Eheähnliche Gemeinschaft: Voraussetzungen für eine Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Es wird häufig über die eheähnliche Gemeinschaft gesprochen. Aber was ist das eigentlich genau und welche Folgen können aus dieser Lebensform abgeleitet werden?
Generell handelt es sich bei der eheähnlichen Gemeinschaft um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der mehrdeutig sein kann und im Einzelfall mit „Leben“ gefüllt werden muss. In unserem Zusammenhang versteht man darunter die „wilde Ehe“ oder die „Ehe ohne Trauschein“, bei der die Partner – auch gleichgeschlechtliche – nicht verheiratet sind.
Wenn Menschen vergleichbar wie in einer Ehe zusammenleben, ohne jedoch wirklich juristisch eine Ehe zu schließen, sollen sie speziell bei Sozialleistungen nicht besser gestellt werden als Ehegatten. Obwohl sie keinen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch haben, werden solche eheähnlichen Gemeinschaften so behandelt, als würden sie sich gegenseitig unterhalten. Das kann bei der Beantragung von Sozialleistungen des Staates (Hartz 4) berücksichtigt werden.
Sie benötigen Unterstützung bezüglich Ihrer eheähnlichen Gemeinschaft?
Unsere Experten der Anwaltshotline betreuen Sie in Fragen rund um Unterhaltszahlungen, Partnerschaftsverträge, etc.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
(Zu den Geschäftszeiten Mo-Fr, 8:30 – 17:30 Uhr | Zu 39,90 € pauschal)
Eheähnliche Gemeinschaft: Kurzer Faktencheck
Eheähnliche Gemeinschaften und das entsprechende Recht werden vornehmlich durch die Rechtsprechung fortentwickelt. Das heißt, sie sind nicht im Gesetz vorgesehen.
Das Bundesverfassungsgericht versteht unter einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft „die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau (Anmerkung d. Red.: das Urteil ist noch aus 2004!), die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen.“
- Der nichteheliche Lebenspartner (wir kürzen treffend wie in Österreich ab: NEL) ist nicht Teil der gesetzlichen Erbfolge
- Der NEL hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente gegen die Sozialversicherung beim Tod des Partners
- Der NEL hat nicht die gleiche Rechtsstellung wie ein Ehegatte
- Einkommen und Vermögen des NEL werden jedoch berücksichtigt, wenn beispielsweise der andere Partner Hartz 4 beantragt
- Trennen sich NEL nach längerer Zeit wieder, sieht der BGH einen Ausgleichsanspruch nur dann vor, wenn ein Partner mehr in das gemeinsame Leben investiert hat als der andere
- Für die Mitarbeit im Betrieb des Partners ohne Entlohnung kann nach der Trennung kein Lohn nachgefordert werden
Eheähnliche Gemeinschaft: Kann man diese Lebensform eintragen lassen?
Generell kann man nach dem Rechtsgrundsatz der zivilrechtlichen Vertragsfreiheit die rechtlichen Beziehungen zueinander in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch einen individuellen Vertrag regeln. Dies geschieht in der Regel in Form von Partnerschaftsverträgen.
Wichtig: Der Vertrag wirkt nur zwischen den beiden Partnern, also ohne Relevanz nach außen.
Über die jeweilige individuelle Erstellung eines Partnerschaftsvertrages sollten sie sich mit einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte an der Anwaltshotline unterhalten.
Eheähnliche Gemeinschaft: Welche Steuerklasse ist die richtige?
Wer in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt kann verschiedene Steuerklassen wählen. Bei ähnlichem Einkommen empfiehlt sich Steuerklasse 4. Daneben sind auch die Klassen 3 und 5 interessant, wenn einer der Partner deutlich mehr Einkommen besitzt.
Eheähnliche Gemeinschaft: Wie steht es mit Unterhaltszahlungen?
Trennen sich Ehepartner, so kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt gegeben sein. Voraussetzung ist die Bedürftigkeit des einen und die entsprechende Leistungsfähigkeit des anderen Partners.
Lebt danach der bedürftige Ex-Ehegatte mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, kann der Unterhaltsanspruch eventuell wegen mangelnder Bedürftigkeit entfallen.
Hier empfehlen wir dringend, Ihren Einzelfall mit einem Anwalt unserer Anwaltshotline zu besprechen.
Generell schuldet ein Partner dem anderen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft keinen Unterhalt, außer dies wurde vertraglich vereinbart. Ein anderer Fall betrifft Umstände, in denen einer der Partner Sozialhilfe oder ALG II (Hartz 4) beantragt. Wenn er mit einem Partner in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, kann der Anspruch auf Hartz 4 entfallen oder begrenzt werden, weil der Partner dann dafür einstehen muss.
Eheähnliche Gemeinschaft: Wo liegen die Vorteile?
Ein entscheidender Vorteil und für viele Menschen Grund genug für eine eheähnliche Gemeinschaft ist die Möglichkeit, sich ohne Scheidung und die damit verbundenen Kostenrisiken sich jederzeit wieder trennen zu können.
Hingegen bietet die eheähnliche Gemeinschaft im Vergleich zur rechtlichen Stellung durch eine Eheschließung kein einheitliches Bild. Vieles kann vertraglich geregelt werden, aber es gibt kein kodifiziertes Recht wie bei der Ehe. Das macht einiges unwägbar.
Der Partner hat im medizinischen Notfall des anderen Partners ohne Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung keinen Anspruch auf Auskünfte von dem behandelnden Arzt.
Eheähnliche Gemeinschaft: Worauf ist zu achten, wenn es ein Kind gibt?
Partner in nichtehelichen Partnerschaften können nicht gemeinschaftlich ein Kind adoptieren, sondern nur ein Partner. Für gemeinsame Kinder kann das gemeinsame Sorgerecht vereinbart werden, wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt. Sonst hat die Mutter das Sorgerecht. Der nichteheliche Vater kann das alleinige Sorgerecht nur unter bestimmten Umständen beantragen.
Diese Fälle sind sehr individuell zu betrachten, daher empfehlen wir Ihnen ein erstes klärendes Gespräch mit unserer Anwaltshotline.
Zusammenfassung eheähnliche Lebensgemeinschaft
- Wer sich mit seinem nichtehelichen Partner auf rechtliche Zusammenhänge einigen will, muss dies mit einem zivilrechtlichen Vertrag tun
- Nichteheliche Lebenspartner kommen in der Erbfolge nicht vor
- Nichteheliche Partner erhalten keine Hinterbliebenenrente, wenn der Partner stirbt
- In einer eheähnlichen Gemeinschaft besteht der wesentliche Vorteil darin, sich einfach und meist ohne juristische Folgen wieder trennen zu können
- Es besteht die Möglichkeit sich steuerlich gemeinsam veranlagen zu lassen und die Vorteile des Splitting zu nutzen
- Für Kinder aus einer eheähnlichen Gemeinschaft hat zunächst nur die Mutter das alleinige Sorgerecht, Ausnahme ist die Anerkennung der Vaterschaft
- Generell gibt es keine Unterhaltspflicht für den anderen Partner nach einer Trennung, außer in Härtefällen oder bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes