Namensänderung nach Scheidung: Namen ändern, wie geht das?

In den meisten Ehen einigen sich die Partner auf einen gemeinsamen Ehenamen. Aber auch die Doppelnamen nehmen zu. Was ändert sich am Namen nach einer Scheidung? Unser Ratgeber zum Thema Namensänderung nach Scheidung, gibt Ihnen einige grundsätzliche Informationen zum Thema Namensrecht.

Sie haben Fragen zur Namensänderung?

Unsere Experten der Anwaltshotline beraten Sie gerne, um Ihr Anliegen durchzusetzen.


(Zu den Geschäftszeiten Mo-Fr, 8:30 – 17:30 Uhr | Zu 39,90 € pauschal)

Namensänderung Scheidung Checkliste

Sie möchten Ihren Namen nach Scheidung beim Standesamt wieder ändern lassen? Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Nehmen Sie zum Standesamt Personalausweis/Reisepass mit
  • Wenn Sie zum Standesamt Ihres neuen Wohnorts gehen: Bringen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister des Standesamts mit, vor dem Sie geheiratet haben.
  • Bringen Sie den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine beglaubige Abschrift mit

Kann man eine Namensänderung nach der Scheidung erzwingen?

Nach einer strittigen Scheidung entsteht nicht selten der Wunsch eines Expartners, dass der geschiedene Partner seinen angeheirateten Nachnamen wieder ablegt. Letztlich möchte man mit diesem Partner künftig nicht mehr assoziiert werden.

Der Expartner kann jedoch nicht erzwingen, dass der geschiedene Partner den Namen, den er durch die Eheschließung angenommen hat, wieder ablegt.

Wer darf nach der Scheidung seinen Namen ändern?

Generell darf ein Partner seinen Namen nach der Scheidung ändern, wenn er sich durch die Eheschließung geändert hatte.

Möglichkeiten:

  • Nach der Scheidung darf jeder Partner seinen Geburtsnamen wieder annehmen
  • Jeder Partner darf den Ehenamen fortführen
  • Der Nachname vor der Schließung der aktuell geschiedenen Ehe darf wieder angenommen werden, beispielsweise also der Ehename der vorigen Ehe
  • Aus dem Geburtsnamen und dem Ehenamen der vorigen Ehe darf ein Doppelname gebildet werden

Wie lange dauert eine Namensänderung nach der Scheidung?

Nach der Scheidung dürfen Ehepartner ihren Namen wieder ändern (s.o.). Dazu muss die Scheidung rechtskräftig sein. Erst dann kann eine Namensänderung beim Standesamt des Wohnorts oder beim Standesamt der Eheschließung beantragt werden.

Die Dauer für den Verwaltungsakt der Namensänderung hängt vom Arbeitsaufkommen und den Bearbeitungszeiten des Standesamts ab.

In jedem Fall müssen Sie nach der Bearbeitung erneut zum Standesamt gehen, um die neue Namensurkunde abzuholen.

Bedenken Sie bei der Namensänderung immer, dass diese sehr viele Lebensbereiche betrifft. Wenn Sie also noch eine Reise unter Ihrem bisherigen Namen gebucht haben, sollten Sie besser warten bis nach der Rückkehr, denn sonst müssen auch alle Reisedokumente und Karten erneuert werden.

Namensänderung nach Scheidung Frist – wie viel Zeit bleibt mir?

Wann Sie nach einer Scheidung entscheiden, Ihren Namen ändern zu lassen, ist egal. Ab der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses haben Sie generell unbefristet die Möglichkeit, Ihren Namen ändern zu lassen.

Daher ist keine Eile geboten.

Wo kann man die Namensänderung beantragen?

Die Namensänderung beantragen Sie beim Standesamt. Entweder dort, wo Sie geheiratet haben, oder dort, wo Sie aktuell wohnen.

Können Kinder ihren Namen auch ändern?

Bei Kindern ist es nicht so einfach wie bei den Ex-Ehepartnern. Mit der Geburt haben Kinder einen eigenen Geburtsnamen. Dies ist entweder der Nachname eines Elternteils oder der Ehename.

Die einzige gangbare Möglichkeit, den Namen der Kinder zu ändern ist beispielsweise eine neue Heirat der Mutter. Dann kann eine Angleichung auf den neuen Ehenamen der Mutter (Einbenennung) erfolgen, wenn der (ebenfalls sorgeberechtigte) Vater zustimmt.

Kosten einer Namensänderung

Nach rechtskräftiger Scheidung ist die Namensänderung nicht teuer. Beim Standesamt entstehen Gebühren von weniger als € 100, oft sogar nur € 20 bis 25.

Bedenken Sie aber stets, dass Sie nach der Namensänderung an vielen Stellen Ihren Namen ändern lassen müssen. Das beginnt beim Vermieter und geht über den Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger bis zu Versicherungen und Banken (Scheckkarten, Kreditkarten).

Und natürlich benötigen Sie neue Ausweisdokumente benötigen, die Sie bei den entsprechenden Behörden beantragen müssen.

Antrag auf Namensänderung

Den Antrag auf Namensänderung stellen Sie beim zuständigen Standesamt. Das ist entweder das Standesamt, an dem Sie die Ehe geschlossen haben oder das Standesamt der Gemeinde, in der Sie wohnen.

Geburtsnamen wieder annehmen auch ohne Scheidung

Es ist kaum möglich, den Geburtsnamen ohne Scheidung wieder anzunehmen. Dies könnte beispielsweise der erklärte Wunsch sein, wenn ein Paar trotz erfolgter Trennung auf eine Scheidung verzichten will.

Sobald ein gemeinsamer Ehename festgelegt wurde, ist es nicht möglich, ohne Scheidung seinen Geburtsnamen wieder anzunehmen.

Sprechen Sie im Zweifel mit einem unserer Anwälte an der Anwaltshotline und lassen Sie sich individuell beraten, welche Möglichkeiten es für Sie gibt.

Berechnen Sie jetzt schnell und einfach die Scheidungskosten

Mit Hilfe des Scheidungskostenrechners können Sie schnell und einfach eine erste Berechnungsgrundlage der zu erwartenden Scheidungskosten erstellen.


[ratings]