich geboren, so hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

Der Vater kann jedoch vor einem Notar gemeinsam mit der Mutter eine Sorgerechtserklärung abgeben. Auch dann haben beide das Sorgerecht.

Nun zum Problem, das Sorgerecht abzugeben:

Das Sorgerecht kann nur unter bestimmten Bedingungen abgegeben werden. So beispielsweise, wenn man sich nach einer Trennung mit dem Partner einig ist. Dann kann man sich mit ihm absprechen und der andere Partner beantragt dann das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht.

Durch die Übertragung des alleinigen Sorgerechts endet für den übertragenden Partner nicht die Pflicht, Unterhalt zu zahlen!

Sorgerecht und Unterhaltspflicht

Das Sorgerecht abzugeben bedeutet nicht automatisch, dass damit auch die Unterhaltspflicht endet.

Sorgerecht abgeben: Welche Folgen und Nachteile entstehen?

Wer kein Sorgerecht mehr für ein Kind hat, der kann natürlich auch nicht mehr gleichberechtigt mitbestimmen über die Interessen und den Werdegang des Kindes in seiner Entwicklung.

Ohne Sorgerecht gibt es auch kein Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen wie der Gesundheitsfürsorge oder wenn der andere Partner mit dem Kind weit weg ziehen möchte.

Stirbt der Partner, der das alleinige Sorgerecht hatte, fällt das Sorgerecht nicht mehr automatisch an den anderen Partner zurück. Dies muss im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.

Gemeinsames Sorgerecht abgeben

Die so genannte elterliche Sorge ist ein absolutes Recht, das nicht so einfach aufgegeben werden kann, denn Sorgerecht ist bei Kindern unverzichtbar.

Wenn Eltern mit ihrem Kind überhaupt nicht klar kommen, so besteht die Möglichkeit, das Sorgerecht an das Jugendamt oder eine Pflegefamilie zu übertragen.

Per Gericht kann den Eltern das Sorgerecht unter bestimmten Umständen auch entzogen werden. Diesem Verfahren geht jedoch in der Regel eine Empfehlung des Jugendamtes voraus.

Sorgerecht abgeben an Mutter

Generell hat eine Kindesmutter, die mit dem Vater nicht verheiratet ist und dies in der Schwangerschaft auch nicht vorhat, das alleinige Sorgerecht für das Kind.

Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch Ehe oder eine Sorgerechtserklärung, kann das Sorgerecht des Vaters nur abgegeben werden, indem im besten Einvernehmen die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragt und der Vater dem zustimmt.

Sorgerecht abgeben an Vater

Natürlich ist auch der umgekehrte Fall denkbar, wenn sich Vater und Mutter einig sind und der Vater nach einer Trennung oder Scheidung das alleinige Sorgerecht beantragt

Sorgerechtsfälle sind sehr individuell zu betrachten, denn es geht ja neben den Befindlichkeiten der Eltern in erster Linie um das Kindeswohl, daher empfehlen wir Ihnen ein erstes klärendes Gespräch mit unserer Anwaltshotline.

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