Jedes Jahr kommt es auf deutschen Straßen zu über 200.000 Wildunfällen. Nicht selten hat die Kollision mit einem größeren Wildtier gar ein Totalschaden zur Folge – aber auch ein missglücktes Ausweichmanöver kann zu einem folgenschweren Unfall führen.

Ist der erste Schock erst mal verdaut stellt sich rasch die Frage, ob die Versicherung für den Schaden aufkommt oder ob Sie womöglich auf ihm sitzenbleiben müssen.

Bei uns erfahren Sie, wie Sie sich bei einem Wildunfall richtig verhalten und unter welchen Umständen Ihre Versicherung den Schaden übernimmt.

Sie waren in einen Wildunfall verwickelt?

Unsere Experten der Anwaltshotline unterstützen Sie, wenn Ihre Versicherung sich weigert die Kosten nach einem Wildunfall zu übernehmen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


(Zu den Geschäftszeiten Mo-Fr, 8:30 – 17:30 Uhr | Zu 39,90 € pauschal)

Wann spricht man von einem Wildunfall?

Unter einem Wildunfall ist jeder Verkehrsunfall zu verstehen, für den ein Wildtier ursächlich ist. Dabei kann es entweder zu einer Kollision mit dem Tier kommen oder infolge eines Ausweichmanövers zu einem Schaden kommen.

Im Versicherungsrecht wird der Wildunfall jedoch etwas enger definiert. Dort wird nur von einem Wildunfall gesprochen, wenn es zu einem Zusammenstoß mit sogenanntem „Haarwild“ kommt.

Darunter fallen z.B. Rehe, Wildschweine, Füchse und Dachse, § 2 BJagdG. Zusammenstöße mit Vögeln, Kühen, Schafen etc. sind von dem Begriff Haarwild jedoch nicht umfasst.

Zahlt meine Versicherung für den Wildunfall?

Während es für den Versicherungsschutz bei einer Vollkaskoversicherung grundsätzlich nicht darauf ankommt, wodurch ein Unfallschaden eingetreten ist, sind über eine Teilkaskoversicherung meist nur Zusammenstöße mit Haarwild versichert.

Kommt es also zu einer Kollision mit z.B. Kühen, Pferden oder Schafen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Je nach Versicherungsvertrag kann sich der Schutz jedoch auch auf „Tiere aller Art“ erstrecken.

Weiterhin wird ein Schaden von der Teilkaskoversicherung üblicherweise nur übernommen, wenn es zu einer Kollision mit dem Wildtier gekommen ist.

Ein Schaden, der als Folge eines Ausweichmanövers entstanden ist, wird meist nur dann übernommen, wenn die Ausweichhandlung auch erforderlich war.

Das ist dann der Fall, wenn der drohende Schaden einer Kollision größer ist als das eingegangene Risiko eines Ausweichmanövers. Wird größeren Wildtieren wie Rehen oder Wildschweinen ausgewichen, wird die Erforderlichkeit vermutet und der Schaden von der Versicherung gedeckt.

Wer hingegen kleineren Wildtieren wie Hasen oder Mardern ausweicht, genießt in der Regel keinen (Teilkasko)-Versicherungsschutz.

Die Haftpflichtversicherung deckt keine Wildunfälle ab

Wer nur eine Haftpflichtversicherung besitzt, bleibt meist auf seinem eigenen Schaden sitzen. In diesem Fall wird nur ein etwaiger Schaden an fremden Fahrzeugen ersetzt.

Wenn es zu einem Schaden infolge eines Wildunfalls gekommen ist, steckt der Versicherungsnehmer gegenüber seiner Versicherung in der Beweislast. Insbesondere wenn es nicht zu einer Kollision mit dem Wild gekommen ist, sondern der Schaden aufgrund eines erforderlichen Ausweichmanövers eingetreten ist, fällt der Beweis eines Wildunfalls schwer.

Nicht selten stellt sich die Versicherung in einem solchen Fall quer und verweigert die Übernahme des Schadens.
In diesem Fall empfiehlt es sich dringend, Rat und Beistand von einem erfahrenen Anwalt über unsere Anwaltshotline einzuholen.

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Vorsicht bei Wildwechsel

Insbesondere im Frühjahr und Herbst sollten Sie auf Straßen, die durch Waldgebiete oder an Feldern entlang führen, vorsichtig fahren. Viele Wildtierarten werden mit der Dämmerung aktiv, so dass es besonders am Abend und in der Nacht zu einem Wildwechsel kommen kann.

Entdecken Sie am Straßenrand ein Wildtier, sollten Sie versuchen, es durch Hupen zu verscheuchen.

Schalten Sie das Fernlicht aus und vermeiden Sie, die Tiere anzuleuchten. Oftmals lässt sich das Wild von dem grellen Licht irritieren, verliert die Orientierung und läuft instinktiv auf die Lichtquelle zu.

Fahren Sie langsam und bremsbereit weiter – auch wenn das Wild die Straße bereits überquert hat. Meist sind die Tiere nicht allein unterwegs und es könnten weitere auf die Straße folgen.

Taucht vor Ihnen plötzlich ein Wildtier auf und Sie können nicht mehr rechtzeitig bremsen, sollten Sie keinesfalls unkontrolliert ausweichen. Oftmals birgt ein unsicheres Ausweichmanöver größere Gefahren als ein kontrollierter Zusammenstoß. Schlimmstenfalls kann eine hektische Ausweichhandlung zu einer lebensgefährlichen Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer oder einem Baum führen.

Wie verhalte ich mich nach einem Wildunfall?

Zunächst einmal gilt wie bei jedem Unfallereignis: bewahren Sie Ruhe und sichern Sie schnellstmöglich die Unfallstelle. Daher sollte Sie das Warnblinklicht einschalten, Ihre Warnweste überziehen und ein Warndreieck aufstellen.

Fassen Sie das verletzte Tier nicht an – es könnte sich wehren und Sie verletzen. Auch wenn das Tier tot sein sollte, sollten Sie es aufgrund von Infektionsgefahren nicht berühren.

Keinesfalls sollten Sie das (tote) Wild mitnehmen – dies kann zu einer Strafbarkeit wegen Wilderei führen!

Vielmehr sollten Sie den Wildunfall unverzüglich bei der Polizei melden. Diese wird den zuständigen Jagdpächter informieren, der sich um das verletzte bzw. tote Tier kümmert.

Bestenfalls dokumentieren Sie anschließend den Schaden indem Sie Fotos von der Unfallstelle und dem Tier machen. Lassen Sie sich ferner eine Bestätigung des Wildunfalls – eine sog. Wildbescheinigung – von der Polizei oder dem Jagdpächter ausstellen. Das kann spätere Beweisschwierigkeiten und Ärger mit der Versicherung vermeiden.