Ein Auffahrunfall passiert schnell und täglich überall in der Republik. Meist ist ein nachfolgender Fahrer für einen Moment unaufmerksam oder abgelenkt – beispielsweise, weil er das Handy in der Hand hat. Fehlt es dann auch noch am nötigen Sicherheitsabstand, reicht der Platz nicht mehr, um bei einer Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig zum Stehen zu kommen.

Wir geben Ihnen Tipps, um sich nach einem Auffahrunfall richtig zu verhalten.

Sie waren in einen Auffahrunfall verwickelt?

Unsere Experten der Anwaltshotline klären für Sie den Schuldfall und lösen diesen zu Ihrem Vorteil.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Was tun nach einem Auffahrunfall?

Nach einem Unfall sollten Sie sich an eine gewisse Reihenfolge von Abläufen halten:

  • Nach einem Unfall Ruhe bewahren.
  • Ziehen Sie die Warnweste an. Sichern Sie die Unfallstelle ab, indem Sie die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs einschalten. Stellen Sie ein Warndreieck mit ausreichendem Abstand vor die Unfallstelle. Dies ist wichtig, um weitere Unfälle zu vermeiden.
  • Prüfen Sie, ob es verletzte Personen gibt, die versorgt werden müssen. Rufen Sie, wenn nötig, den Rettungsdienst und leisten Sie erste Hilfe.
  • Dokumentieren Sie den Unfallort. Machen Sie eine Skizze, auf der die beteiligten Fahrzeuge und der Straßenverlauf klar erkennbar sind. Ebenfalls hilfreich für die spätere Unfall-Rekonstruktion sind Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen aus verschiedenen Blickwinkeln.
  • Beachten Sie unsere Unfall-Checkliste
  • Anschließend sollte die Unfallstelle möglichst schnell geräumt werden.

Wer hat Schuld bei einem Auffahrunfall?

Nach einem Unfall stellt sich immer die Frage nach der Schuld? Viele Autofahrer denken noch immer: Wer auffährt, hat auch Schuld. Ganz so einfach ist auch bei einem Auffahrunfall die Schuldfrage nicht geklärt.

Diese Aussage basiert auf dem sogenannten Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis ist eine auf Erfahrungswerte basierende Beweisführung. Gemäß § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt:

“Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.”

Auf diesen Grundsatz stützt sich der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall: Kam es zur Kollision, lag seitens des Auffahrenden offenbar eine Pflichtverletzung vor.
Trotz Anscheinsbeweis kann die Polizei jedoch bei einem Auffahrunfall die Schuld nicht pauschal zuweisen: Sie muss den Unfallort und -hergang sorgfältig evaluieren und eventuelle Zeugenaussagen aufnehmen.

Schuld bei einem Auffahrunfall

Wenn Sie am Unfall beteiligt sind, lassen Sie sich von anderen Beteiligten nicht die Schuld am Unfall einreden.

Verständigen Sie bei Streit an der Unfallstelle immer die Polizei. Diese kann den Unfallhergang in den meisten Fällen rekonstruieren.
Nutzen Sie darüber hinaus die Möglichkeit, über unsere Anwaltshotline direkt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt über das weitere Vorgehen zu sprechen.

Ausnahmefälle bei Auffahrunfällen

Zu den Ausnahmefällen des Auffahrunfalls zählt beispielsweise das Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug oder das grundlose Bremsen eines vorausfahrenden Fahrzeugs.

Da sich hier die Schuldfrage kaum pauschal beantworten lässt, sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Finden Sie Ihren Anwalt über unsere Anwaltssuche.

Um die Schuldfrage sicher klären zu können, sollten Sie in unklaren Konstellationen unbedingt die Polizei hinzuziehen.

Muss die Polizei nach einem Auffahrunfall gerufen werden?

Wenn es bei einem Auffahrunfall nicht zu einem Personenschaden gekommen ist und die Sachlage klar erscheint, müssen Sie die Polizei nicht unbedingt verständigen. Sobald Sie aber unsicher bezüglich der Schuld sind, empfehlen wir schnellstmöglichen Kontakt zur Polizei und einem Anwalt.

Auffahrunfall mit Personenschaden

Bei einem Auffahrunfall mit Personenschaden, auch wenn die Personen nur geringe Verletzungen erlitten haben, muss die Polizei immer informiert werden.

Wie vermeidet man einen Auffahrunfall?

Die häufigste Ursache für einen Auffahrunfall ist zu geringer Sicherheitsabstand. Deshalb sollten Sie sich unbedingt an folgende Abstände im Straßenverkehr halten:

  • innerorts: ca. 15 Meter (Das entspricht ca. 3 Autolängen)
  • außerorts: halber Tachoabstand (Beispiel: bei 100 km/h 50 Meter Abstand halten)

Bei schlechten Sicht oder Straßenverhältnissen sollten Sie den Sicherheitsabstand deutlich erhöhen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.


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