Kommt bei einem Verkehrsunfall eine Person unverschuldet zu Schaden, so bekommt sie in der Regel Schmerzensgeld. Doch was ist Schmerzensgeld und warum wird es gezahlt?

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Was ist Schmerzensgeld und wem steht es zu?

Grundsätzlich soll es für entstandene physische und psychische Schäden finanziell entschädigen – ein materieller Schaden wird dabei nicht abgegolten.

Zweck der Schmerzensgeldzahlung ist, dass der Schuldner seine Schuld durch Zahlung des festgesetzten Betrags sühnt – es hat somit Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion. Mit der Zahlung wird Rechtsfrieden hergestellt.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld und was ist eine Schmerzensgeldtabelle?

Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Dabei gibt es Bewertungskriterien, die die Berechnung der Anspruchshöhe beeinflussen. Dazu zählen zum Beispiel die Schwere der Verletzung, die Dauer der Behandlung, die Zukunftsprognose und die Folgen für das soziale Leben des Geschädigten.

Ein wichtiges Kriterium, wenn es um die Höhe des zu zahlenden Betrages geht ist allerdings auch die sogenannte Schmerzensgeldtabelle. Darin sind verschiedene Verletzungen und die entsprechende Höhe der Entschädigungen aufgeführt. Die Schmerzensgeldtabelle orientiert sich dabei an vergangenen Gerichtsentscheidungen und stellt eine Sammlung vergangener Gerichtsurteile da. Das heißt, fällt ein Gericht ein Urteil, wird dies in der Schmerzensgeldtabelle festgehalten und bildet somit die Grundlage für zukünftige, ähnliche Vorfälle und Entscheidungen.

Haben Sie einen Schaden erlitten, können Sie so mit Hilfe der Schmerzensgeldtabelle die voraussichtliche Höhe Ihrer Entschädigung ermitteln. Bei einem einfachen Schleudertrauma ohne bleibende Schäden erhält der Geschädigte laut Schmerzensgeldtabelle beispielsweise eine Entschädigung von 500,- €. Erleidet der Geschädigte allerdings bleibende Schäden oder Schmerzen kann das Schmerzensgeld auch deutlich höher sein.

Allerdings sollte man beachten, dass einen Schmerzensgeldtabelle kein verbindliches Regelwerk ist. Die Höhe des Schmerzensgelds kann durchaus davon abweichen, eine Schmerzensgeldtabelle ist nur eine Sammlung vergangener Gerichtsurteile, die als Orientierung dient. Im Einzelfall entscheidet das Gericht.

Was muss ich tun um Schmerzensgeld zu bekommen?

Damit ein Schaden in Anspruch gestellt werden kann, muss zunächst auch ein Schaden im medizinischen Sinne erfasst werden. Das heißt, ein Arzt muss den medizinischen Schaden feststellen, ein Arztbericht wird benötigt. Dazu ist es wichtig, sich nach dem Unfall unverzüglich in ärtzliche Behandlung zu geben.

Im Deutschen Recht liegt die Beweislast beim Geschädigten! Sie müssen also beweisen, dass Sie durch den Unfall medizinische Schäden erlitten haben.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten um Schmerzensgeld einzufordern:

  1. Die außergerichtliche Einigung: Möchte man Schmerzensgeld einfordern, sollte man sich zunächst an die gegnerische Versicherung wenden. Dabei kann man von der gegnerischen Versicherung den gewünschten Betrag einfordern. Orientieren kann man sich dabei an der Schmerzensgeldtabelle. Allerdings werden die Versicherung natürlich versuchen, den gewünschten Betrag nicht zahlen zu müssen.
  2. Reagiert die gegnerische Versicherung nicht auf die Schmerzensgeldforderung, kann man das Schmerzensgeld vor Gericht einfordern.

Leider zeigt die Praxis, dass das Schmerzensgeld sich ohne anwaltliche Hilfe nicht durchsetzen lässt. Daher empfiehlt es sich, sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht unterstützen zu lassen.
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Er unterstützt Sie in all Ihren Fragen zum Thema Schmerzensgeldtabelle, vor während und nach dem Gerichtsprozess. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass Geschädigte ohne Anwalt kein oder zu wenig Schmerzensgeld erhalten haben.

Dabei sollten Sie beachten, dass der Geschädigte im Rahmen der Schadensersatzpflicht des Gegners auch die Anwaltskosten ersetzt bekommt.

Wann verjährt Schmerzensgeld?

Generell verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld nach drei Jahren. Allerdings kann nach einem Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld bis zu 30 Jahre danach eingefordert werden. Diese Regelung gilt, da nach einem Verkehrsunfall Folgeschäden auch noch Jahrzehnte nach dem Unfall eintreten können.

Schmerzensgeld für Angehörige

Verstirbt der Geschädigte durch einen Verkehrsunfall so stand den Angehörigen bislang keine Entschädigung zu. Seit dem 22. Juli 2017 hat sich dies allerdings geändert. Somit können seit diesem Zeitpunkt auch Angehörige Schmerzensgeld verlangen.

Wird das Schmerzensgeld versteuert?

Nein, Schmerzensgeld wird grundsätzlich nicht versteuert. Allerdings werden Zahlunge, die als Einkünfte eingestuft werden – wie beispielsweise der Ersatz für entgangene Einnahmen – versteuert.

Die Schmerzensgeldtabelle – ein Verzeichnis vergangener Gerichtsurteile

Haben Sie einen Schaden durch einen Verkehrsunfall erlitten? In dieser Schmerzensgeldtabelle können Sie aktuelle Gerichtsurteile zu entstandenen Schäden nachlesen.

VerletzungFolgen der VerletzungZugesprochenes SchmerzensgeldUnverbindliche Hochrechnung (2017)
Leichtes Schleudertrauma nach unverschuldeten VerkehrsunfallsSchmerzen im Rücken- und Schultergürtelbereich, Druckschmerzen im Bereich des Nackens und der Halswirbelsäule, Arbeitsunfähigkeit von vier Tagen500,- EUR
(2003)
615,- EUR
Schleudertrauma nach Auffahrunfall300,- EUR
(2015)
306,- EUR
Schürfwunden und SchnittwundenSchnittwunden an der Stirn mit teilweiser Einlagerung von Glassplittern, Schürfwunden am rechten Knie, überdurchschnittliches Verschulden des Unfallverursachers1.000,- EUR
(2006)
1.178,- EUR

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