Ein Bagatellschaden passiert meist durch eine kurze Unachtsamkeit, beispielsweise beim Ausparken.

Die Autotür wurde zu weit aufgeschlagen – Folge ist eine Delle im Lack o.ä.. Was im ersten Moment harmlos erscheint, muss nicht harmlos sein.

Unfälle auf Supermarktparkplätzen, Parkhäusern oder Plätzen, auf welchen die Parkfläche eng bemessen ist, zählen zu den häufigsten Unfall Unfallarten im Straßenverkehr.

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Oft handelt es sich dabei lediglich um einen Bagatellschaden. Jedoch können Laien den wirklichen Schaden vor Ort oft nicht richtig einschätzen. Da es sich bei solchen Unfällen um kleine Schäden, sogenannte Parkplatzrempler oder Bagatellschäden handelt, ist die Polizei nicht verpflichtet den Schaden vor Ort aufzunehmen. Die Beteiligten sind somit meist auf sich gestellt.

Bei einem Autounfall sollten Sie, auch wenn es schwer fällt, Ruhe bewahren und sich an unsere Checkliste halten. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei einem Parkplatzrempler achten sollten.

Wann ist ein Schaden ein Bagatellschaden?

Bei einem Bagatellschaden handelt es sich um einen kleineren Sachschaden (Blechschaden) an Ihrem Fahrzeug. Personen kommen bei einem Bagatellschaden nicht zu Schaden.

Folgende Schäden sind typisch für diese Kategorie:

  • eine kleine Delle am Kotflügel oder der Seitentür
  • ein geringer Kratzer an der Stoßstange
  • kleine Schrammen am Auto o.ä.

Eine gesetzliche Beitragshöhe, die angibt, ob es sich bereits nicht mehr um einen Bagatellschaden handelt, ist nicht existent. In der Regel wird jedoch angenommen, dass Schäden ab einer Höhe von ca. 700 Euro nicht mehr als Bagatellschäden, sondern als „normale“ Schäden angesehen werden. Es wird angenommen, dass der Wert Ihres Fahrzeuges durch einen Bagatellschaden nicht nachhaltig beeinflusst wird.

Wurden Personen verletzt, und wenn es sich hierbei lediglich nur um leichte Personenschäden handelt, handelt es sich nicht mehr nur um einen Bagatellschaden. Hier könnte unter Umständen sogar Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Liegt in Ihrem Fall eine solche Situation vor, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Dieser kann Sie über potentielle Ansprüche aufklären.

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Was tun bei einem Bagatellschaden?

Selbst bei einem kleinen Unfall sollten Sie sich an eine gewisse Reihenfolge der Abläufe halten, um sicher zu gehen welche Schäden entstanden, keine Personen verletzt und alle Beweise gesichert worden sind.

Die folgenden Punkte sollten Sie bei einem Bagatellschaden unbedingt beachten:

  • Ruhe bewahren
  • Unfallstelle absichern und ggf. verletzten Personen versorgen
  • Sachverhalt klären
    • Kontaktdaten bzw. Versicherungsdaten austauschen
    • Zeugen ermitteln
    • Unfallhergang gemeinsam notieren
    • Fotos von der Unfallstelle machen
  • Unfallstelle räumen
  • Wenn Sie sich unsicher sind oder mit Ihrem Gegenüber in Streit geraten, ist es ratsam die Polizei um Hilfe zu bitten!

Wertminderung nach Bagatellschaden

Falls es sich um einen Bagatellschaden handelt, wird der Wert des Fahrzeugs nicht nachhaltig beeinflusst. Sind Sie sich nicht sicher, ob der Wert Ihres Fahrzeugs nachhaltig durch den Unfall beeinträchtigt wurde, sollten Sie unbedingt einen Gutachter hinzuziehen, der den Schaden professionell bewertet.

Für die meisten Autofahrer besitzt das eigene Fahrzeug einen großen emotionalen Wert. Daher kann der eigentliche Schaden meist nicht objektiv beurteilt werden.

Liegt eine subjektive Wertminderung Ihres Fahrzeugs vor, sollte der Unfallverursacher für diesen Schaden aufkommen! In diesem Fall ist es ratsam einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, da nur dieser Ihre Interessen und Ziele richtig umsetzen kann.

Muss ein Bagatellschaden beim Verkauf angegeben werden?

Beim Verkauf Ihres Fahrzeugs ist es wichtig darauf zu achten, welche Schäden Ihr Fahrzeug aufweist und ob es repariert wurde.
Wurde beispielsweise ein kleiner Kratzer in der Stoßstange gerichtet und neu lackiert, so gilt Ihr Fahrzeug nicht als Unfallwagen.

Wurde hingegen die komplette Stoßstange gewechselt, so gilt Ihr Fahrzeug als Unfallwagen. Einen solchen Schaden müssen Sie beim Verkauf unbedingt angeben.

Spätestens auf Nachfrage des Käufers müssen Sie als Verkäufer jeden Schaden wahrheitsgemäß angeben. Selbst wenn Sie den Schaden als “belanglos” oder “gering” einstufen würden.

Wurden Sie beim Kauf Ihres Autos trotz Nachfrage vom Verkäufer nicht auf vorhandene Schäden hingewiesen, sollten Sie dagegen vorgehen um mögliche Folgeschäden für Sie so gering wie möglich zu halten. Wir empfehlen Ihnen, sich von einem Anwalt über unsere Anwaltshotline beraten zu lassen.

Bagatellschaden im Überblick

  • Um einen Bagatellschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug einen leichten Blechschaden erleidet
  • Werden Personen verletzt, handelt es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden!
  • Ein Bagatellunfall mindert den Wert Ihres Fahrzeugs nicht nachhaltig.
  • Bei Verkauf Ihres Fahrzeugs sind Sie spätestens auf Nachfrage verpflichtet alle Unfälle (darunter auch kleine Schäden wie einen Parkplatzrempler) wahrheitsgemäß darzulegen.

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