Erbschein beantragen: Erben ohne Testament

Der Erbschein ist ein Dokument, das vom Gericht ausgegeben wird. Der Schein gibt die Verteilung der Erbschaft und Erbfolge an, wenn der Erblasser über seinen Nachlass keine (eindeutigen) Verfügungen (Testament, Erbvertrag) getroffen hat.

Sie erben, aber es gibt kein Testament?

Unsere Experten der Anwaltshotline helfen Ihnen mittels Erbschein Anspruch auf Ihren Teil vom Erbe zu erheben.


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Wie und wo wird der Erbschein beantragt?

Erbscheinsantrag

Wer? (Gesetzliche) Erben
Wo? Nachlassgericht oder Notariat
Zweck? Aufteilung Erbschaft
Frist? Keine Frist gegeben

Nur Erben eines verstorbenen Verwandten – der gesetzlichen Erbfolge nach – können den Erbschein beantragen. Enterbten Erben ist die Beantragung untersagt. Minderjährige müssen sich vertreten lassen.

Der Erbscheinsantrag muss nicht persönlich beim Gericht gestellt werden. Ein Anwalt oder ein Notar können den Schein beim Nachlassgericht im letzten Domizil des Erblassers beantragen. In Baden-Württemberg wird der Erbschein beim Notariat beantragt.

Für den Antrag auf Erbschein ist keine Frist gesetzt, nach Ableben des Erblassers kann dieser eingereicht werden.

Im Erbscheinsantrag müssen Sie den Wert des Erbes und die damit verknüpften Verbindlichkeiten angeben.

Folgende Unterlagen benötigen Sie, um einen Erbschein zu beantragen:

  • Personalausweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Kontaktdaten der weiteren Erben
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Sterbeurkunde
  • (falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag)

Erbe ausschlagen

Haben Sie einen Erbschein beantragt, haben Sie das Erbe automatisch angenommen und können dieses nicht ausschlagen.

Wann wird ein Erbschein notwendig?

  • Keine letzte VerfügungDer Erbschein wird notwendig, wenn ein verwandter Erblasser keine letzte Verfügung (Testament, Erbvertrag) aufgesetzt hat.
    Der Erbschein beweist, dass Sie Erbe sind.
  • Erbfolge strittigLiegt ein Testament vor, ist aber die Erbfolge nicht eindeutig, entscheidet der Erbschein.
  • Nachweis für die BankDer Erbe kann im Namen des Erblassers mittels Erbschein Konten auflösen oder Verträge kündigen.
    Banken dürfen nicht auf den Erbschein bestehen, wenn auch Testament oder Erbvertrag die Erbschaft beweisen können.

    Wird dennoch ein Erbschein verlangt, muss die Bank die Kosten tragen.

Erbschein unnötig: Testament, Erbvertrag oder Vorsorgevollmacht

Sind ein notarielles Testament, ein beglaubigtes Testament mit Eröffnungsvermerk oder ein Erbvertrag vorhanden, wird der Erbschein überflüssig.

Eine gültige Vorsorgevollmacht mit Verfügungsklausel über das Vermögen des Verstorbenen kann ebenfalls den Erbschein ersetzen. Mit der Vorsorgevollmacht darf eine gewählte Person nach Ableben des Erblasser in dessen Namen handeln.

Wie lange dauert es, bis der Erbschein fertiggestellt ist?

Wenige Wochen nach Beantragung des Scheins erhalten Sie diesen per Post. Es gilt keine pauschale Bearbeitungsdauer.

Wie hoch sind die Kosten?

Gericht und Notar veranschlagen für die Ausstellung des Erbscheins Kosten.

Zwei Gebühren werden erhoben:

  1. Ob die Angaben, die für die Beantragung eines Erbscheins wahr sind, muss durch eine eidesstaatliche Versicherung bewiesen werden.
  2. Für die Erteilung des Erbscheins werden ebenfalls Gebühren verlangt.

Die Kosten für Nachlassgericht und Notar sind vom Nachlasswert abhängig.
Je höher der Nachlass ist, desto mehr Gebühren werden für den Erbschein verlangt.

Für einen Nachlasswert von 10.000 € werden beispielsweise 75 € Gebühren für eine eidesstaatliche Versicherung und 75 € für die Erteilung des Erbscheins fällig.

Gebühren für den Notar sind meist aufgrund der Mehrwertsteuer höher, als die Kosten für das Nachlassgericht.

