Testamentseröffnung: Ablauf und Kosten einer Testamentseröffnung

Das Nachlassgericht stellt im Rahmen der Testamentseröffnung fest, wer Erbe ist und erstellt für den/die Erben jeweils Erbscheine.

Das Testament ist eine so genannte Verfügung von Todes wegen. Es regelt den Erbfall, also in der Regel die Aufteilung des Vermögens.

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Testament – die entscheidende Verfügung von Todes wegen

Unter einer Verfügung von Todes wegen (letztwillige Verfügung), also Testament und Erbvertrag, versteht man eine Anordnung die von einer oder mehreren Personen getroffen wird, um Vermögensübergänge nach dem Tod zu regeln.

Mit einem Testament kann man die gesetzliche Erbfolge (also ohne Testament) nach eigenem Willen in eine willkürliche Erbfolge ändern (§ 1937 BGB).

Allerdings muss dabei das Pflichtteilsrecht beachtet werden (§ 2302 BGB).

Pflichtteil beim Erbe

Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils – es geht also um eine Entschädigung in Geld, nicht um Dinge. Fragen zum Pflichtteil beantwortet Ihnen gerne einer unserer Rechtsanwälte

Was versteht man unter Testamentseröffnung?

Das Nachlassgericht (beim Amtsgericht) wird vom Standesamt über den Tod eines Menschen informiert. Hat der Verstorbene (Erblasser) ein notarielles Testament verfasst, so wird dieses – weil es von Amts wegen verwahrt wurde – automatisch eröffnet.

Im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer werden seit 2012 alle notariellen letztwilligen Verfügungen registriert, so dass die Verwahrstelle im Todesfall schnell ermittelt werden kann.

Die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht ist nichts, was nur bestimmte Menschengruppen betrifft. Sie ist vielmehr ein notwendiger Formalismus.

Sobald das Testament dem Gericht vorliegt, muss die Eröffnung unverzüglich erfolgen.
Zunächst nimmt das Nachlassgericht den Inhalt eines Testaments oder Erbvertrags zur Kenntnis. Im nächsten Schritt gehört zur Testamentseröffnung die Bekanntgabe des Inhaltes eines Testaments.

Generell werden alle erbberechtigten Personen informiert, auch wenn sie durch das Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Unterstützung bei der Testamentseröffnung

Ihre Fragen rund um die Testamentseröffnung sowie Ihre Rechte und Pflichten beantworten Ihnen unsere Rechtsanwälte ganz konkret.
Für Unterstützung kontaktieren Sie bitte unsere Anwaltshotline.

Wie läuft eine Testamentseröffnung bei handschriftlichen Testamenten ab?

Wer seinen letzten Willen handschriftlich verfasst hat, kann diesen ebenfalls beim Amtsgericht hinterlegen, um ihn vor Veränderungen oder Unterschlagung zu schützen. Dazu liefert er das Testament beim zuständigen Amtsgericht ab und entrichtet eine einmalige, pauschale Gebühr in Höhe von € 75,-.

Das Gericht eröffnet dann auch in diesem Fall das Testament, sobald es vom Tod des Erblassers erfährt.

Wurde ein handschriftliches Testament nicht gerichtlich hinterlegt, ist der Finder gem. § 2259 BGB verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht für die Testamentseröffnung abzuliefern. Wer diese nicht tut, muss mit empfindlichen Strafen bis hin zur Freiheitsstrafe rechnen. Man nennt das Urkundenunterdrückung.

Wer ein Testament findet, muss dies an das Nachlassgericht übersenden und die Testamentseröffnung beantragen.

Anbei finden Sie ein kostenloses Muster für das Anschreiben ans Gericht:

Ablauf einer Testamentseröffnung

Wurde das Nachlassgericht über den Todesfall unterrichtet, übergibt der Archivar beim Gericht das Testament an einen zuständigen Rechtspfleger, der alle Folgehandlungen übernimmt.

  • So prüft er, ob der Testamentsumschlag unbeschädigt ist.
  • Dann öffnet er diesen und nimmt den Inhalt zur Kenntnis.
  • Nun folgt die Information aller Beteiligten und der gesetzlichen Erben.
  • Er sendet den erbberechtigten Angehörigen eine Kopie oder lädt sie zu einer Testamentseröffnung beim Nachlassgericht ein.
  • In diesem Fall wird der Inhalt des Testaments vor den Beteiligten verlesen.
  • Nicht anwesende Beteiligte werden im Nachgang über den Inhalt informiert.

Was kostet eine Testamentseröffnung?

Die Testamentseröffnung kostet pauschal € 100,-.

Was passiert, wenn es mehrere Testamente gibt?

Wenn es mehrere Testamente gibt, so müssen alle vorhandenen Testamente eröffnet werden, sogar dann, wenn die älteren letztwilligen Verfügungen durch jüngere aufgehoben wurden.

Muss ich ein Erbe annehmen?

Es gibt ja nicht nur den erwünschten Fall, in dem einem ein größeres Vermögen zufällt. Mitunter sind Nachlässe auch so gestaltet, dass sie mit Verpflichtungen einhergehen.

Daher hat jeder Erbe das Recht, sein Erbe auszuschlagen. Die Frist zum Ausschlagen beginnt bei Testamentseröffnung und endet nach sechs Wochen. Die Ausschlagung kann der Erbe beim Nachlassgericht abgeben oder vor einem Notar.

Lebt ein Erbe im Ausland, so hat er sechs Monate Zeit, um das Erbe auszuschlagen.

Welche Verjährungsfrist gilt beim Pflichtteilsanspruch?

Wer einen Pflichtteil beansprucht, muss diesen innerhalb von drei Jahren gegenüber den Erben geltend machen.

Die Frist beginnt am Jahresende des Jahres, in dem ein Pflichtteilsberechtigter das offizielle Schreiben der Testamentseröffnung erhalten hat. Haben Sie also im Jahr 2017 ein solches Dokument erhalten, müssen Sie den Pflichtteil bis 31.12.2020 beantragen.

Welches Gericht ist zuständig?

Das zuständige Nachlassgericht ist das Gericht am letzten Wohnort des Erblassers. Hat er vor seinem Tod im Ausland gelebt, ist das Nachlassgericht am letzten Aufenthaltsort zuständig.

Was ist sonst noch zu beachten bei der Testamentseröffnung?

Wer sein Erbe antritt ist erbschaftssteuerpflichtig. Je nach Verwandtschaftsgrad gelten jedoch sehr unterschiedliche Freibeträge.

Fragen dazu beantworten gerne unsere Experten der Anwaltshotline.