Gerichtskostentabelle: So viel kostet ein Verfahren vor Gericht
Wer in einem Rechtsstreit vor Gericht steht muss außer den Rechtsanwaltsgebühren auch Gerichtskosten zahlen. Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus gerichtlichen Gebühren und gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), der Kostenordnung (KostO) und diverser Nebengesetze erhoben.
Generell geht es bei Gerichtskosten und Anwaltskosten immer um einen Streitwert oder Gegenstandswert (als Berechnungsgrundlage), der mitunter nicht so leicht zu berechnen ist, insbesondere, wenn es um komplizierte Sachverhalte oder Dinge geht, deren Geldwert man nicht so leicht bestimmen kann.
Sie wissen nicht wie viel Gerichtskosten auf Sie zukommen?
Unsere Experten der Anwaltshotline ermitteln für Sie die evtl. Kosten und beraten Sie entsprechend.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
(Zu den Geschäftszeiten Mo-Fr, 8:30 – 17:30 Uhr | Zu 39,90 € pauschal)
Gerichtskostentabelle als PDF Download
Laden Sie sich kostenlos die aktuelle Gerichtskostentabelle 2017 als PDF herunter.
Gerichtskosten mit dem Prozesskostenrechner ermitteln
Benutzen Sie um die Gerichtskosten exakt zu berechnen unseren kostenlosen Prozesskostenrechner.
Übersicht der vorherrschenden Gerichtskosten
Verfahrenswert bis ... Euro | Gebühr ... Euro |
3000 € | 108,00 € |
10.000 € | 241,00 € |
25.000 € | 371,00 € |
50.000 € | 546,00 € |
Gelten beim Familiengericht andere Kostenregelungen?
Das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) bestimmt die Festsetzung der Kosten in familienrechtlichen Verfahren. Es löst seit seiner Einführung 2009 für diese Sonderfälle die Regelungen des Gerichtskostengesetzes (GKG) und der Kostenordnung (KostO) ab.
Wie bestimmt man den Streitwert?
Generell legt das Gericht mittels eines Streitwertbeschlusses den Streitwert oder Gegenstandswert fest. So lange noch kein gerichtliches Verfahren anhängig ist, bestimmt der Verfahrensbetreuer, also Ihr Rechtsanwalt, den Streitwert.
Welcher Streitwert wir bei einer Scheidung angenommen?
Steht eine Scheidung an, wird der Streitwert nach dem Netto-Arbeitseinkommen der Ehepartner berechnet. Grundlage sind jeweils drei Monatseinkommen von Ehemann plus drei Monatseinkommen der Ehefrau.
Der Streitwert darf nicht unter € 3.000,- liegen.
Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss – also nicht ausgeschlossen wurde – werden bei einem einfachen Sachverhalt € 1.000,- und bei schwierigeren Sachverhalten € 2.000,- zum Streitwert hinzuaddiert.
Wann sind die Gerichtskosten fällig?
In vielen Verfahrensarten – so auch bei der Scheidung – wird das Gericht erst tätig, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde. Geregelt wird dies in § 9 FamGKG.
Dieser wird auf Basis des vorläufigen Streitwerts ermittelt. Aus der Gerichtskostentabelle wird der entsprechende Vorschussbetrag angefordert, der in der Regel den tatsächlichen Gebühren entspricht.
Wann kommen Vielfache der einfachen Gerichtsgebühr zum Ansatz?
Bei Ehesachen wird generell die doppelte Gebühr fällig (früher: dreifache Gebühr). Die Gerichtskosten ergeben sich aus den Gebühren und den geltend gemachten Auslagekosten. Auf dieser Grundlage wird die Höhe des Gerichtskostenvorschusses berechnen.
Da das Gebührenrecht sehr komplex ist, können wir hier nicht alle Einschränkungen erklären. Multiplikatoren und deren Anwendung kann Ihnen unsere Anwaltshotline im Einzelfall erklären.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten?
Generell übernehmen Rechtsschutzversicherungen in Zivilrechtsverfahren die Gerichtskosten, sofern sie dem Kunden die Deckung im Einzelfall zugesagt haben.
Viele Privat-Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung im Familienrecht, jedoch nicht die Scheidungskosten.
Rechtsschutzversicherung - auch rückwirkend versichert!
Fragen Sie unsere Anwaltshotline nach einer Rechtsschutzversicherung, auch wenn schon etwas passiert ist.
Wir empfehlen Ihnen unverbindlich eine Rechtsschutzversicherung, die auch Schäden in der Vergangenheit abdeckt.
Gibt es im Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe?
Wer nur ein sehr geringes Einkommen hat oder noch hohe Schulden tilgen muss, kann bei Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen.
Unsere Anwälte an der Anwaltshotline unterstützen Sie gerne.
Wenn die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, müssen Sie keine Gerichtskosten bezahlen. Unter Umständen übernimmt der Staat auch Ihre Anwaltskosten.
Dies ist abhängig von Ihrem Einkommen. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder es werden alle entstehenden Kosten übernommen, oder Sie erhalten die Möglichkeit, dem Staat die Anwaltskosten in Raten wieder zu erstatten. Der Staat würde Ihnen also ein zinsfreies Darlehen geben.
Als Empfänger von Sozialhilfe oder „Hartz 4“ müssen Sie meist nichts bezahlen. In diesem Fall wäre ein Scheidungsverfahren für Sie kostenlos.