Inwiefern unterscheiden sich Erbscheine?

Erbscheine unterscheiden sich nach Antragsteller (Alleinerbe), Zugriff (Teilerbschein) oder Nachlass (Grundbuchberichtigung).

Je nach Bedarf benötigen Sie einen der folgenden Erbscheine:

  • Alleinerbschein oder Gemeinschaftlicher Erbschein
  • Teilerbschein
  • Gegenständlich beschränkter Erbschein
  • Erbschein für Grundbuchberichtigung

Alleinerbschein oder Gemeinschaftlicher Erbschein

Der Alleinerbschein beweist, dass nur eine Person ohne Miterben erbt. Dies betrifft gesetzliche wie testamentarische Erben.

Der gemeinschaftliche Erbschein ist für Erben einer Erbengemeinschaft gedacht.
Mehrere Erben können (separat) einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.
Im gemeinschaftlichen Erbschein sind auch die prozentuale Erbanteile der anderen Erben angegeben.

Voraussetzungen für gemeinschaftlichen Erbschein:

  • Alle Erben haben die Erbschaft angenommen
  • Eindeutige Erbanteile der Erben

Teilerbschein

Der Teilerbschein beweist den Anspruch auf den Nachlass eines Erben. Der Erbanspruch weiterer Erben wird nicht offen gelegt.
Von mehreren Erben kann jeder dieser den Teilerbschein beantragen.

Gegenständlich beschränkter Erbschein

Besaß der Erblasser in Deutschland und im Ausland Vermögen, kann sich der Erbe einen gegenständlich beschränkten Erbschein ausstellen lassen.

Dieser Erbschein regelt nur die Verteilung der Erbgegenstände, die sich in Deutschland befinden.
Durch den beschränkten Erbschein erbt der Erbe nur nach deutschem Recht.

Erbschein für Grundbuchberichtigung

Hinterlässt der Erblasser ein Grundstück oder eine Immobilie, verlangt das Grundbuchamt meist einen Erbschein.

Der Erbe kann mittels Erbschein für eine Grundbuchberichtigung Anspruch auf die Immobilie erheben.
Nach Bewilligung, darf der Erbnehmer eine Berichtigung im Grundbuch vornehmen.

Ein Erbschein für eine Grundbuchberichtigung wird notwendig, wenn…

  • lediglich ein privates Testament vorliegt
  • der Erbe nach gesetzlicher Erbfolge erbt

Die Gebührenhöhe ist hier nicht vom gesamten Nachlasswert abhängig, sondern lediglich von dem im Grundbuch eingetragenen Wert.

Auch Hypotheken oder Grundschulden werden vom Wert abgezogen.

Welche Problematiken zeigen sich?

Erbscheine können verloren gehen, bis dato nicht existierende Testamente gefunden werden. Haben Sie einen Erbschein beantragt, können Miterben diesen zurückweisen, wenn sie Zweifel an Ihrem Anspruch am Erbe haben.

Haben Sie mit diesen Aspekten kämpfen, hilft Ihnen unsere Anwaltshotline gerne weiter.

Erbschein verloren

Haben Sie den Erbschein, der Ihnen ausgestellt wurde, verloren, haben Sie nicht Ihren Anspruch auf das Erbe verloren.

Der Erbschein, der ausgestellt wird, ist lediglich eine Art Kopie, das Original bleibt beim Nachlassgericht.

Die beglaubigten Kopien, die die Erben erhalten, können immer wieder ausgestellt werden.

Testament gefunden

Der beantragte Erbschein wurde bereits bewilligt. Dann wird ein Testament gefunden, in welchem der Antragsteller nicht als Erbe aufgeführt ist:

  1. Das Nachlassgericht erklärt den Erbschein für ungültig
  2. Der Erbschein wird eingezogen
  3. Macht der Erbe dennoch Gebrauch vom Nachlass, droht Strafverfolgung

Gutgläubig gehandelt

Soweit nicht anders bekannt, müssen sich die Erben auf die Erbfolge laut Erbschein verlassen können. Wenn diese Erbfolge falsch war, wird derjenige, der sich auf den Erbschein verlassen und gutgläubig gehandelt hat, geschützt.

Verkauft also ein (irrtümlicher) Erbe laut Erbschein einen Erbgegenstand, so ist das rechtsgültig. Der eigentliche Eigentümer des Erbgegenstands kann diesen nicht zurück fordern.