Mittelbar nach einem Verkehrsunfall geht es darum den Schaden richtig abzuwickeln. Das nennt man Schadensregulierung. Damit hier kein Ärger mit der Versicherung droht, erhalten Sie hier alle wichtigen Informationen und Beratungsmöglichkeiten.
Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter
Wenn Sie den Schaden verursacht haben, dann melden Sie sich umgehend bei Ihrer Versicherung. Auch als Verursacher macht das Hinzuziehen eines Anwalts auf jeden Fall Sinn. Sind Sie Geschädigte(r), dann sollten Sie jetzt aufmerksam weiterlesen.
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Schadensregulierung selbst in die Hand nehmen
Sie waren bei einem Unfall schuldlos? Die Sachlage scheint glasklar zu sein? Dann können Sie sich ja auch ohne Anwalt um die Schadensabwicklung kümmern. Klar können Sie das – aber wozu?
Die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung ist meistens mit unzähligen Briefen, E-Mails und Telefonaten verbunden. Zudem hat die gegnerische Versicherung nicht unbedingt das allergrößte Interesse daran den vollen Schadensersatz an Sie zu zahlen. Darüber hinaus kann die Gegnerversicherung Ihnen vorschreiben welche Werkstatt Sie zur Schadensbehebung aufsuchen sollen und kann sogar zusätzliche Abzüge trotz Gutachten vornehmen.
Überlassen Sie daher die Schadensregulierung lieber einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er kennt sich nicht nur besser mit der Schadensregulierungen aus, sondern hat auch das Recht, Akteneinsicht in etwaige Ermittlungsakten der Polizei zu nehmen. Zudem vertritt er zu 100% Ihre Interessen und kostet Sie keinen Cent. Denn: Die gegnerische Versicherung muss auch die Anwaltskosten übernehmen!
Ansprüche bei einem Schadenfall
Wenn Sie von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschädigt werden, kommen neben den Reparaturkosten für Ihr Auto oder Motorrad auch noch weitere Ansprüche in Betracht:
- Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Behebung der Schäden am Fahrzeug
- Wertminderung
- Ersatz der Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Unfallschäden an anderen Dingen (Schmuck, Kleidung, Ladung)
- Abschleppkosten
- Kosten für Ab- und Anmeldung des Fahrzeugs
- Arztkosten
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
KFZ-Haftpflichtversicherung
In Deutschland gibt es eine Pflichtversicherung für Fahrzeughalter. Im Falle eines Unfalls wickelt diese für den Verursacher den Schadensersatz ab. Dabei gilt: Wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Autos/Motorrads liegen, kann auf Reperaturkostenbasis abgerechnet werden. Ansonsten liegt ein eindeutiger Totalschaden vor und die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert muss erstattet werden.
Sowohl der Unfallverursacher als auch der Geschädigte sollten Ihre jeweiligen Versicherungen den Unfall melden. Für die Schadensmeldung haben Sie generell 1 Woche Zeit.