Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen von Ihnen unverschuldeten Unfall verwickelt sind und einen Schaden am Fahrzeug erlitten haben, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu.

In der Regel bieten Autohäuser und Versicherungen Ihnen einen Ersatz- bzw. Mietwagen für die Zeit der Reparatur an – dies ist vor allem für Versicherungen meist günstiger.

Wir legen Ihnen dar, wann es Sinn macht auf einen Mietwagen zu verzichten und wie Sie gegen Versicherungen vorgehen können, die sich gegen die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung weigern.

Prüfen Sie, ob Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zusteht

Unsere Experten der Anwaltshotline gehen mit Ihnen die Optionen durch und beraten auf welche Entschädigung Sie Anspruch haben.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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Was bedeutet Nutzungsausfallentschädigung?

Bei der Nutzungsausfallentschädigung handelt es sich um eine Entschädigung eines Nutzungsausfalls, beispielsweise für die Nichtnutzung Ihres Autos oder Motorrads über einen bestimmten Zeitraum. Für diesen Zeitraum steht Ihnen eine festgeschriebene Entschädigung zu.

Wann steht mir eine Nutzungsausfallentschädigung zu?

Eine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind. Allerdings haben Sie nur Anspruch darauf, wenn Sie auf das Auto wirklich angewiesen sind und das Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist.

Um auf das Fahrzeug angewiesen zu sein muss ein sogenannter Nutzungswille vorliegen, der beweist, dass Sie das Fahrzeug, während sich dieses in der Reparatur befindet, tatsächlich benötigen.

Ein Nutzungswille liegt vor, wenn Sie das Auto z.B. für den täglichen Weg zur Arbeit oder zum Transport Ihrer Kinder zum Kindergarten oder zur Schule benötigen.

Weitere Gründe für eine Entschädigung können sein, dass Sie das Fahrzeug für eine geplante Reise in den Urlaub benötigen oder Sie eine Fahrgemeinschaft mit Arbeitskollegen oder Freunden gegründet haben und das Auto dringend benötigen.

Zeitpunkt der Schadensfeststellung

Ihr Wagen muss in jedem Fall fahruntüchtig sein. Freizeitfahrzeuge wie Quads, Oldtimer oder Wohnmobile sind von Ausfallentschädigungen meist ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn im Zeitraum des Nutzungsausfalles eine Reise oder andere dringende Gründe vorliegen.

Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden

Auch bei einem Totalschaden steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. In solch einem Fall können Sie das Fahrzeug definitiv nicht nutzen und sind auf Ersatz zwingend angewiesen.

Es ist wichtig, dass Sie sich seitens des Verkäufers oder der zuständigen Werkstatt die Dauer der Ersatzbeschaffung (Neuwagen, Mietwagen, Leihwagen, etc.) schriftlich bestätigen lassen. So können Sie vorbeugen, dass die Versicherung die Zahlung an Sie reduziert oder gar komplett verweigert.

Wie lange und wann wird beim Nutzungsausfall gezahlt?

Wie lange die Nutzungsausfallentschädigung gezahlt werden kann, ist im Verkehrsrecht nicht eindeutig definiert. Der Zahlungszeitraum hängt von der Dauer der Reparatur Ihres Unfallfahrzeugs ab. In der Regel zahlen Versicherungen nicht länger als 14 Tage.

Sie erhalten den Nutzungsausfall bereits ab dem Zeitpunkt der Schadensfeststellung und für den Zeitraum, in dem Sie eine für Ihren Wagen passende Werkstatt suchen.

Dokumentation der Reparatur

Lassen Sie sich von der Werkstatt alle Vereinbarungen schriftlich geben, so können Sie der Versicherung nachweisen, dass Sie sich zeitnah um die Reparatur Ihres Fahrzeugs gekümmert haben.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Die Versicherungen versuchen häufig Ihr Fahrzeug einer möglichst günstigen Gruppe zuzuteilen und die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung so gering wie möglich halten.

Sollte die Versicherungsgesellschaft Ihr Fahrzeug falsch kategorisieren, einer zu niedrigen Gruppe zuweisen oder gar die Zahlung komplett verweigern, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht zum Fall hinzuziehen. Dieser regelt alle Formalitäten und vertritt Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.

Insbesondere wenn es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen Zweitwagen oder ein Motorrad handelt, wird die Versicherung versuchen, keine Nutzungsausfallentschädigung zahlen zu müssen.
Vermeiden Sie unnötige Kosten mit Hilfe unserer Experten. Finden Sie Ihren Anwalt über unsere Anwaltssuche.

Höhe Schadensersatz

Ob und wie viel Schadensersatz Ihnen zusteht kann oft nur ein Anwalt für Verkehrsrecht objektiv beurteilen!

Nutzungsausfalltabelle

Einen Nutzungsausfall geltend zu machen, kann sich für Sie finanziell durchaus lohnen. So stehen Ihnen pro Tag bis zu 175 Euro zu. Die exakte Summe hängt individuell vom Fahrzeugmodell, Hubraum, Baujahr und der Ausstattung Ihres Fahrzeugs ab.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen in welche Gruppen Ihr Fahrzeug eingeteilt werden kann und welche Entschädigung Ihnen pro Tag zusteht:

Nutzungsausfalltabelle für PKW

GruppeNutzungsausfallentschädigung in Euro pro Tag
A23
B29
C35
D38
E43
F50
G59
H65
J79
K119
L175

In welche Nutzungsklasse Ihr Wagen fällt sollten Sie mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht klären. So kann beispielsweise ein Toyota Corolla je nach Hubraum, Alter und Ausstattung von Gruppe C bis G zugewiesen werden. Je luxuriöser und neuer ein Fahrzeug ist, desto höher ist die Gruppe, welcher es zugewiesen wird.

Beispiele für Fahrzeuge und Fahrzeuggruppen:

  • VW Polo: Gruppe B
  • Audi A3: Gruppe E
  • VW Passat: Gruppe F
  • Audi A6: Gruppe J

Nutzungsausfalltabelle für Motorräder

Auch für Ihr Motorrad können Sie auf eine Entschädigungszahlung hoffen. Diese steht Ihnen aber nur zu, wenn Sie das Zweirad regelmäßig und anstelle eines Autos nutzen.

GruppeNutzungsausfallentschädigung in Euro pro TagMotorleistung
110bis 50 ccm
215bis 80 ccm
320bis 7 KW
422bis 13 KW
525bis 20 KW
630bis 37 KW
745bis 57 KW
855bis 72 KW
965über 72 KW oder 1200 ccm

Übersicht Nutzungsausfallentschädigung

  • Sie haben als Geschädigter eines Unfalls Anspruch auf einen Ersatzwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung
  • Die Nutzungsausfallentschädigung ist in den meisten Fällen finanziell lohnenswerter als ein Mietwagen
  • Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach dem Modell, Alter, Hubraum und Ausstattung Ihres Fahrzeugs
  • Auch für Motorräder können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten
  • Die gegnerische Versicherung wird versuchen, Ihre Entschädigung möglichst gering zu halten
  • Es bieten sich verschiedene Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Wir empfehlen Ihnen einen Anwalt für Verkehrsrecht
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